Sind Gewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei?
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum versprechen Anlegern dank ihrer hohen Volatilität hohe Gewinne in kurzer Zeit. Dies wirft gerade bei vielen privaten Investoren die Frage nach der Besteuerung auf. Ob und in welchem Umfang Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei sind, ist im Wesentlichen von der Haltedauer sowie von der Höhe des Gewinns abhängig. Hierbei sollten Sie auch wissen, dass Kryptowährungen steuerlich nicht wie Aktien zu behandeln sind.
Besteuerung von Bitcoins und Altcoins im Überblick
Bei der Frage, ob und wann Kryptowährungen steuerfrei sind, ist in erster Linie ihre Einordnung relevant. Es handelt sich bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen nicht um gesetzliche Zahlungsmittel (eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme liegt nicht vor). Weiterhin fehlt es bei Kryptowährungen an einem Emittenten, weshalb sie auch nicht als E-Geld eingeordnet werden. Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) entschied 2015 in der Angelegenheit Hedqvist, dass Umsätze mit Bitcoin unter die für Devisen übliche Steuerbefreiung nach EU-Recht fallen. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass Kryptowährungen in Steuerfragen grundsätzlich wie gesetzliche Zahlungsmittel (beispielsweise Euro) behandelt werden.
Demnach werden Bitcoins und Altcoins steuerlich wie immaterielle Wirtschaftsgüter betrachtet und behandelt. Die konkreten steuerlichen Auswirkungen hängen unter anderem davon ab, ob es sich um Geschäfte im privaten oder gewerblichen Bereich handelt. Als private Veräußerungsgeschäfte gelten hierbei unterschiedliche Transaktionen. Gemeinsam ist diesen Transaktionen, dass eine Kryptowährung in etwas anderes umgetauscht wird. Dabei kann es sich um eine andere Kryptowährung oder eine Fiatwährung (beispielsweise Euro) handeln. Nicht nur der reine Verkauf kann steuerpflichtig sein. Beim Tausch in ein gesetzliches Zahlungsmittel können Steuern anfallen. Auch beim Umtausch der einen Kryptowährung in einer andere können Steuern anfallen. Ebenso ist die Bezahlung eines anderen Wirtschaftsgut (etwa einer Dienstleistung oder eine Ware) mit einer Kryptowährung gegebenenfalls steuerpflichtig.
Wenn Sie beispielsweise Bitcoins nutzen, um Ether zu kaufen, so ist dieser Tausch in der Steuererklärung als Verkauf anzugeben. Der Ankauf ist zu dokumentieren, damit der Beginn der Haltedauer für die erworbenen Coins datiert werden kann und damit der Gewinn im Falle eines späteren Verkaufs ermittelt werden kann.
Wann sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei?
Ausschlaggebend für die Frage, ob Kryptowährungen steuerfrei sind, ist in erster Linie die Haltedauer der Kryptowährungen und in zweiter Linie die Gewinnhöhe. Es gelten analog zu anderen privaten Veräußerungsgeschäfte zum einen eine Haltefrist von 12 Monaten und zum anderen die Freigrenze von 600 Euro, damit Gewinne aus einer Kryptowährung steuerfrei sind.
Handeln Sie die Kryptowährung innerhalb der 12 Monate (An- und Verkauf), so sind die Gewinne steuerpflichtig, sofern sie bei 600 Euro oder mehr liegen. Auch, wenn Sie nur einen Cent über der Freigrenze liegen, müssen Sie den Gesamtgewinn versteuern. Liegt der Jahresgewinn bei nicht mehr als 599,99 Euro, so ist er der Gewinn aus Kryptowährungen steuerfrei. Diese Freigrenze gilt im Übrigen für sämtliche private Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Von der Gewinnhöhe unabhängig sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei, wenn Sie die Haltedauer von 12 Monaten überschreiten.
Wenn die Gewinne steuerpflichtig sind, so sind diese Gewinne ebenso wie das Regeleinkommen mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Sollten keine Steuern anfallen, so haben Gebühren und Verluste keine steuerlichen Auswirkungen.
Zu beachten ist, dass für Aktionen wie Mining oder die Nutzung von Lending Bots andere (steuerliche) Regeln gelten als für den reinen Handel. Wenn etwa Kryptowährungen während der Haltezeit via Lending Bots entgeltlich verliehen werden, so erhöht sich die Spekulations- beziehungsweise Haltefrist auf zehn Jahre, bis die Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei sind.
Gewinne aus Kryptowährungen werden nicht wie Aktiengewinne versteuert
Anders als Gewinne aus Aktienveräußerungen stellen Gewinne aus dem Kryptowährungs-Handel keine Kapitalerträge dar. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Die darauf entfallende Kapitalertragssteuer wird als Quellensteuer einbehalten. Kryptowährungen sind steuerrechtlich hingegen nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als private Veräußerungsgeschäfte einzustufen. Damit sind sie so genannten „anderen Wirtschaftsgütern“ steuerlich gleichgestellt. Somit ähneln Verkäufe von Bitcoin und anderen Kryptowährungen der Veräußerung von Kunstwerken, Oldtimern oder anderen privaten Vermögensgegenständen.
Angabe der Gewinne aus Kryptowährungs-Veräußerungen in der Steuererklärung
Das Bundesministerium der Finanzen hat Bitcoins und andere Kryptowährungen als privates Geld eingestuft und sie damit „anderen Wirtschaftsgütern“ gleichgestellt. Im Falle einer privaten Veräußerung ist der Handel mit Kryptowährungen als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu behandeln. Damit gehören Angaben zu diesen Geschäften in die Anlage SO in Ihrer Steuererklärung, genauer in die Zeile 42 „andere Wirtschaftsgüter“. In der Zeile 43 können Sie zur Ermittlung der Haltedauer den genauen Zeitpunkt der Anschaffung sowie den Zeitpunkt der Veräußerung angeben. In den folgenden Zeilen geben Sie den Anschaffungs- sowie den Veräußerungspreis an. In Zeile 47 steht der Gewinn beziehungsweise Verlust.
Kryptowährungen sind steuerfrei bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr
Der Handel mit Kryptowährungen gilt als privates Veräußerungsgeschäft. Was die Besteuerung betrifft, gilt eine Haltefrist von einem Jahr. Weiterhin gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Kaufen und verkaufen Sie eine Kryptowährung innerhalb eines Jahres und liegt Ihr Gewinn über 600 Euro, so ist er vollumfänglich nach Ihrem Einkommenssteuersatz zu versteuern. Halten Sie die Kryptowährung mindestens 12 Monate lang, so sind die Gewinne aus der Kryptowährung steuerfrei. Handelt es sich um einen Betrag unter 600 Euro, so ist der Gewinn aus Kryptowährungen auch dann steuerfrei, wenn er innerhalb dieser Haltefrist erzielt wurde. Das kann sich also für Sie lohnen, wenn Sie sowieso in Kryptowährung investieren wollen.