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PV-Anlage anmelden – Wie es funktioniert und was Sie beachten sollten!

PV-Anlage anmelden

Seit 01. Januar 2023 fallen für den Kauf von Solaranlagen, dazu zählen auch die Balkonkraftwerke, keine Mehrwertsteuer an. Deshalb denken aktuell viele darüber nach, ob sich der Kauf einer Solaranlage lohnt. Wenn Sie sich dazu entschieden haben, sich eine Solaranlage anzuschaffen, sollten Sie vorab noch einige Punkte bedenken, damit Sie auch die Photovoltaikanlage nutzen können. Wo müssen Sie die PV-Anlage anmelden und benötigen Sie eine Erlaubnis vom Vermieter? In diesen Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die Solaranlage richtig anmelden.

Photovoltaikanlagen müssen an Netzbetreiber und Bundesnetzagentur gemeldet werden

Wer eine Solaranlage in Betreib nimmt, muss es innerhalb eines Monats beim zuständigen Netzbetreiber sowie im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Ihren zuständigen Netzbetreiber können Sie in Ihrer Stromrechnung anhand eines 13-stelligen Codes oder direkt am Namen erkennen. Häufig wird das mit dem Stromversorger verwechselt. Viele Netzbetreiber bieten Formulare im Internet an, wo Sie Daten übermitteln können. Die Registrierung im Marktstammdatenregister können Sie einfach online über die Bundesnetzagentur durchführen. Hierzu müssen Sie sich zunächst als PV-Betreiber registrieren und danach die Anlage. Diese Daten werden erfasst:

  • Kontaktdaten des PV-Betreibers
  • Standort der PV-Anlage
  • Technische Anlagendaten wie z.B. die Nennleistung

Wichtig zu wissen: Wenn Sie eine PV-Anlage anmelden und noch einen Batteriespeicher besitzen, muss dieser zusätzlich angemeldet werden.

Für das Betreiben einer Solaranlage ist ein elektronischer Stromzähler notwendig

Da durch die PV-Anlage Strom ins Netz fließt, muss evtl. Ihr Stromzähler ausgetauscht werden. Bei den älteren Stromzählern mit Drehscheibe würde dieser rückwärtslaufen, was gesetzlich verboten ist und stellt sogar eine Straftat dar. Die Kosten für den Einbau belaufen sich zwischen 23 Euro und 130 Euro, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Höhere Kosten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen entstehen, wenn z.B. der Zählerschrank umgebaut werden muss.

Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht einfach verbieten

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, müssen Sie den Vermieter für das Betreiben einer PV-Anlage auf dem Balkon um Erlaubnis fragen. Der Vermieter darf nicht ohne Weiteres verbieten. Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass das Balkonkraftwerk fachmännisch installiert werden muss. Das kann für den Mieter zu zusätzlich Kosten führen. Des Weiteren kann der Vermieter auch die Balkonkraftwerke verbieten, wenn die Außenwirkung gestört wird. Hier kommt es auch sehr stark auf den Einzelfall an.

Betreiben einer PV-Anlage nur mit Anmeldung möglich

Ob Sie eine Solaranlage für das Dach oder ein Balkonkraftwerk betreiben wollen, müssen Sie diese beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur registrieren. Haben Sie noch einen analogen Stromzähler verbaut, muss dieser durch einen digitalen Stromzähler ersetzt werden. Als Mieter ist es außerdem notwendig, Ihren Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Das kann zur Folge haben, dass der Vermieter Ihnen die Erlaubnis nur erteilt, wenn das Balkonkraftwerk fachmännisch eingebaut wird. Das hat zur Folge, dass Ihnen als Mieter hohe Kosten entstehen. Dann wird es sich wirtschaftlich für Sie nicht mehr lohnen.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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