Für wen eignet sich die Gründung einer Unternehmensgesellschaft (UG)?
Mittelständische Unternehmen werden häufig in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt. Viele Existenzgründer scheuen jedoch davor, weil die handelsrechtlichen Bestimmungen bei der Gründung einer GmbH die Einzahlung eines Mindeststammkapitals von 25.000 Euro vorsehen. Eine Alternative zur GmbH könnte für Sie die Gründung einer Unternehmensgesellschaft (UG) sein. Diese wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Mini-GmbH oder als 1-Euro-GmbH bezeichnet. Welche Vor- und Nachteile diese Unternehmensform hat, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Die Gründung einer Unternehmergesellschaft
Die Gründung einer Unternehmensgesellschaft ist schnell erledigt. Anders als bei dem großen Bruder – der GmbH – brauchen Sie kein Stammkapital von 25.000 Euro in das Gesellschaftsvermögen einzubringen. Weil dieses für viele Existenzgründer ein Problem darstellt, bietet die Unternehmensgesellschaft eine echte Alternative zur GmbH.
Die Erstellung eines notariellen Gesellschaftsvertrages gehört aber ebenso zu Ihren Gründungsaufgaben wie die Bestellung eines Geschäftsführers. Als Geschäftsführer kann sowohl ein Gesellschafter der Unternehmensgesellschaft fungieren als auch eine Person, die finanziell nicht an der Gesellschaft beteiligt ist.
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Gründung einer 1-Euro-GmbH ist der Eintrag ins Handelsregister. Weitere Anmeldungen müssen Sie beim Gewerbeamt und beim zuständigen Finanzamt vornehmen. Damit die Mini-GmbH Beträge vereinnahmen und Rechnungen bezahlen kann, sollte sie über ein Geschäftskonto verfügen.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung?
Auch wenn bei der Gründung der Unternehmensgesellschaft kein Stammkapital von 25.000 Euro aufzubringen ist, müssen Sie neben dem einen Euro Stammkapital mit weiteren Gründungskosten rechnen.
Für die Erstellung eines notariellen Gesellschaftervertrages fallen Kosten in Höhe von circa 300 Euro an. Außerdem ist zu bedenken, dass das eingelegte Stammkapital den laufenden Geschäftsbetrieb des Unternehmens abdeckt und auch im Haftungsfall verwendet wird. Soll die Gesellschaft nicht gleich am Anfang zum Scheitern verurteilt sein, empfiehlt es sich hier eine entsprechende Summe als Stammkapital einzulegen. Zu bedenken ist auch, dass bei der 1-Euro-GmbH – im Gegensatz zu einer regulären GmbH – keine Sachgründung möglich ist. Das Stammkapital darf nur aus Barmitteln finanziert werden.
Welche steuerlichen Aspekte müssen bei der Mini-GmbH bedacht werden?
Ebenso wie eine reguläre GmbH ist auch die 1-Euro-GmbH körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Zu den laufenden Aufgaben eines Geschäftsführers gehören daher die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung.
Maßgeblich für die festzusetzenden Steuern der UG ist das zu versteuernde Einkommen, das auf der Basis des Gewinns berechnet wird. Für die Ermittlung des Gewinns ist die 1-Euro-GmbH buchführungspflichtig. Dies bedeutet, dass regelmäßig eine Buchhaltung erstellt werden muss und am Ende des Geschäftsjahres ein Jahresabschluss beim Finanzamt eingereicht wird. Bestandteile dieses Jahresabschlusses sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Tätigt die 1-Euro-GmbH umsatzsteuerpflichtige Lieferungen, fällt darüber hinaus Umsatzsteuer an. Anders als bei der Körperschaftsteuer oder der Gewerbesteuer müssen die Gesellschafter die Umsatzsteuer selbst an das Finanzamt melden. Hierzu wird eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung angefertigt. Aus der Gegenüberstellung von abgeführter Umsatzsteuer und bezahlte Vorsteuer, ermittelt die Gesellschaft entweder eine Umsatzsteuerzahllast oder ein Vorsteuerguthaben.
Der Geschäftsführer der GmbH bezieht wie jeder andere Angestellte ein Gehalt, auf das er Lohnsteuer zahlen muss. Für den Einbehalt der Lohnsteuer und die Abführung an das Finanzamt ist die Gesellschaft verantwortlich.
Die UG im Haftungs- und Insolvenzfall
Die Unternehmensgesellschaft muss sich an den Grundsätzen des GmbH-Gesetzes orientieren. Vorteilhaft ist dies, weil hier die Haftung ebenso auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden kann wie bei einer regulären GmbH.
Im Insolvenzfall muss der Geschäftsführer möglichst umgehend die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Vernachlässigt er diese Pflicht, ist der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.
Welche Vor- und Nachteile bringt die UG mit sich?
Die Gründung einer Unternehmensgesellschaft (UG) hat sowohl Vor- als auch Nachteile:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist beschränkt, d.h. die Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen | die UG hat nach außen hin kein gutes Ansehen, sodass es Geschäftspartner und potentielle Geldgeber (wie z.B. Banken) abschrecken könnte |
die Aufnahme neuer Gesellschafter ist problemlos möglich | es besteht eine Ansparpflicht von 25.000 Euro, d.h. dass die Gesellschafter sich die Überschüsse nicht voll ausschütten können |
kein Mindeststammkapital von 25.000 Euro bei Gründung notwendig | die Gesellschaft muss eine Buchführung durchführen und einen Jahresabschluss erstellen (ähnlich wie bei einer GmbH) |
Die Gründung einer UG kann sich unter Umständen lohnen
Die Unternehmensgesellschaft stellt die kleinere Ausgabe einer regulären GmbH dar. Für die Gründung ist ein Stammkapital von mindestens einem Euro notwendig. Da dieses Kapital aber zum Erhalt des Geschäftsbetriebes verwendet werden soll, empfiehlt es sich, eine entsprechende Summe auf das Konto der Gesellschaft einzuzahlen. Weitere Gründungskosten entstehen insbesondere für den Notar, der die Erstellung des Gesellschaftsvertrages übernimmt und diesen notariell beglaubigt.
Steuerliche Aspekte ergeben sich bei der 1-Euro-GmbH in der Körperschaftsteuer, in der Gewerbesteuer und in der Umsatzsteuer. Außerdem gilt die Gesellschaft als Haftungsschuldner für die Lohnsteuer, die bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung von den Beschäftigten einbehalten werden muss. Zu diesen Beschäftigten rechnet auch der Geschäftsführer der 1-Euro-GmbH.
Als Vorteil stellt es sich dar, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden kann. Nachteilig ist es dagegen, wenn die Mini-GmbH über eine geringe Kapitaldecke verfügt. Dies schreckt viele Geschäftspartner und potenzielle Geldgeber ab.
Mein Name ist Jörg Fockenbrock. Ich schreibe Texte und Bücher. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten an der frischen Luft. Ich liebe weite Wanderungen und treffe mich gerne mit Freunden und Bekannten. Als freiberuflicher Autor schreibe ich für creditSUN leidenschaftlich gerne Texte über alle möglichen Wirtschafts- und Finanzthemen.