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Altersgerecht Umbauen – Wie können Sie einen barrierefreien Umbau finanzieren?

Altersgerecht Umbauen

Altersgerecht Umbauen ermöglicht ältere Menschen weiterhin selbständig zuhause leben können. Sie sollten sich bereits frühzeitig um ein altersgerechtes Umbau Gedanken machen. Die Kosten für den altersgerechten Umbau werden zum Teil vom Staat unterstützt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, um sein Heim altersgerecht umzubauen. Wir verraten Ihnen in diesen Artikel, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können. Besonders Immobilienbesitzer können von besonders günstigen Konditionen profitieren.

Wie können Sie den altersgerechten Umbau finanzieren?

Wünsche und Anforderungen für altersgerechtes Wohnen sind zwar im Einzelfall verschieden, haben aber dennoch ein Ziel: Trotz nachlassender körperlicher Fähigkeiten so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Deshalb muss das Haus oder die Wohnung an die Bedürfnisse des Menschen angepasst werden. Dazu gehören neben schwellenlosen Bädern, Stolperfreiheit im Haus auch eine großzügige Raumaufteilung. Die Maßnahmen sind vielfältig aber auch kostspielig. Aber mit günstigen Krediten oder staatlicher Hilfe gibt es eine finanzielle Unterstützung. Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, können die Maßnahmen mit einem Modernisierungsdarlehen finanziert werden. Dabei handelt es sich um einen zweckgebundenen Ratenkredit. Somit kann der Hauseigentümer einen günstigeren Zinssatz erhalten. Besonders attraktiv ist die Tatsache, dass bei einer Kreditsumme bis zu 60.000 Euro keine Kreditschuld ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Mietwohnung barrierefrei umbauen

Generell gilt, für alle baulichen Anordnungen, die ein Mieter in seiner Wohnung vornehmen möchte, muss er die Zustimmung seines Vermieters haben. Selbst wenn beispielsweise der Einbau einer modernen Dusche die Wohnqualität verbessert wird, liegt die Entscheidung letztlich beim Vermieter. Nach § 554 a Bürgerliches Gesetzbuch BGB muss der Vermieter einem Umbau zustimmen, wenn die erforderlich ist. Der Mieter sollte dazu wissen, dass sich altersgerecht Umbauen nicht nur auf den Wohnraum bezieht, sondern auch den Zugang zum Keller. Nachteil aber ist, dass der Vermieter beim Auszug des Mieters einen kostenpflichtigen Rückbau verlangen kann. Die Genehmigung sollte schriftlich fixiert werden, da sie auch zur Vorlage bei der Pflegekasse dient. Zu beachten ist, dass ein Umbau, wie beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts, verweigert werden kann.

Zuschuss von der Pflegekasse für das altersgerechte Wohnen

Menschen mit Pflegestufe können einen Zuschuss erhalten, damit sie altersgerecht umbauen können. Der maximale Zuschuss liegt bei 4.000 Euro. Wenn mehrere Personen im Haushalt leben gibt es maximale 16.000 Euro pro Maßnahme. Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Kostenvoranschlag an die Pflegekasse geschickt werden. Sinnvoll ist es dabei, eventuell Bilder von der geplanten Maßnahme mitzuschicken. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob der Zuschuss genehmigt wird oder nicht. Das bedeutet, dass nach Beendigung der Maßnahmen die Handwerkerrechnung an die Pflegekasse geschickt wird. Die Genehmigung für den Umbau muss hier nicht abgewartet werden. Dennoch wird empfohlen vor Beginn der Arbeiten diesen Zuschuss zu beantragen.1

Gibt es staatliche Förderung für den Umbau?

Wer altersgerecht Umbauen möchte, dem stehen Fördermittel zur Verfügung wie z.B. den zinsgünstigen Kredit der KfW (KfW-Kredit 159). Aber auch einen Zuschuss zu den Umbaukosten (KfW-Investitionszuschuss 455-B) kann beantragt werden.

Beim KfW-Kredit kann der Kreditnehmer ein sogenanntes Annuitätendarlehen aufnehmen und zwar mit folgenden Konditionen:

  • die maximale Kreditsumme beträgt 50.000 Euro und zwar unabhängig vom Alter des Kreditnehmers
  • der effektive Jahreszins beträgt etwa 0,78 %
  • als Laufzeit können vier bis 20 Jahre gewählt werden
  • eventuell bis fünf tilgungsfreie Jahre

Der Investitionszuschuss mit dem die Kosten für den altersgerechten Umbau bezahlt werden können, muss nicht zurückbezahlt werden. Allerdings und das ist wichtig, dürfen die Umbauarbeiten nur über ein Fachunternehmen vorgenommen werden.

Wer sich für den KfW-Kredit 159 interessiert, sollte auch wissen, dass der Kredit nicht direkt an den Bauherren ausbezahlt wird. Der komplette Prozess wird über einen Finanzierungspartner abgewickelt. Das kann beispielsweise die Hausbank sein.2

So klappt es mit der Finanzierung für die Umbaumaßnahmen

Nennt jemand ein Eigenheim sein eigen, kann er nicht nur alles nach seinen Wünschen und Bedürfnissen umgestalten, sondern ist auch unbedingt eine Chance für ältere Menschen. Mit dem altersgerecht Umbau sichern sie sich ihre Unabhängigkeit und können länger in ihrer vertrauten Umgebung verweilen. Es macht natürlich nur Sinn, wenn Sie hier noch selbstständig für sich Sorgen können. Ansonsten kann ein Pflegeheim die bessere Wahl sein. Die Kosten für den Umbau, hängen natürlich von den Maßnahmen ab. Neben einem Kredit bis zu 60.000 Euro, ohne das die Kreditschuld ins Grundbuch eingetragen werden muss, profitieren Hauseigentümer von Sonderkonditionen. Außerdem kann es auch einen Zuschuss für von bis zu 6.250 Euro geben. Wer eine Pflegestufe hat, der kann nicht nur Zuschüsse von 4.000 Euro erhalten, sondern auch Fördermittel.
Wenn Sie hingegen in einer Mietwohnung leben, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters, um den altersgerechten Umbau durchzuführen. Der Vermieter kann zudem verlangen, dass die Arbeiten von einer Fachfirma vorgenommen werden. Unter Umständen kann der Vermieter am Ende der Mietzeit verlangen, dass der Umbau wieder rückgängig gemacht wird. Generell gilt für den Mieter, dass er für alle baulichen Änderungen in der Wohnung, die Erlaubnis des Vermieters braucht.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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