Wann gelten bei Krediten Wucherzinsen? – Welche Möglichkeiten haben Sie, sich dagegen zu wehren?
Kreditgeschäfte als Darlehensverträge gehören mittlerweile für zahlreiche Menschen zum täglichen Leben. Noch nie war es so einfach an einen Kredit zu gelangen wie heute. Noch nicht mal mehr ein Termin bei der Bank ist hierfür notwendig. Heutzutage gehört es fast zur Normalität im Internet an Onlinekredite zu gelangen. Der Markt bietet so viele Angebote wie noch nie. Gerade deshalb ist es wichtig, die Kreditangebote zu vergleichen. Denn Wucherzinsen sind doch weiter verbreitet als gedacht. Jedoch ist Zinswucher nicht immer sofort bei der Kreditaufnahme auffallend.
Wann gilt ein Zins als Wucher bei der Kreditvergabe?
In der Regel werden Darlehensverträge entgeltlich geschlossen. Hierbei handelt es sich in der Regel um entgeltliche Darlehensverträge, denen man zunächst ohne rechtliche Bedenken begegnen kann. Dazu muss die im Austauschvertrag vereinbarte Leistung in einem geeigneten und auffälligen Verhältnis zur Gegenleistung stehen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um Wucherzinsen. Dieser tritt dann ein, sobald der vertraglich vereinbarte Zins exorbitant hoch ist im Gegensatz zum marktüblichen Zinssatz:
- Die Wucherzinsen müssen praktisch um 100% höher liegen als der marktübliche Zinssatz
- vertraglich vereinbarte Zins den Marktzins um mindestens 12% übersteigt
Unter dem marktüblichen Zins ist der durchschnittliche und repräsentative Zinssatz zu verstehen, welcher auf verschiedenen Kapitalmärkten bei Überlastung von Eigenkapital zu zahlen ist.
Was können Sie tun, wenn Sie bereits einen solchen Kredit mit Wucherzinsen aufgenommen haben?
Haben Sie bereits einen Kredit aufgenommen und festgestellt, dass es sich um Zinswucher handelt, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Grund hierfür ist, dass im bürgerlichen Recht die Zinsfreiheit gilt. Diese jedoch zurücktritt, wenn der Darlehensvertrag gegen schutzwürdige Belange des Darlehensnehmers verstößt. Mithin ist der Vertrag nach § 138 BGB nichtig. Überdies kann der Kreditgeber strafrechtlich verfolgt werden, wenn er die Zwangslage des Darlehensnehmers ausgenutzt hat. Mit dieser Einwendung gegen den Darlehensvertrag kann er aus dem Kreditvertrag ausscheiden. Der positive Aspekt hierbei ist, dass der Kreditnehmer nicht der Beweislast unterliegt. Mithin muss er nicht beweisen, dass tatsächlich Wucherzinsen vorliegen. Ist man tatsächlich dem Wucher bei Kreditaufnahme zum Opfer gefallen, sollte er sich auf die gesetzliche Nichtigkeitsfolge berufen. In diesem Fall ist dem Kreditgeber schriftlich mitzuteilen, dass er auf Grund dessen von diesem Vertrag zurücktritt. An dieser Stelle lohnt es sich, sich bei Unsicherheit rechtlichen Beistand zu holen. Die daraus resultierenden Kosten sind ersatzfähig, sofern tatsächlich Zinswucher vorliegt.
Ist der Sollzins oder effektive Jahreszins maßgeblich für die Wucherzinsen?
Der Sollzins gibt dem Kreditnehmer an, in welcher Höhe sich die Zinsen belaufen, die er auf den aufgenommenen Kredit zahlen muss. Der Sollzins ist gebunden, wenn seine Höhe im Laufe der Kreditzeit festgeschrieben ist. Hier ist es sehr wichtig, den Sollzins und effektiven Jahreszins genau zu unterscheiden. Der Sollzins hat im Gegensatz zum effektiven Jahreszins keine Aussagekraft im Zusammenhang mit Wucherzinsen. Für die Feststellung, ob es sich um Wucher bei Kreditaufnahme handelt, ist der Vergleich zwischen dem effektiven Jahreszins sowie dem marktüblichen Zins unerlässlich.
Umschuldung kann vor überteuerten Krediten schützen
Falls Sie definitiv zu hohe Zinsen zahlen, lohnt es sich in jedem Fall aktiv werden. Zunächst sollten Sie vom Vertrag zurücktreten und anschließend eine Umschuldung in Erwägung ziehen. Denn nur so lässt sich bares Geld sparen. Gerade in den vergangenen Jahren sind die Zinsen deutlich gesunken. Mit einem passenden Neukredit ist es möglich, den überteuerten Altkredit wird der Kredit auf die aktuellen Niedrigzinsen umgeschuldet. Die monatliche Belastung senkt sich deutlich und schafft eine finanzielle Entlastung.
Das sollten Sie über Wucherzinsen wissen!
Zusammenfassend ist zu sagen, dass Wucherzinsen weiter verbreitet sind, als oftmals gedacht. Ein Grund hierfür kann sein, dass eine vernünftige Beratung bei einem Kreditinstitut nicht mehr notwendig ist, um ein Darlehen aufnehmen zu können. Um Wucher bei Kreditaufnahme handelt es sich, wenn der vertraglich vereinbarte Zins sehr hoch ist im Gegensatz zum marktüblichen Zinssatz. Dies ist gegeben, wenn der vertraglich vereinbarte Zins den Marktzins um mindestens 12% übersteigt. Maßgeblich bei Wucherzinsen ist allerdings der effektive Jahreszins. Zwischen diesem sowie dem marktüblichen Zins ist ein Vergleich zwingend Pflicht. Sofern Sie Opfer von Wucherzinsen geworden sind, haben Sie die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, da dieser nach § 138 BGB nichtig ist. Der Rücktritt ist dem Kreditgeber schriftlich mitzuteilen. Ein rechtlicher Beistand kann hierbei gegebenenfalls helfen. Um Wucherzinsen zu entgehen, empfiehlt sich eine Umschuldung. Denn mittlerweile sind die Zinsen gesunken und der Altkredit lässt sich auf die aktuellen Niedrigzinsen umschulden.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.