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Mängel nach dem Hauskauf – Welche Rechte haben Sie?

Der Kauf einer Immobilie stellt für viele eine finanzielle Herausforderung dar. Oftmals läuft dies über eine Baufinanzierung, sodass Sie über viele Jahre den Kredit an die Bank abbezahlen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie vor dem Hauskauf genau prüfen, ob Mängel vorliegen. Doch was passiert, wenn sich nach dem Kauf Mängel am neuen Eigenheim zeigen? Wer trägt die Verantwortung, und welche Rechte haben Sie als Käufer? Dieser umfassende Artikel befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Mängeln nach dem Hauskauf und erklärt, wie Sie Ihre Interessen schützen können.

Unterscheidung der Mängel

Bevor wir uns mit Ihren Rechten bei Mängeln nach dem Hauskauf auseinandersetzen, ist es wichtig, Mängel zu klassifizieren. Je nach der Art des Mangels können sich Ansprüche für den Käufer ergeben:

  1. Offene Mängel: Hierbei handelt es sich um sichtbare Defekte, die bereits vor dem Kauf der Immobilie erkennbar waren. Ein klassisches Beispiel wäre ein undichtes Dach oder schadhafte Fenster. Hier liegt die Verantwortung in der Regel beim Käufer, da er die Möglichkeit hatte, diese Mängel vor dem Kauf zu erkennen. Hier gilt der Grundsatz „gekauft, wie gesehen“. Deshalb ist es ratsam, vor dem Kauf eine professionelle Inspektion durchzuführen und gegebenenfalls den Kaufpreis entsprechend zu verhandeln.
  2. Versteckte Mängel: Versteckte Mängel sind Probleme, die erst nach dem Kauf auftreten und zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht erkennbar waren. Beispiele hierfür sind verdeckte Feuchtigkeitsschäden oder Mängel in der Elektrik. In vielen Ländern gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Verkäufer dazu verpflichten, versteckte Mängel offenzulegen. Sollte der Verkäufer von solchen Mängeln gewusst haben und diese verschwiegen haben, kann er haftbar gemacht werden.
  3. Arglistig verschwiegene Mängel: Hier handelt es sich um versteckte Mängel, von denen der Verkäufer wusste und die er bewusst verschwiegen hat, um den Verkauf abzuschließen. Ein Beispiel wäre ein Wasserschaden, den der Verkäufer vor dem Verkauf beheben ließ, ohne den Käufer darüber zu informieren. In solchen Fällen haben Käufer oft gute Chancen, den Kaufvertrag anzufechten und Schadensersatz zu verlangen. Auch eine Rückabwicklung wäre denkbar.

Ihre Rechte bei Mängel nach dem Hauskauf

Sobald Sie einen Mangel an der Immobilie feststellen, sollten Sie umgehend handeln, um Ihre rechtlichen Ansprüche zu wahren.

  • Mängelrüge: Informieren Sie den Verkäufer schriftlich über die festgestellten Mängel und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Dies ist ein wichtiger Schritt, um später Ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Minderung des Kaufpreises: Wenn die Mängel nicht behoben werden, haben Sie das Recht, den Kaufpreis zu mindern. Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere der Mängel ab. Eine angemessene Minderung kann Ihnen helfen, die Kosten für die Behebung der Mängel zu decken.
  • Schadensersatz: Bei arglistig verschwiegenen Mängeln können Sie Schadensersatz verlangen. Dies können die Kosten für Reparaturen oder Wertminderungen abdecken. Um erfolgreich Schadensersatz zu fordern, müssen Sie jedoch nachweisen, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste und diese bewusst verschwiegen hat.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kauf rückgängig machen. Dies ist jedoch ein komplexer und rechtlicher Schritt, der sorgfältig geprüft werden sollte.

Wir empfehlen in diesen Fall sofort einen Anwalt einzuschalten, damit dieser Ihre Rechte auch durchsetzen kann.

Gutachter vor dem Hauskauf empfehlenswert

Um möglichst nicht in diese Lage zu kommen, empfiehlt es sich, vor dem Hauskauf einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Ein erfahrener Gutachter kann versteckte Mängel aufdecken und als Verhandlungsbasis für den Kaufpreis dienen. Außerdem können Sie das Gutachten auch als Beweis nutzen, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt noch andere Mängel auftauchen.

Rechtlicher Beistand bei Mängel sinnvoll

Ihre Rechte bei Mängeln hängen davon ab, um was für einen Mangel es sich an der Immobilie handelt. Offene Mängel sollten vor dem Kauf klar geregelt sein. Sofern Sie sich hierbei nicht so gut auskennen, sollten Sie entweder befreundete Handwerker mitnehmen oder Sie beauftragen einen Gutachter. Bei offenen Mängel haben Sie nämlich oftmals keine rechtlichen Ansprüche auf Nachbesserung. In diesen Fällen ist es umso wichtiger, dies genau zu dokumentieren. Auch wenn ein Gutachter etwas Geld kostet, erspart dieser Ihnen hohe Folgekosten.

Bei versteckten oder arglistig verschwiegenen Mängeln können rechtliche Schritte unternommen werden. Wir empfehlen in diesen Fällen auch einen Anwalt zu nehmen, da dieser sich mit den rechtlichen Ansprüchen auskennt und weiss, was für ein Anspruch Ihnen zusteht. Sollte es sogar soweit kommen, dass der Mangel arglistig verschwiegen worden sein und die Immobilie nicht bewohnbar ist, kann sogar die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrages in Frage kommen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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