Teilwarmmiete – Müssen Vermieter bald Wohnungen warm vermieten?
Ein Mieter zahlt für die Bereitstellung seiner Wohnung eine Miete, die aus verschiedenen Komponenten besteht. Neben der grundlegenden Mietzahlung für die Nutzung der Wohnung kommen verschiedene Kosten hinzu, die zunächst der Vermieter trägt. Dazu gehören Kosten und Heizung und Warmwasser, aber auch für den Hausmeister, die Gartenpflege, den Winterdienst und den Schornsteinfeger. Dies alles ist in den sogenannten Nebenkosten enthalten. Die gesamte Miete wird auch als Warmmiete bezeichnet. Die Ampelkoalition möchte dieses System aufbrechen und künftig eine Teilwarmmiete einführen. Was das für Mieter und Vermieter bedeutet , erfahren Sie in diesem Artikel.
Anpassung bei der Zahlung des Mietzinses?
Seit Jahrzehnten ist die Zusammensetzung des Mietzinses genau festgelegt: Der Vermieter bekommt eine Kaltmiete, die Nebenkosten trägt der Mieter abhängig von seinem individuellen Verbrauch. Um diesen zu ermitteln, ist einmal im Jahr eine Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen. Im Rahmen der Koalitionsverhandlung für Bildung einer neuen Ampel kam eine gravierende Änderung an dem Vorgehen zur Sprache: Die Verhandlungsführer der Ampel verlangen, dass die Zahlung einer sogenannten Teilwarmmiete eingeführt wird. Dies soll dem Klimaschutz dienen. Für den Vermieter wäre dies eine große Herausforderung und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ob sich diese Regelung auf das Klima positiv auswirkt, ist hingegen fraglich.
Was genau ist unter der Teilwarmmiete zu verstehen?
Der Hintergrund und die mögliche Funktionsweise einer Teilwarmmiete können dem Wahlprogramm der FDP entnommen werden: Bislang zahlten die Mieter die Kosten für das Heizen allein. Der Vermieter musste sich an diesen Kosten nicht beteiligen. Er übernahm lediglich die Zahlungsabwicklung mit dem Energieversorger. Eine Ausnahme bilden gemietete Häuser, in der die Mieter den Abschlag häufig direkt an den Energieversorger überweisen. Dies ist in Mehrfamilienhäusern in der Regel nicht möglich, da alle Mieter von einer Heizungsanlage versorgt werden. In der sogenannten Warmmiete waren die Heizkosten dann enthalten. Künftig soll es mit der Teilwarmmiete eine Aufteilung der Kosten zwischen dem Vermieter und dem Mieter geben. So sollen in der Kaltmiete anteilige Kosten für die Heizung enthalten sein. Der Vermieter wäre verpflichtet, eine Basisversorgung mit Wärme sicherzustellen. Der Mieter bezahlt dann den verbrauchsabhängigen Anteil, der über diese Basisversorgung hinausgeht.
Vermieter sollen in den Klimaschutz investieren
Hintergrund dieser Forderung ist der Klimaschutz. Wird der Vermieter an den Kosten für die Heizung beteiligt, ist er in der Regel eher bereit, in eine neue moderne und sparsame Heizungsanlage zu investieren. Dies senkt die Heizkosten und entsprechend den Vermieteranteil. Beim jetzigen System trägt der Mieter die Heizkosten allein. Anders als ein Hausbesitzer hat er keinen Einfluss auf die Modernisierung der Heizungsanlage. Schon gar nicht kann er sie fordern. Die Folge ist, dass viele Mieter in Deutschland hohe Heizkosten tragen, weil die Anlagen veraltet sind und sehr viel Energie verbrauchen. Die Politik möchte aber nicht nur die Mieter entlasten. Dies ist im Hinblick auf die steigenden Energiekosten zwar wichtig, aber nicht der einzige Grund: Die Regierung möchte in den Klimaschutz investieren und auch Inhaber von Mehrfamilienhäusern zum Umdenken zwingen. Entsprechende Paragrafen gibt es auch für Hausbesitzer. Investitionen in eine neue Heizungsanlage sollen sich für den Vermieter lohnen. Er spart Geld für die anteilige Beteiligung an den Heizkosten und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.
Ampel würden Vermieter mit dieser Forderung unter Druck setzen
Wird das Gesetz beschlossen, bedeutet dies für den Vermieter deutliche Mehrkosten. Mieterhöhungen sind kein Instrument, um die Kosten im Umkehrschluss an den Mieter zurückzugeben. Diese sind bei bestehenden Mietverhältnissen, aber auch bei Neuvermietungen nur in einem begrenzten, gesetzlich festgelegten Maße möglich. Wie die Vermieter die Investitionen bezahlen und die höheren Kosten abfedern können, ist derzeit noch nicht bekannt. Es konnte aber vor allem für die Vermieter, die wegen Wohnungsleerständen oder niedrigem Mietzins bereits in finanziellen Schwierigkeiten sind, zu einem ernsthaften Problem werden. Eigentümer müssten unter Umständen einen Modernisierungskredit beantragen. Im schlimmsten Falle droht sogar der Abbau von Wohnraum.
In Schweden funktioniert das Modell
Ein Blick nach Schweden zeigt jedoch, dass es funktionieren könnte. Das fortschrittliche Land im Norden arbeitet bereits seit Jahren mit diesem Modell: Zunächst vereinbaren der Mieter und der Vermieter eine durchschnittliche Raumtemperatur. Nach dieser berechnet sich die Teilwarmmiete. Wenn der Mieter die Raumtemperatur erhöht, ist dies selbstverständlich möglich. Er trägt die Mehrkosten dann allein. Senkt er die Temperatur, muss der Vermieter die Differenz erstatten. Senkt der Vermieter den Verbrauch, indem er das Gebäude saniert, kann er Ersparnis durch die geringeren Heizkosten behalten. Mit diesem Modell der Teilwarmmiete konnte in Schweden seit dem Jahr 2000 mehr als 95 Prozent des CO2-Ausstoß aufgefangen werden.
Ist die Forderung der Ampelkoalition nach der Teilwarmmiete realisierbar?
Auf den ersten Blick erscheint das Modell der Teilwarmmiete ausschließlich Vorteile für den Mieter zu bringen. Die Heizkosten werden günstiger, weil sich der Vermieter daran beteiligen muss. Ferner trägt er die Kosten für die energetische Sanierung. Das Modell aus Schweden zeigt aber, dass sich im Umkehrschluss auch Vorteile für den Vermieter ergeben können. In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig, dass die Politik für den Vermieter einen entsprechenden Anreiz schafft. Es ist niemandem geholfen, dass bezahlbarer Wohnraum noch knapper wird, weil Vermieter zusätzliche Kosten tragen müssen und somit die Gewinne für Investitionen fehlen. Bei diesem Modell würden enorme Zusatzkosten für den Vermieter bedeuten. Hier würde die Politik Eigentümer dazu zwingen, moderne und sparsame Heizungsanlagen einzubauen. Auch das kann hier nicht die Lösung sein. Ob dieses Gesetz tatsächlich durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.