Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020 – Wie Sie als Verbraucher davon profitieren können
Das Coronavirus hält die Welt fest im Griff – die Pandemie verursacht große wirtschaftliche Einbußen sowohl auf Seiten der Verbraucher, als auch auf Seiten der Unternehmen. Das Konjunkturpaket, auf welches sich am dritten Juni geeinigt wurde, versucht, diese Einbußen zu minimieren. Inbegriffen ist in diesem ist u.a. der Kinderbonus und eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung. Prinzipiell begrüßenswert, tut sich doch folgende Frage auf: Inwiefern profitieren Sie als Verbraucher vom Sinken der Mehrwertsteuer?
Wie lange dauert die Senkung an und wie groß ist Ihre theoretische Ersparnis?
Das Konjunkturpaket sieht eine Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli bis zum Jahresende 2020 vor. In diesem Zeitraum werden auf Waren nicht wie zuvor 19, sondern 16 Prozent Steuern erhoben. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird eine Senkung von vormals 7 auf 5 Prozent erfahren.
In der Theorie kann die Ersparnis des Verbrauchers durch eine einfache Formel berechnet werden. Es wird der Bruttoverkaufspreis durch 119 geteilt, das Ergebnis dieser Rechnung wird mit 3 multipliziert. Bei dieser Rechnung entsteht die theoretische Ersparnis des Verbrauchers, wenn die Mehrwertsteuer um 3 Prozent gesenkt wird. Kauft der Verbraucher also ein Produkt für 499,98EUR, kann der Händler dieses nun für 487,38EUR anbieten, ohne dass der Verkaufswert für ihn sinkt. Sie sparen in diesem Falle also 12,62EUR.
Für die Errechnung der Ersparnisse bei reduzierter Mehrwertsteuer (Senkung von 7 auf 5 Prozent) wird nach selbigem Prinzip verfahren. Der Bruttoverkaufspreis wird durch 107 geteilt und mit 2 multipliziert. Dieser reduzierte Steuersatz fällt besonders für Lebensmittel an. Auch für Restaurantbesuche wird ab dem ersten Juli der ermäßigte Steuersatz angewendet und gilt bis zum 30. Juni 2021. Das bedeutet, wenn Sie im Restaurant essen, zahlen Sie nur 7% Mehrwertsteuer. Bei Bestellung außer Haus gilt der reduzierte Steuersatz, der von 7% auf 5% reduziert wird.
Was will der Staat mit der Mehrwertsteuersenkung erreichen?
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist das Ankurbeln der Binnenkonjunktur, also der gesamtwirtschaftlichen Lage Deutschlands in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020. Wenn zeitbegrenzt die Mehrwertsteuer sinkt, soll dies dazu führen, dass größere Anschaffungen in der zweiten Jahreshälfte 2020 besonders aufgrund von Preissenkungen getätigt werden. Somit sollen sowohl die Bürger aufgrund von Preissenkungen, als auch die Unternehmen aufgrund der folglich gestiegenen Kaufkraft von der Mehrwertsteuersenkung profitieren. Dies funktioniert allerdings nur, wenn die Unternehmen die Senkung weitergeben, also die Preise nach der oben aufgeführten Formel senken.
Wird die gesenkte Mehrwertsteuer tatsächlich an Sie weitergegeben?
Nach den Plänen von Finanzminister Olaf Scholz soll die Senkung der Mehrwertsteuer von Unternehmen an Konsumenten weitergegeben werden. Es ist jedoch unklar, ob diese sie tatsächlich weitergeben, also die Preise für ihre Produkte senken werden, oder ob sie die wirtschaftliche Lage nutzen, um ihre Gewinnmargen aufzubessern.
Viele Supermarktketten, unter ihnen Edeka, Netto Marken-Discount, Lidl, Aldi und Rewe, haben bereits angekündigt, die Preise für Lebensmittel zu senken und die Steuererleichterung somit an den Konsumenten weiterzugeben.1 Damit werden zumindest die Lebenshaltungskosten für den Verbraucher deutlich gesenkt.
Fraglich ist allerdings, ob andere Branchen bei der Abgabe an den Verbraucher mitziehen werden. An dieser Stelle sind besonders kleine Geschäfte sowie Restaurants zu nennen, deren wirtschaftliche Lage durch die aktuelle Situation stark angegriffen ist. Möglich ist, dass der wirtschaftliche Druck kleine Geschäfte dazu zwingt, die Senkung nicht an den Verbraucher weiterzugeben. Produkte in diesen könnten demnach nicht günstiger angeboten werden.
Es lässt sich also nur abwarten, inwiefern das Handelsgewerbe die Mehrwertsteuersenkung an den Konsumenten weitergeben wird.
Inwiefern ist die Maßnahme wirtschaftlich schädlich für das Einzelhandelsgewerbe?
Zu besprechen ist außerdem der Schaden fürs Einzelhandelsgewerbe, der potenziell durch das Konjunkturpaket entstehen könnte.
Wenn die Mehrwertsteuer sinkt und die Zielsetzung besteht, die Kostenersparnisse an den Konsumenten weiterzugeben, müssen für die Zeit der Senkung Preisveränderungen vorgenommen werden. Hohe Kosten für den Einzelhandel entstehen in diesem Falle dadurch, dass Preisschilder und Bons angepasst werden müssen. Da die Preisumstellung nicht dauerhaft Einzug gewinnt, müssen die Preise am Anfang des Jahres 2021 wieder aufs Ursprungsniveau gebracht werden. Dies bedeutet für den Einzelhandel einen vergleichsweise hohen Aufwand, der sich in einem kleinen Intervall wiederholt.
Es ergeben sich also sowohl hohe Kosten, als auch ein hoher Aufwand für den Einzelhandel. Durch diesen Umstand kommen eventuell schädliche Auswirkungen auf den Einzelhandel zu, was der Wirtschaft und damit wiederum der Kaufkraft des Einzelnen schaden könnte. Der Schaden auf den Einzelhandel lässt sich jedoch noch nicht absehen. Er ist bedingt durch den Willen des Konsumenten, mehr zu konsumieren, als üblich. Sollten die Einnahmen des Einzelhandels durch die Mehrwertsteuersenkung über die Unkosten hinausgehen, würde der Einzelhandel profitieren. Sollte dies nicht der Fall sein, so tritt das Gegenteil in Kraft.
Die Mehrwertsteuersenkung – werden Sie als Verbraucher profitieren?
Es tritt voraussichtlich für die Produkte der meisten wirtschaftsstarken Gewerbe ein Preiserlass ein, von dem Sie maßgeblich profitieren werden. Der Binnenkonjunktur wird die Möglichkeit gegeben, zu wachsen, da Unternehmen ihre Produkte zu günstigeren Preisen verkaufen können, ohne selber sinkende Gewinnmargen fürchten zu müssen. Zwar werden Einzelhändler durch den hohen Aufwand kurzfristige Verluste einstreichen, auf lange Sicht werden jedoch auch sie von der Mehrwertsteuersenkung profitieren.
Dies alles kann jedoch ausschließlich unter der Voraussetzung geschehen, dass der Verbraucher wieder beginnt, Waren zu konsumieren.
1 Artikel in der Wirtschaftswoche zu „Wer die niedrigere Mehrwertsteuer an seine Kunden weitergibt“ (Stand: 05.06.2020)