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Energieeffizienzklasse beim Haus – Wieso dieser Wert eine wichtige Rolle beim Hauskauf spielt!

Energieeffizienzklasse beim Haus

Die Energieeffizienz des eigenen Hauses schützt vor hohen Kosten und hilft dem Klima. Die EU enthüllte deshalb im Frühjahr 2023 einen Plan zu Zwangssanierungen von Gebäuden. Demnach sind alle Häuser zu renovieren, die nicht mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen. Ob es tatsächlich so umgesetzt wird, bleibt noch abzuwarten. Allein dieses Vorhaben zeigt aber, wie wichtig die entsprechenden Einstufungen für den Immobilienerwerb sind. Und es existieren diesbezüglich weitere gewichtige Gründe.

Was ist unter den Energieeffizienzklassen für ein Gebäude zu verstehen?

Die Energieeffizienzklasse beim Haus gibt einen Bereich dazu an, wie viel Energie notwendig ist, um ein Quadratmeter Wohnfläche des Gebäudes für ein Jahr zu beheizen. Es handelt sich also um Einstufungen, die in Kategorien eingeteilt sind (ähnlich wie Energieeffizienz bei elektronischen Geräten). Je besser die Energieeffizienzklasse ist, desto weniger Wärmeenergie muss bezogen werden. Das System wurde durch Anlage 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) erschaffen. Diese wurde 2020 zwar durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. § 86 GEG regelt jedoch, dass die alte Anlage 10 der Energieeinsparverordnung weiterhin Bestand hat. Sie ist jetzt „Anlage 10 zu § 86 GEG“.

Wie gehören die Energieeffizienzklasse bei einem Haus und dessen Energieausweis zusammen?

§ 86 GEG legt zudem ebenfalls fest, dass die Energieeffizienzklasse von einem Haus in dessen Energieausweis zu vermerken ist. Energieausweise geben demnach Informationen über die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Sie sollen dadurch „einen überschlägigen Vergleich“ ermöglich. Vereinfacht gesagt sollen Sie als Hausbesitzer oder als potenzieller Käufer einschätzen können, ob das fragliche Objekt mehr oder weniger Heizenergie bedarf als ähnliche Immobilien. Die Energieeffizienzklasse beim Haus gestattet genau dies: Sie erlaubt eine Einschätzung auf einen Blick. Jedes neue Gebäude benötigt einen Energieausweis. Gleiches gilt für Objekte, die umgebaut, verkauft oder übertragen werden (§ 80 GEG). Verkäufer müssen Ihnen deshalb die Energieeffizienzklasse für ihr Haus zur Verfügung stellen können.

Wie wird die Energieeffizienzklasse für ein Haus ermittelt?

Um die Energieeffizienzklasse bei einem Haus zu ermitteln, wird der Jahresverbrauch an Heizenergie pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt. Gemessen wird dabei in Kilowattstunden. Die Effizienzklasse für ein Haus kann allerdings durch den Gebäudezustand beeinflusst werden. Durch die Zeit entstandene Mängel erhöhen beispielsweise den Heizbedarf. Gleiches gilt für die Witterung.

Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen einem Energiebedarfsausweis und einem Energieverbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis orientiert sich am theoretischen Bedarf, den ein Haus jährlich für die Heizung und die Warmwasserbereitung benötigt. Berechnungsgrundlage sind die physikalischen Eigenschaften des Hauses (inklusive Faktoren wie Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle, § 81 GEG). Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Konsum von Wärmeenergie durch die Bewohner (§ 82 GEG). Mängel, die den Heizbedarf erhöhen, werden also in diesem Fall anders als beim Bedarfsausweis einbezogen.

Der Gesetzgeber schreibt nur für Neubauten oder Sanierungsarbeiten eine Ausweisart vor: In solchen Fällen ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen (§ 86, Absatz 1 und 2 GEG). Bei Verkäufen oder Übertragungen spricht das Gesetz lediglich von einem „Energieausweis“ (§ 86, Absatz 3 GEG). Es ist frei wählbar, welcher der Ausweise ausgestellt wird.

BedarfsausweisVerbrauchsausweis
nutzungsunabhängige Angaben (gerade für Mehrfamilienhäuser wichtig, um einen prinzipiellen Eindruck von der Energieeffizienzklasse des Objekts zu erhalten)Werte sind nur bedingt zuverlässig, da die Werte stark vom Verbrauch abhängig ist
Modernisierungsempfehlungen leichter erstellbar (da klar ist, wie sich beispielsweise eine zusätzliche Dämmung auf die physikalischen Eigenschaften des Hauses auswirken würde)günstiger als der Bedarfsausweis
problemlose Aktualisierung nach einer Sanierunggeringerer Aufwand für die Erstellung

Beide Varianten müssen nicht unbedingt durch Analysen vor Ort erstellt werden. Der Eigentümer muss die notwendigen Daten bereitstellen (§ 83 GEG). Ausstellen dürfen Energieausweise Personen mit einschlägigen Aus- sowie Weiterbildungen und berufspraktischen Erfahrungen (§ 88 GEG). Hierzu zählen beispielsweise Handwerker oder auch Architekten. Eine Ausstellung gilt für zehn Jahre, wenn nicht bauliche Veränderungen eine Neuberechnung nötig machen.

Welche Energiestandards gibt es?

Die Rolle des Energieausweises führt zurück zur Bedeutung der Energieeffizienzklasse für ein Haus. Für diese kommen Energiestandards zum Einsatz. Es handelt sich um die Grenzwerte, um von einer Klasse in die nächste zu wechseln:

Energieeffizienzklassekwh/qm (jährlich)jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche (ungefähr)Haustyp
A+unter 30weniger als 2 EuroNeubauten z.B. Passivhaus KfW 40
A30 bis unter 502 EuroNeubauten KfW 55
B50 bis unter 753 Euronormale Neubauten, KfW 60
C75 bis unter 1004 EuroNeubau, Niedrigenergiehaus
D100 bis unter 1306 Eurogut sanierte Altbauten oder Neubauten mit einer effizienten Heizung und guter Dämmung
E130 bis unter 1607 Eurosanierte Altbauten, die sowohl Mindestanforderung der EnEV und die Standards der zweiten wärmeschutzverordnung von 1982 erfüllen
F160 bis unter 2009 Eurosanierte Altbauten, die die Vorgaben der EnEV an ein Energieklassenhaus für Bestandsimmobilien erfüllen
G200 bis unter 25011 Euroteilweise modernisiert und isolierte Altbauten
Hber 25013 Euro und mehrunsanierte Altbauen und teilweise Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen

Hohe Energieeffizienz spart Heizkosten und steigert den Wert Ihres Hauses

Die Darstellungen heben neben der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen zwei weitere Gründe für die Bedeutung der Energieeffizienzklasse beim Hauskauf hervor. Erstens haben Sie geringere Kosten bei einer besseren Einstufung. Sie sollten deshalb beim Erwerb Wert auf eine möglichst gute Energieeffizienzklasse legen. Zweitens hat Ihre Immobilie einen höheren Immobilienwert, je besser die Energieeffizienzklasse für das Haus ist. Die Unterhalts- und/oder Sanierungskosten sind schließlich geringer. Erwerben Sie jetzt eine Immobilie, die unter dem Energiestandard D liegt, könnte es sein, dass Sie in der Zukunft zur Sanierung gezwungen werden. Diese Kosten sollten Sie beim Immobilienerwerb immer berücksichtigen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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