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Energiepauschale in Höhe von 300 Euro – Wie erhalten Sie den Bonus?

Energiepauschale in Höhe von 300 Euro

Durch die hohe Inflation und den gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung eine Energiepreispauschale beschlossen. Arbeitnehmer, aber auch Selbständige oder Freiberufler sollen davon profitieren. Da der Betrag von 300 Euro brutto ausgezahlt wird, berechnet sich dieser Betrag je nach Steuerklasse bei jedem anders. Erhalten Rentner und Studenten auch die Energiepreispauschale? Wie dieser Betrag ausgezahlt wird und ob Sie dafür etwas tun müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wem steht die Energiepreispauschale (EPP) zu?

Grundsätzlich haben alle einkommenssteuerpflichtigen Personen, die in Deutschland wohnen oder sich für die meiste Zeit dort aufhalten, einen Anspruch auf die Energiepauschale. Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und als Arbeitnehmer im Ausland arbeiten (beispielsweise Grenzpendler und Grenzgänger) können ebenfalls ihren Anspruch geltend machen.

Diese Entlastung erhalten demnach alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5.

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können einen Anspruch auf die EPP erhalten, wenn der Minijob das einzige Arbeitsverhältnis darstellt. Diesen Umstand muss der Arbeiter gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Konnte er einen schriftlichen Nachweis vorlegen, erhält der Minijobber meist den vollen Betrag der Energiepauschale.

Sollten Sie selbstständig sein, gilt für Sie Folgendes: Setzen Sie die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 herab. Bei einer Vorauszahlung von weniger als 300 Euro setzen Sie die Vorauszahlung auf 0 Euro. Anschließend erstattet Ihnen das Finanzamt das fehlende Geld zurück. Wenn Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen, kommt das Geld vom Staat mit der Steuererklärung im Jahr 2022.

Rentner und Studenten erhalten ím dritten Entlastungspaket auch die Einmalzahlung

Zunächst gab es Kritik, dass nichterwerbstätige Personen im zweiten Entlastungspaket nicht berücksichtigt werden. Allerdings werden Rentner und Studenten im dritten Entlastungspaket auch die Energiepreispauschale erhalten. Für Rentnerinnen und Rentner wird die Deutsche Rentenversicherung die Auszahlung vornehmen. Hierzu wird kein Antrag benötigt, sodass das Geld automatisch auf das Konto überwiesen wird. Stichtag für die Auszahlung in Höhe von 300 Euro ist der 1. Dezember 2022.

Studenten und Berufsschüler erhalten hingegen nur eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Wann die Auszahlung hierfür erfolgt, ist zu diesem Zeitpunkt allerdings noch unklar.

So setzt sich die Höhe des Betrags zusammen

Laut dem deutschen Steuerzahlerinstitut (DSi) könnte die Höhe der Energiepauschale in etwa so aussehen (nur Beispiele):

  • Alleinstehende (mit 2.500 Euro Monatsbrutto) 217 Euro Netto-Pauschale
  • Alleinstehende (mit 5.000 Euro Monatsbrutto) 187 Euro Netto-Pauschale
  • Familie mit zwei Kindern (2x 3.000 Euro Monatsbrutto) 422 Euro Netto-Pauschale

Dementsprechend liegt auch bei dem staatlichen Energiezuschuss eine Steuerprogression vor. Geringverdiener dürfen also eine höhere Pauschale erhalten als Großverdiener.

Was müssen Sie tun, um die Energiepreispauschale zu erhalten?

Die Auszahlung der Energiepauschale für Arbeitnehmer erfolgt einmalig und taucht voraussichtlich am Ende des Monats September auf der Lohnabrechnung auf. Auch Rentner müssen hierfür nichts tun, allerdings erhalten Sie diese Energiepauschale erst im Dezember. Für Selbstständige und Freiberufler wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 herabgesetzt. Bei Studierenden und Berufsschüler beträgt die Einmalzahlung nur 200 Euro und soll auch unbürokratisch ablaufen. Wann die Auszahlung erfolgt, ist noch offen.

Energiepreispauschale soll hohe Energiekosten auffangen

Mit der Energiepauschale will die Politik die Bürger bei den gestiegenen Energiekosten entlasten. Diese wird in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer, Selbständige und Rentner vorgenommen. Studenten und Berufsschüler erhalten hingegen nur 200 Euro. Kritik gibt es daran, dass auch sehr gut Verdienende ebenfalls die Energiepauschale erhalten. Ob diese Einmalzahlung tatsächlich die Mehrkosten der Energiekosten deckt, bleibt zweifelhaft. Besonders bei Familien mit geringem Einkommen leiden unter den enormen Gaspreissteigerungen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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