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PIN oder Unterschrift – Wann wird bei Kartenzahlung was verlangt?

PIN oder Unterschrift

Die EC-Karte oder die Kreditkarte wird häufig genutzt, um z.B. im Supermarkt einzukaufen. Durch die Corona-Krise hat die Kartenzahlung zugenommen. Es existieren beispielsweise keine Probleme mit Wechselgeld und Sie haben am Ende des Monats eine bessere Übersicht über Ihre Finanzen. Außerdem entfällt der Gang zum Geldautomaten.

Bei der Bezahlung wird häufig PIN oder Unterschrift verlangt. Wovon ist es allerdings abhängig? Können Händler selber bestimmen, welche Art der Authentifizierung Sie vornehmen müssen? Wenn Ihre Karte z.B. die NFC-Funktion besitzt und Sie damit kontaktlos Bezahlen können, entfällt sogar unter Umständen eine Authentifizierung.

PIN oder Unterschrift: Grundsätzlich können die Geschäfte entscheiden

Die Anbieter von Systemen für die EC-Kartenzahlung bieten Ladeninhaber (sprich Verkäufer bzw. Geschäft) grundsätzlich die Wahl:

  1. Es kann jedes Mal eingestellt werden, ob mittels PIN oder Unterschrift gezahlt werden soll
  2. Die beiden Varianten können sich nach einem festen Muster abwechseln
  3. Ein Algorithmus sorgt für ein (scheinbar) zufälliges Auftreten von PIN oder Unterschrift.
  4. Ab einer gewissen Verkaufshöhe kann zwingend die Geheimnummer oder die Signatur verlangt werden

Welche Variante für einen Händler sinnvoll ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. On mit PIN oder Unterschrift gezahlt wird, hat sowohl Vor- und Nachteile.

Was spricht für und gegen eine Kartenzahlung mit PIN-Eingabe?

Häufig wird bei höheren Beträgen eine PIN-Eingabe verlangt. Hierfür gibt es drei Gründe:

  1. das System überprüft sofort, ob das Konto in einem ausreichenden Maß gedeckt ist, um die Bezahlung durchzuführen
  2. das Geld kann nicht zurückgebucht werden, sodass die Zahlung sichergestellt ist
  3. Kartenmissbrauch ist in der Regel nicht möglich, da Betrüger den PIN nicht kennen

Gegen die PIN spricht aus Sicht der Verkäufer allerdings, dass diese für das Geschäft Kosten verursacht. Ein prozentualer Anteil (zumeist 0,2 Prozent) des Umsatzes bei EC-Kartenzahlung wandert auf das Konto des Zahlungsanbieters. Bei einer Kreditkarte liegen die Kosten hier zumeist höher, sodass einige Händler diese Zahlungsweise sogar komplett ausschließen. Mit Umsatz sind all die Bezahlungen gemeint, die mittels Karte durchgeführt werden. In der Regel leitet das System den Anteil des Zahlungsanbieters automatisch auf dessen Konto um.

Zahlung mit Unterschrift häufig nur bei Kleinbeträgen

Ob eine PIN oder Unterschrift gefordert wird, hängt häufig mit den Kosten zusammen. Bei der Zahlungsvariante mit Unterschrift handelt es sich um ein Lastschriftverfahren. Ihre Karte wird benötigt, damit das Geschäft Ihre Kontodaten hat. Dies bedeutet, dass keine Verbindung aufgebaut werden muss – das Ganze funktioniert stationär. Es ist deshalb für den jeweiligen Laden kostenfrei.

Allerdings können Zahlungen per Unterschrift zurückgebucht werden, da z.B. das Konto nicht gedeckt ist. Es besteht zudem die Gefahr, dass ein Dieb Ihre Signatur ausreichend gut kopiert und Ihre Karte deshalb missbrauchen kann. Um diese Unsicherheit zu vermeiden, lassen einige Geschäfte die Unterschrift nur bei Stammkunden zu. Andere Läden gestatten es ihren Verkäufern, die Entscheidung zwischen PIN oder Unterschrift anhand der vermutlichen Zahlungsfähigkeit des Kunden zu treffen. Erscheint diese zweifelhaft, soll die Geheimnummer genommen werden.

Keine PIN oder Unterschrift beim kontaktlosen Bezahlen

Seit einigen Jahren gibt es viele EC-Karten und Kreditkarten mit einer NFC-Funktion. Damit ist gemeint, dass die Karte nicht in das Kartenlesegerät gesteckt werden muss. Stattdessen reicht ein schnelles Auflegen. Bis zu einem bestimmten Betrag erfolgt kontaktloses Bezahlen meist ohne PIN oder Unterschrift. Die Grenze liegt in der Regel bei 25 Euro. Für den Händler besteht meist kein Risiko, da diese Zahlung in der Regel nicht zurückgebucht werden können.

Händler entscheidet über die Bezahlung mit PIN oder Unterschrift

Ob Sie sich mittels PIN oder Unterschrift authentifizieren, hängt in erster Linie vom Händler ab. Er kann selber bestimmen, ob z.B. auch bei Kleinbeträgen eine PIN-Eingabe erforderlich ist. Allerdings akzeptieren viele Händler bei Kleinbeträgen eine Kartenzahlung mit Unterschrift, da hier keine Gebühren anfallen. Hierbei nimmt allerdings der Händler die Gefahr auf sich, dass das Konto nicht gedeckt ist. Beim kontaktlosen Bezahlen wird häufig weder eine PIN noch eine Unterschrift verlangt. Bei dieser

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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