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Steuervorteile für Immobilienbesitzer: Welche Kosten können Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen?

Beitrag wurde aktualisiert am 08.01.2024
Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen

Als Immobilienbesitzer ist es wichtig zu wissen, wo man Steuern einsparen kann. Das hängt auch sehr stark davon ab, ob Sie Ihre Immobilie selber bewohnen oder vermieten. Während bei einer Eigennutzung nur wenige Kosten absetzbar sind, bietet die Vermietung deutlich mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen und wie Sie von diesen Regelungen profitieren können.

Unterscheidung selbst genutzte und vermietete Immobilie

Die Unterscheidung zwischen einer selbst genutzten und einer vermieteten Immobilie ist aus steuerlicher Sicht von großer Bedeutung. Bewohnen Sie selber Ihre Immobilie, können Sie eigentlich nur Kosten wie ein Mieter absetzen.  Vermieten Sie hingegen Ihre eigene Immobilie, haben Sie deutlich mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Dies liegt daran, dass bei einer vermieteten Immobilie die Mieteinnahmen als Einkommen gewertet werden und die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben gelten. Dies bedeutet, dass die Kosten von den Einkünften abgezogen werden können und somit die Steuerlast verringern.

Allerdings gibt es auch bei der Vermietung bestimmte Regeln, die beachtet werden müssen. So muss beispielsweise die Immobilie tatsächlich vermietet sein und die Mieteinnahmen müssen höher sein als die anfallenden Kosten. Auch müssen die Kosten ordnungsgemäß nachgewiesen werden, damit Immobilienbesitzer diese von der Steuer absetzen können. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich bei Bedarf von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ob Sie bestimmte Kosten für Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen können, muss im Einzelfall geprüft werden.

Welche Kosten können Immobilienbesitzer von der Steuer absetzen?

Bei vermieteten Immobilien lassen sich fast alle Kosten von der Steuer absetzen.

Hierzu zählen folgende Kosten:

  • Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen oder Modernisierungen stehen
  • Versicherungen, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung,
  • Modernisierungskosten, wie beispielsweise der Austausch von Fenstern oder Heizungen
  • Zinskosten bei der Immobilienfinanzierung kann steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Kredit für die Erwerbung, Herstellung oder Verbesserung der vermieteten Immobilie aufgenommen wurde

Handwerkerleistungen sowohl bei Eigennutzung als auch bei Vermietung steuerlich absetzbar

Handwerkerleistungen, die zur Erhaltung, Verbesserung oder Modernisierung einer Immobilie durchgeführt werden, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Handwerkerleistung steuerlich absetzen geht jedoch nur, wenn die Arbeiten tatsächlich gezahlt wurden und nicht zur bloßen Wertsteigerung der Immobilie dienen.

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die über das hinausgehen, was ein durchschnittlicher Steuerzahler in vergleichbarer Lebenssituation aufbringen muss. Um diese Belastungen geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Belastung ungewöhnlich hoch sein und über dem Grenzbetrag für außergewöhnliche Belastungen liegen, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Zweitens müssen die Belastungen zwangsläufig erwachsen, das heißt, sie müssen notwendig und nicht freiwillig sein. Drittens dürfen die Belastungen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.

Um Handwerkerleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu können, müssen also alle drei Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die Handwerkerleistungen nur in dem Jahr abgesetzt werden können, in dem sie auch tatsächlich gezahlt wurden. Es empfiehlt sich daher, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren.

Es gibt hier aber Ausnahmen, wo Sie die Handwerkerkosten nicht steuerlich absetzen können: Der Bau von Swimmingpools, die Erweiterung von Wohnflächen oder die Anlage von Gärten. Arbeiten, die lediglich dem Komfort oder der Freizeitgestaltung dienen, können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Bei vermieteten Immobilien haben Sie deutlich mehr Möglichkeiten als bei Eigennutzung

Besonders Kapitalanleger können fast alle Kosten, die in Verbindung mit der Immobilie entstehen, von der Steuer absetzen. So lassen sich auch die vollen jährlichen Zinskosten der Baufinanzierung als Werbungskosten absetzen. Bewohnen Sie hingegen die Immobilie selber, haben Sie nur wenig Möglichkeiten. Hier sind sicherlich die Umzugskosten zu nennen, die Sie dann steuerlich geltend machen können.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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