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Elterngeld – Wie viel Geld steht Ihnen in der Elternzeit zu?

Elterngeld

Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 eingeführt und hat das Erziehungsgeld ersetzt. Doch wer hat Anspruch darauf, wie viel Geld steht dem Elternteil zu und wie lange wird es gezahlt? Kann auch der Vater Geld in der Elternzeit beziehen? Was bedeutet eigentlich Elterngeld Plus? Nachfolgend werden alle wichtigen Fragen beantwortet.

Wann besteht Anspruch auf Elterngeld?

Nach der Geburt des Kindes können Eltern zur finanziellen Unterstützung Elterngeld beantragen. Es dient als Entgeltersatzleistung, denn der Erziehungsberechtigte kann aufgrund der Betreuung nicht oder nur teilweise erwerbstätig sein. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für Mütter, sondern auch Väter können es beantragen, wenn die Vaterschaft anerkannt ist. Immer mehr Männer möchten sich ebenso in die Erziehung einbringen. Hierfür bietet sich der Bezug des Elterngeldes an. Es gibt einige Voraussetzungen zu erfüllen: Eltern haben Anspruch auf das Geld in der Elternzeit, wenn sie ihr Kind nach der Geburt selber betreuen und nicht über 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Das Kind muss im gleichen Haushalt leben und der Wohnsitz in Deutschland liegen. Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern können das Geld ebenso beziehen. Auch wenn es sich hierbei um eine elternbezogene Lohnersatzleistung handelt, haben darauf nicht nur Arbeitnehmer, sondern ebenso Studenten, Arbeitslose, Hausfrauen und Hausmänner Anspruch.1

Härtefälle beim Elterngeld

Können sich die Eltern aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, Behinderung oder eines Todesfalls nicht um das Kind kümmern, sind auch verwandte Familienmitglieder bis zum dritten Grad berechtigt, Elterngeld zu beantragen, beispielsweise Geschwister, Oma, Opa, Onkel oder Tante des Kindes.

Wie lange wird das Elterngeld gewährt und wie hoch fällt das Basiselterngeld aus? Was bedeutet ElterngeldPlus?

Das Elterngeld beträgt meistens rund 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das vor der Geburt erzielt wurde. Es gibt eine Höchstgrenze: Es darf bei Alleinerziehenden nicht höher als 250.000 und bei gemeinsamer Veranlagung nicht mehr als 500.000 Euro betragen. Eltern können dabei zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:

  • Das Basiselterngeld wird 14 Monate lang gezahlt. Die maximale Summe beträgt 1.800 Euro und die Mindestsumme 300 Euro pro Monat. Arbeitslose Eltern erhalten demnach mindestens 300 Euro Basiselterngeld. Hartz IV-Bezieher haben keinen Anspruch. Das Elterngeld wird mit dem ALGII verrechnet.
  • Paare haben grundsätzlich Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld. Acht weitere Wochen werden gewährt, wenn neben der Mutter auch für den Vater des Kindes mindestens zwei Monate lang Elterngeld beantragt wird. Dies nennt sich Partnermonate. Hier gilt es wieder die Voraussetzungen bezüglich der erlaubten Arbeitszeit von maximal 30 Stunden zu beachten.
  • Beim ElterngeldPlus, das es seit 2015 gibt und beispielsweise Teilzeitjobber erhalten, werden pro Monat maximal 28 Monate lang bis zu einer Summe von 900 Euro gezahlt. Damit sollen sich Beruf und Familie besser vereinbaren lassen. Die Mutter oder der Vater dürfen bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Es gibt einen Partnerschaftsbonus von weiteren vier Monaten Elterngeld Plus, wenn sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes teilen und parallel über vier Monate bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Ein Teilzeitjob ist jedoch nicht verpflichtend für den Bezug des Elterngeldes Plus. Manche Eltern möchten lediglich den Bezugszeitraum verlängern. Bezieher erhalten 50 Prozent vom Basiselterngeld, mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro.

Geschwisterbonus:

Haben die Eltern schon ein Kind, das jünger als drei ist, oder zwei Kinder (jünger als sechs Jahre), erhalten sie einen Geschwisterbonus. Der Aufschlag beträgt 10 Prozent. Die Mindesthöhe beläuft sich auf 75 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten wird ein zusätzlicher Bonus von je 300 Euro pro Kind gezahlt. Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Es wird rückwirkend für maximal drei Monate gewährt. Daher gilt es, den Antrag schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes zu stellen.

Elterngeldbezug in Zeiten von Corona – hat sich etwas geändert?

In der Regel verringert der Bezug von Lohnersatzleistungen im Bemessungszeitraum die genaue Höhe des Elterngeldes. Aufgrund der Corona-Krise hat die Regierung allerdings ein Gesetz herausgebracht, um die Eltern zu unterstützen. Die Monate im Bezug der Lohnersatzleistungen, beispielsweise Kurzarbeiter– oder Arbeitslosengeld, werden bei der Berechnung derzeit ausgeklammert. Mütter und Väter, die durch die Pandemie Einnahmeausfälle haben oder hatten, bekommen somit nicht weniger Elterngeld.

ElterngeldPlus erleichtert den Wiedereinstieg in das Berufsleben

Das Elterngeld ist eine Förderung des Staates, die einen finanziellen Ersatz bietet, da die Geburt meist eine berufliche Auszeit erfordert. Hierfür werden etwa 65 Prozent des ursprünglich monatlichen Nettoeinkommens gezahlt, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt, vom Antragsteller betreut wird und die Erwerbstätigkeit maximal 30 Wochenstunden beträgt. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 1.800 Euro pro Monat. Hierbei gilt es, die erlaubte Einkommensobergrenze zu beachten, um bezugsberechtigt zu sein. Wer vor der Geburt des Babys kein Einkommen hatte, bekommt die monatliche Mindestsumme von 300 Euro. Der maximale Bezugszeitraum beträgt 14 Monate, bei einer Splittung auf beide Elternteile. Das ElterngeldPlus ist für alle lohnenswert, die nach der Geburt schnell wieder arbeiten möchten. Werdende Eltern müssen aufgrund der Corona-Krise und einen daraus resultierenden Bezug von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld keine negativen Auswirkungen befürchten. Die Bundesregierung hat die Berechnung des Elterngeldes entsprechend angepasst.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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