Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige – Zuschüsse für Selbständige, Freiberuflich und Kleinunternehmer
Die Corona-Krise erschüttert Deutschland. Die Restaurant und Cafés sind geschlossen, nur noch Geschäfte für Lebensmittel und den alltäglichen Bedarf haben geöffnet. Auf der Straße gilt Kontaktverbot für mehr als zwei Personen. Neben der Sorge um die Gesundheit werden die wirtschaftlichen Fragen immer dringlicher. Gerade kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige geraten in finanzielle Not. Kleine Boutiquen, Buchläden und viele andere Geschäfte können nichts mehr verkaufen. Friseure und Nagelstudios können keine Kunden mehr bedienen. Freiberufler bekommen keine Aufträge mehr. In nahezu allen Branchen ist der Umsatz drastisch eingebrochen. Viele Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler bangen um ihre Existenz. Jetzt sollen Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige folgen.
Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige sind bereits beschlossen
Angesichts der dramatischen Entwicklung haben Bund und Länder in den letzten Tagen schnell reagiert und eine Reihe unterschiedlicher Hilfspakete geschnürt, die nicht nur großen Unternehmen zugutekommen sollen. Ganz bewusst wurden Förderprogramme für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmer entwickelt, um sehr viele Menschen vor dem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren.
Das große Hilfspakets des Bundes
Die Bundesregierung regiert auf die Krise mit umfangreichen Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige. Durch das Hilfspaket des Bundes erhalten
- kleine Unternehmen,
- Solo-Selbständige und
- Freiberufler
eine Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden.
Unternehmen mit bis zu 5 Angestellten können einen Zuschuss von 9.000 EUR beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen werden mit 15.000 EUR bezuschusst. Mit diesem Geld soll die Liquidität sichergestellt werden, damit Miete, Pacht und andere laufende Ausgaben in den nächsten Wochen beglichen werden können.
Am Freitag, den 27. März 2020, muss der Bundesrat in Berlin dem Gesetzesentwurf noch zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Unmittelbar danach können die Gelder im Internet online beantragt werden.¹
Schon jetzt ist klar, dass der Antrag auf diese Förderung so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet sein soll. Umfangreiche Angaben müssen nicht gemacht werden. Wer plausibel nachweist, durch die Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten ist, bekommt rasch das Geld ausgezahlt. Allerdings behält sich der Bund eine spätere Überprüfung vor. Bei unrichtigen Angaben muss das Geld gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind nicht ausgeschlossen, wenn der Zuschuss missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
Corona-Hilfen der Bundesländer
Neben dem Bund haben auch die einzelnen Bundesländer Corona-Hilfen für Solo-Selbständige aufgelegt. Mit diesen Hilfsprogrammen werden einzelne Bereiche unterstützt. Durch das föderale System in Deutschland und die große Eile ist ein kaum überschaubarer Flickenteppich entstanden. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat schnell mit einem Hilfsprogramm für Künstler reagiert, die einen Zuschuss von 2.000 EUR beantragen können, wenn Engagements, Konzerte und andere Veranstaltung wegen der Ausbreitung des Corona-Virus ausfallen. Nur kurze Zeit später beschloss die Landesregierung eine Förderung von kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen, die die Bundesregelungen ergänzen.
Andere Bundesländer haben ähnliche Hilfsfonds geschaffen, die schnell und unkompliziert sehr kleine Unternehmen unterstützen sollen. In der Regel belaufen sich die Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, auf 5.000 EUR bis 30.000 EUR. Sind größere Summen notwendig, um die Existenz des Unternehmens nicht zu gefährden, gewähren die Landesbanken der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der KfW des Bundes Kredite zu sehr günstigen Konditionen.
Übersicht bewahren! Hier bekommen Sie Informationen!
Tatsächlich ist die Förderlandschaft in Deutschland nicht zuletzt durch die Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige sehr unübersichtlich geworden. Zudem ist es nicht auszuschließen, dass in nächsten Wochen und Monaten weitere Hilfsprogramme hinzukommen. Über den aktuellen Stand informieren das Bundeswirtschaftsministerium und die Wirtschaftsministerien der Länder auf Ihren Internetseiten. Dort sind auch die Telefonnummern verschiedener Hotlines veröffentlicht.
Barrieren für Hartz 4 bei Selbstständigen werden abgebaut!
Im Rahmen der Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige wurden in den letzten Tagen schließlich die Bedingungen für den Hartz 4-Bezug deutlich vereinfacht. Wer mit den Einnahmen aus seiner selbständigen Tätigkeit nicht genügend Geld erwirtschaftet, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann unbürokratisch Hartz 4 beantragen. Nach aktuellem Stand wird bei allen Anträgen auf Hartz 4, die bis zum Herbst gestellt werden, auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Solange glaubhaft versichert wird, dass kein nennenswertes Vermögen besteht, wird die monatliche Grundsicherung in Höhe von 432 EUR für Alleinstehende bzw. 389 EUR für jedes Mitglieder eine Lebensgemeinschaft im Hartz 4-Bezug ausgezahlt.
Auch Miete und Mietnebenkosten werden vom Jobcenter übernommen. Bis zum Herbst wird die Miete in voller Höhe gezahlt. Eine Prüfung, ob die Wohnung „verhältnismäßig“ ist erfolgt nicht. Das heißt im Klartext: Niemand ist gezwungen, seine Wohnung verlassen zu müssen, weil er durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist. Für Mietschulden wurde sogar das Gesetz geändert. Wer durch die Corono-Krise die Miete nicht mehr zahlen kann, darf nicht gekündigt werden.
Chancen für Solo-Selbstständiger in der Corona-Krise nutzen!
Die staatlichen Programme und Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige sind darauf ausgelegt, zumindest die schwersten wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Die Chancen stehen gut, dass das gelingt. Doch jeder kann auch selbst etwas tun. Selten waren gegenseitige Unterstützung so wichtig wie heute. Informationen fließen schneller, wenn man sie in den sozialen Netzwerken teilt. Kleine Geschäfte können sich zusammenschließen, einen gemeinsamen Lieferdienst organisieren oder zusammen einen Onlinehandel aufbauen. Gute Ideen sind die besten Corona-Hilfen für Solo-Selbständige.
Quellen:
1Bundesregierung zur „Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige“
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.