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Strafzettel im Ausland erhalten – So verhalten Sie sich richtig!

Strafzettel im Ausland

Diejenigen, die einen Strafzettel im Ausland erhalten haben, sind gut beraten, diesen kurzfristig zu zahlen. Denn Knöllchen aus dem Ausland können in Deutschland heutzutage aus nahezu allen Staaten der EU vollstreckt werden. Dennoch sollten die Bußgelder im Ausland vor dem Bezahlen hinsichtlich ihrer Plausibilität überprüft werden.

Knöllchen aus dem Ausland gehören wohl unumstritten zu den unbeliebten „Urlaubssouvenirs“. Für zu schnelles Fahren oder falsches Parken können Sie einen Strafzettel im Ausland erhalten. Allerdings sind die Bußgelder im Ausland im Vergleich zu Deutschland oft wesentlich höher. Beispielsweise kostet es in Deutschland circa 35 Euro, wenn 20 km/h zu schnell gefahren wird. Für das gleiche Vergehen werden in Italien allerdings bereits 170 Euro fällig, unglaubliche 480 Euro sind es in Norwegen. Aus diesem Grund sollten Strafzettel im Ausland keinesfalls ignoriert werden. Besser ist es, ihn detailliert zu prüfen und die Zahlung zügig anzuweisen. Wir raten Ihnen davon ab, den Strafzettel im Ausland einfach auszusitzen, denn Strafen können seit dem Jahr 2010 nahezu aus allen Staaten der EU in Deutschland nachträglich vollstreckt werden.

Ab 70 Euro muss der Strafzettel im Ausland gezahlt werden

Strafen aus dem Ausland der EU müssen in Deutschland ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt werden. In dieser Grenze ist das Bußgeld zusätzlich den Verwaltungskosten enthalten. Die einzige Ausnahme bildet hier Österreich. Hier liegt die Grenze lediglich bei 25 Euro zuzüglich der Gebühren für die Verwaltung.

Grundsätzlich beschränkt sich das Eintreiben der Strafzettel im Ausland nur auf Geldbeträge. Ein Fahrverbot, das durch einen Strafzettel im Ausland fällig wird, kann nur in dem betreffenden Land erwirkt werden. Ebenfalls gibt es für Strafzettel im Ausland keine Punkte in Flensburg.

Europaweite Vollstreckung von Bußgelder im Ausland

Das Bundesamt für Justiz ist dafür zuständig, die Strafzettel im Ausland nachträglich einzutreiben. Die Angelegenheit wird von den ausländischen Behörden an das Bundesamt übergeben. Danach wird dieses aktiv, sollte das Knöllchen aus dem Ausland nicht bezahlt werden. Übrigens ist die Konsequenz der einzelnen EU-Staaten bei der Bußgelder-Vollstreckung sehr unterschiedlich. Die Niederlande lassen durch das Bundesamt für Justiz die Bußgelder grundsätzlich eintreten, andere Länder sind bei diesem Vorgang aber wesentlich zurückhaltender. Handelt es sich um ein Land, das nicht Mitglied der EU ist, beispielsweise die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen, kann der Strafzettel im Ausland übrigens nicht vollstreckt werden.

Hohe Rabatte durch schnelles Bezahlen

Es ist in der Regel ratsam, den Strafzettel im Ausland zu bezahlen. Denn im nächsten Urlaub in dem betreffenden Land könnte ansonsten durch den offenen Bußgeldbescheid Ärger drohen. In Italien verjähren die rechtskräftigen Bußgelder beispielsweise erst nach einer Zeit von fünf Jahren, nach vier Jahren ist die Angelegenheit in Spanien beendet. Viele Länder gewähren im Übrigen hohe Rabatte, wenn der Strafzettel im Ausland schnell bezahlt wird. Möglich sind hier je nach Art des Verstoßes und dem Land fast 50 Prozent Rabatt möglich. Sehr großzügig sind in diesem Bereich Spanien, Slowenien, Italien, Griechenland und Frankreich.

Achtung bei privaten Inkasso-Firmen

Bußgelder im Ausland durch private Inkasso-Firmen, Notare und Anwälte einzutreiben, ist sehr lukrativ. Hier fallen dann zusätzlich hohe Gebühren für die Firmen und Anwälte an. Allerdings dürfen polizeiliche Geldstrafen und -bußen nur von den Behörden eingetrieben werden. In Deutschland übernimmt dies exklusiv das Justizbundesamt.

Informieren Sie sich über die Bußgelder im jeweiligen Urlaubsort

Im Ausland dürfen Autofahrer niemals mehr als Einheimische für einen Verstoß zahlen. Ist hier ein solcher Fall strittig, dann sollten EU-Weite oder nationale Schlichtungsstellen zur Hilfe gebeten werden. In Kroatien sollte übrigens mehrfach überprüft werden, ob das Parken tatsächlich gestattet ist. Wer hier ein Knöllchen erhält, sollte es am besten direkt an Ort und Stelle bezahlen. Wichtig ist, stets immer alle Belege entsprechend aufzubewahren. Wer mit dem Auto nach London reist, sollte sich frühzeitig für die Niedrigemissionszone, die LEZ, registrieren lassen. Diese Registrierung ist kostenlos, allerdings kann die Bearbeitung der Anfrage rund zwei Wochen in Anspruch nehmen. Alle Dieselfahrzeuge über 1,2 Tonnen müssen hier angemeldet werden. Gebühren werden nur für die Modelle fällig, die einer schlechten Emissionsklasse angehören. Herkömmliche PKWs müssen sich allerdings nicht registrieren lassen.

Hilfe suchen, wenn Zweifel bestehen

Bei Missverständnisse, Zweifeln am Tatvorwurf, Verwechselungen des Kennzeichens oder fehlerhaften Bußgeldbescheiden, sollte die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden. Falls nötig, kann dieser Anwalt auch bereits im Urlaubsland kontaktiert werden, sodass dieser Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen kann. Oft betrifft dies zum Beispiel Forderungen aus Kroatien bezüglich Parkverstößen. Diese versenden Anwälte und Notare aus der Stadt Pula in Kreationen.1 Die Gebühren für das Parken betragen hier zwischen zehn und 40 Euro, allerdings werden zusätzliche Gebühren in Höhe von rund 500 Euro verlangt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof belegt allerdings, dass die Notare aus Kroatien dafür keine Befugnis haben. Der gleichen Meinung sind im Übrigen auch die Gerichte in Kroatien. In einem solchen Fall sollte also in jedem Fall Einspruch eingelegt und rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden. Bei dem Einspruch ist natürlich immer die gesetzte Frist zu beachten.

Mein Name ist Laura und ich arbeite als freiberufliche Texterin, Bloggerin und Autorin. Ich schreibe besonders gerne über Themen zum aktuellen Nachrichtengeschehen, der Immobilien- und Finanzwelt sowie zu gesundheitlichen Themen. Die Zusammenarbeit mit CreditSun macht mir großen Spaß und ich freue mich, hier textsichere Unterstützung leisten zu dürfen.

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