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Die Minijob-Grenze ist gestiegen

Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro

Ab dem 1. Januar 2025 ist der Mindestlohn erneut gestiegen, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtige Änderungen mit sich bringt. Neben dem Anstieg des Mindestlohns wurden auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs angepasst. Diese Anpassungen betreffen viele Beschäftigte in Deutschland und werfen Fragen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie zur langfristigen Absicherung auf. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die aktuellen Änderungen und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen.

Mindestlohn ist seit Januar 2025 gestiegen

Der Mindestlohn ist in diesem Jahr erneut gestiegen – und liegt somit um 2, 37 Euro höher als noch vor drei Jahren:

  • ab 01.07.2022 auf 10,45 Euro
  • ab 01.10.2022 auf 12 Euro
  • ab 01.01.2024 auf 12,41 Euro
  • ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro

Minijob-Grenze steigt auf 556 Euro, Midijob-Grenze auf 2000 Euro

Auch Minijobberinnen und Minijobber können sich freuen: Die neue Minijob-Grenze steigt auf 556 Euro monatlich und gilt seit dem 01. Januar 2025. Zudem soll sich zukünftig die Minijob-Grenze stärker an der Höhe des Mindestlohns bei zehn Stunden Wochenarbeitszeit orientieren. Anders ausgedrückt ermöglicht die Erhöhung der Minijob-Grenze stets eine Beschäftigung von zehn Wochenarbeitsstunden zu Mindestlohnbedingungen. Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll in Zukunft also dynamisch mitsteigen, wenn eine Mindestlohnerhöhung stattfindet. Gleichzeitig ist ein klares Maximum der möglichen Arbeitszeit definiert.

Wird die Minijob-Grenze überschritten, ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht mehr gegeben. Mit Überschreitung der Verdienstobergrenze wird der Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wichtig zu beachten dabei sind zwei Dinge:

Es zählt der Entgeltanspruch, nicht die tatsächliche Zahlung (sogenanntes Entstehungsprinzip).

Es gibt Ausnahmen, die ein Überschreiten der Entgeltobergrenze erlauben. Das sogenannte unvorhersehbare Überschreiten der Minijob-Grenze ist innerhalb eines Kalenderjahres zwei Mal erlaubt. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber in zwei Kalendermonaten eines Jahres mehr verdienen dürfen. Dies wurde in § 8 Abs. 1b SGB IV neu geregelt.

Für Menschen mit einem sogenannten Midijob steigt die Verdienstgrenze ebenfalls – auf 2000 Euro.

Warnungen und Kritik bezüglich Erhöhung der Verdienstobergrenze für Minijobs

Die Erhöhung der Minijob-Grenze bleibt nicht ohne Kritik. Die Oppositionspartei Die Linke, aber auch die Gewerkschaften fürchten, dass besser bezahlte Minijobs reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen. Außerdem warnen beide, dass langjährige Minijobberinnen und Minijobber praktisch in die Altersarmut geführt werden, da sie keine Abgaben in die Sozialkassen wie die Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten. Gewerkschaften und Die Linke plädieren dafür, dass jedes Arbeitsverhältnis ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig sein sollte.

Die Regierung hat diese Aspekte nicht übersehen, zeigt der Koalitionsvertrag. Dort heißt es, dass Minijobs nicht „als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden“ sollen. Neben der Kopplung der Minijob-Grenze an das Mindestlohnniveau wird daher auch die Kontrolle von Minijobs verstärkt, um sicherzustellen, dass sie dem geltenden Arbeitsrecht entsprechen.

Bis zu 556 Euro steuerfrei durch den Minijob möglich

Alle mit Minijob, Midijob oder Mindestlohnverhältnis können sich über die Erhöhung der Verdienstgrenzen im Jahr 2025 freuen. Während der Anstieg des Mindestlohns automatisch funktioniert, gibt es beim Minijob nicht ohne weiteres mehr Geld. Wer bereits einen Minijob hat, wird also nicht plötzlich 556 Euro ab Februar überwiesen bekommen, weil die Minijob-Grenze gestiegen ist. Vielmehr ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nötig.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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