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Überblick der Pflegegrade – Wie viel Geld steht Ihnen zu?

Beitrag wurde aktualisiert am 03.04.2024
Pflegegrade

Pflegebedürftige Personen haben in Deutschland Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Höhe dieser Unterstützung ist vom sogenannten Pflegegrad abhängig. Dieser wird nach einem bestimmten Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen  Dienst der Krankenkasse (MDK) festgestellt wird.

Was Sie über die einzelnen Pflegegrade und die Höhe des Pflegegeldes wissen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Pflegegrade erhalten Menschen, die Ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können. Meist sollten sich die Angehörigen frühzeitig mit der Pflegeversicherung auseinandersetzen. Sie ist Ihrer Krankenkasse angeschlossen, sodass Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse informieren können. Die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzen die früher übliche, sogenannte Pflegestufe. Wichtig ist jedoch, dass die Pflegekasse nur auf Antrag tätig wird.

Den Antrag finden Sie auf der Website Ihrer Pflegekasse oder Sie können ihn direkt bei Ihrer Pflegekasse anfordern.

Tipps für die Beantragung des Pflegegrads:

  • Stellen Sie den Antrag frühzeitig.
  • Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen.
  • Lassen Sie sich bei der Beantragung von einem Pflegedienst oder einem Sozialverband beraten.

Pflege im eigenen Zuhause: Die Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Das Wichtigste vorab: Das Pflegestärkungsgesetz II von 2017 hat nicht nur die bis dahin geltende Pflegestufe abgeschafft, sondern auch eindeutig festgeschrieben, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden grundsätzlich Vorrang vor der Versorgung in stationären Einrichtungen haben soll.1 Deshalb zahlt die Pflegekasse für die Pfleggrade 2 bis 5 gestaffelte Geldleistungen an den Pflegebedürftigen aus, die er an pflegende Angehörige weiterreichen kann.

Beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst, der zu Ihnen nach Hause kommt, so rechnet dieser hingegen direkt mit der Pflegekasse ab. Diese Leistungen werden im Versicherungsdeutsch als „Pflegesachleistungen“ bezeichnet. Sie können die beiden Möglichkeiten auch kombinieren.

Zunächst müssen Sie jedoch Pflegehilfe bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Diese prüft dann, welcher der vorhandene Pflegegrade 1 bis 5 auf Sie zutrifft. Des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit, z.B. ein Pflegebett zu beantragen. Unter Umständen lässt sich auch der altersgerechte Umbau in einer Wohnung oder im Haus von der Krankenkasse abrechnen.

Pflegegrade 1 bis 5: Ein Gutachten entscheidet über die Pflegebedürftigkeit

Diese Überprüfung wird durch den MDK, durchgeführt – wenn Sie gesetzlich versichert sind. Bei Privatpatienten ist es zumeist Medicproof. Beide Organisationen schicken einen Gutachter zu Ihnen, der den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit feststellen soll. Dazu nutzt er ein standardisiertes Formular, mit dem unterschiedliche Lebensbereiche abgefragt und mit Punkten versehen werden.

Dazu gehören:

  • Mobilität,
  • kommunikative und kognitive Fähigkeiten (Zeitgefühl, Orientierungssinn, die Fähigkeit, Gesprächen zu folgen)
  • Verhalten und psychische Probleme
  • Selbstversorgung (Eigenständigkeit beim Essen und bei der Körperpflege)
  • Bewältigung von krankheitsbedingten Belastungen (zum Beispiel Verbandswechsel oder Medikamenteneinnahme)
  • Alltagsleben und soziale Kontakte

Mithilfe des hinterlegten Punktesystems ordnet der Gutachter Sie abschließend einem der fünf Pflegegrade zu.

Wie viel Pflegegeld steht Ihnen bei welchem Pflegegrad zu?

Menschen, denen der Pflegegrad 1 zuerkannt wird, sind nach Auffassung des Pflegestärkungsgesetztes II nur sehr gering in ihrer selbständigen Bewältigung des Alltags beeinträchtigt. Ihnen stehen daher weder Geldleistungen für die Pflege durch einen Angehörigen noch Pflegesachleistungen zu.

Sie haben jedoch Anspruch auf einen sogenannten monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser muss zweckgebunden beispielsweise für eine Unterstützung im Haushalt oder andere Betreuungsleistungen verwendet werden.

Pflegebedürftige , die zuhause von Angehörigen oder Nachbarn betreut werden, erhalten auf Antrag Pflegegeld in folgender Höhe:

  • bei Pflegegrad 1: 0 Euro
  • bei Pflegegrad 2: 332 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 573 Euro
  • bei Pflegegrad 4: 765 Euro
  • bei Pflegegrad 5: 947 Euro

Häusliche Pflege: Wie werden die sogenannten Pflegesachleistungen berechnet?

Nicht immer sind die Voraussetzungen für die Pflege durch Angehörige gegeben. In diesen Fällen können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst beauftragen. Die Pflegeversicherung erstattet die Kosten für diese Pflegesachleistungen genannten Hilfestellungen je nach Pflegegrad monatlich bis zu einer Höhe von:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro (nur Kostenerstattung)
  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Wann und wie sind Kombinationen aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich?

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 bis 5 am besten mit einem ambulanten Dienst und Angehörigen-Pflege versorgt sind. Wird die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, so kann zusätzlich Pflegegeld in Höhe des Prozentsatzes der nicht „verbrauchten“ Sachleistung gezahlt werden.

Beispiel: Ein an Demenz erkrankter Mensch mit Pflegegrad 5 nimmt monatlich für 798 Euro einen ambulanten Dienst in Anspruch. Er „verbraucht“ also nur 40 Prozent der möglichen Unterstützung in Höhe von 1.995 Euro. Ihm stehen folglich noch 60 Prozent des Pflegegeldes für Pflegegrad 5 in Höhe von 901 Euro zu, was demnach 540,60 Euro betragen.

Verhinderungspflege: Was passiert, wenn der pflegende Angehörige ausfällt?

Pflegende Angehörige oder Nachbarn können krank werden, aus anderen Gründen verhindert sein – oder auch einfach einmal Urlaub benötigen. Haben sie einen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 bereits seit mehr als sechs Monaten in seinen eigenen vier Wänden versorgt, dann trägt die Pflegeversicherung die Kosten für die sogenannte Verhinderungspflege bis zu einer Zeitspanne von sechs Wochen und einem Höchstbetrag von 1.612 Euro. Alternativ kann eine teilstationäre Betreuung in den Einrichtungen mit Tages- oder Nachtpflege gewählt werden.

Auch der Umzug in ein Pflegeheim kann eine Option darstellen. Hierbei kommen jedoch weitere Kosten dazu. Was ein Pflegeheim in Deutschland durchschnittlich kostet, erfahren Sie hier. 

Wie können Sie das Pflegegeld nutzen?

Das Pflegegeld können Sie frei verwenden. Sie können damit zum Beispiel die Kosten für einen Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine Kurzzeitpflege bezahlen. Sie können das Pflegegeld aber auch nutzen, um Ihre Angehörigen zu entlasten, die Sie pflegen – das ist Ihnen überlassen.

Je höher der Pflegegrad, umso mehr Geld- und Sachleistungen steht Ihnen zu

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind darauf ausgerichtet, möglichst lange die Option auf eine Pflege im gewohnten Zuhause aufrechtzuerhalten. Die neu geschaffenen Pflegegrade 1 bis 5 ermöglichen dabei eine sehr viel genauere Beurteilung der Bedürftigkeit als es die bis vor einigen Jahren gültige Pflegestufe konnte. Mit dem nach Pflegegrad gestaffelten Pflegegeld werden die Leistungen pflegender Angehöriger, Freunde oder Nachbarn ihrem Aufwand entsprechend honoriert.

Bei einer Verschlechterung der allgemeinen Befindlichkeit können Sie jederzeit einen Antrag auf Neubeurteilung Ihres Pflegegrades bei der Pflegeversicherung stellen.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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