Was ist ein P-Konto? – Der sichere Schutz vor Kontopfändung
In Deutschland hat jeder Inhaber eines Kontos das Recht, dass seine Bank das bestehende Konto in ein sogenanntes P-Konto umwandelt. Das P-Konto ist dabei genauso zu führen, wie es auch bei dem normalen Girokonto der Fall ist, jedoch mit dem Unterschied, dass das eingehende Geld auf unbürokratischem Wege einem Schutz unterliegt. Was aber genau mit einem P-Konto gemeint ist und vor allem was Sie Wichtiges darüber wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
Der Pfändungsschutz von Guthaben unter Berücksichtigung des Freibetrages
Wenn Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen möchten, dann wird es bei Ihnen eventuell zu Schulden und Pfändungen gekommen sein. Mit dem Pfändungsschutzkonto können Sie Ihr eingehendes monatliches Einkommen entsprechend schützen lassen. Während bei dem klassischen Girokonto Ihr Geld im Falle einer offenen Forderung von Ihrem Konto gepfändet werden darf, ist Ihr Geld innerhalb des festgelegten Freibetrages, vor diesem Vorgang geschützt. Seit dem 01. Juli 2017 liegt der Freibetrag bei einem P Konto bei 1.133,80 Euro monatlich. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit weitere Gelder wie Kindergeld, etc. ebenfalls hinzufügen zu lassen.
Für wen ist ein Pfändungsschutzkonto interessant?
Besteht bei Ihnen eine Forderung zur Pfändung von offenen Rechnungen, dann kann Ihnen das Pfändungsschutzkonto einen entsprechenden Pfändungsschutz bieten, welchen es auf einem normalen Girokonto nicht gibt. Wer Empfänger von Sozialleistungen ist, kann diese durch ein Pfändungsschutzkonto ebenfalls schützen und wird zudem vor einer Überziehung des Kontos geschützt. Haben Sie keine Pfändung zu erwarten oder sind schuldenfrei, dann macht die Einrichtung eines P-Kontos wenig Sinn für Sie.
Was genau wird von einem Pfändungsschutzkonto geschützt
Gläubiger von Ihnen können aufgrund eines Pfändungsschutzkontos nicht auf Ihr Guthaben auf dem Konto zugreifen, sodass Sie den Freibetrag bei einem P Konto vollständig ausschöpfen und darüber verfügen können.
Das P-Konto kann dabei von Ihnen für normale Bankgeschäfte wie
- Bargeldabhebungen
- Lastschriften oder
- Überweisungen
nach gewohntem Schema genutzt werden. Je Kalendermonat liegt dabei der Freibetrag in gleicher Höhe vor und ist daher automatisch geschützt. Mittels der entsprechenden Nachweise können zusätzliche Geldeingänge freigegeben werden. Sollten Sie mit Ihrem Guthaben auf dem Konto jedoch über diesen Freibetrag kommen, hat Ihr Gläubiger das Recht, diesen Überschuss zu pfänden. Auch wenn Sie Ihr Guthaben auf mehrere Monate übertragen, kann dieses dann zur Pfändung freigegeben werden.
Achten Sie zudem auch darauf, wenn Sie selber Einzahlungen auf Ihr Pfändungsschutzkonto vornehmen, denn die Herkunft des eingezahlten Geldes spielt bei der Berechnung keine Rolle. Verfügen Sie z.B. im Monat über Ihren gesamten Freibetrag und müssen aufgrund einer eventuellen Überweisung wieder Geld einzahlen, ist dieser eingezahlte Betrag dann nicht mehr vor Ihrem Gläubiger geschützt.
Pfändungsschutzkonto muss eingerichtet bzw. in Auftrag gegeben werden
Sie können sich als Schuldner nicht darauf verlassen, dass das geschützte Konto automatisch von Ihrem Kreditinstitut eingerichtet wird. Sie müssen hierzu selber aktiv werden und entweder Ihr bestehendes Konto umwandeln oder ein gänzlich neues einrichten lassen. Zu diesem Zwecke muss ein entsprechender Antrag bei Ihrer Bank erfolgen, wobei wichtig ist, dass jede Person nur Anrecht auf ein P-Konto hat. Es ist zudem nicht möglich, dass diese Art von Konto als Gemeinschaftskonto geführt werden kann.
Ist jede Bank zur Einrichtung eines P-Kontos verpflichtet?
Jeder Bankkunde hat einen sogenannten Umwandlungsanspruch, was für Sie bedeutet, dass Sie von Ihrer Bank verlangen dürfen, dass Ihr vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Sparkassen und Banken sind sogar von Rechtswegen dazu verpflichtet, wenn eine Pfändung vorliegend ist, das alte Konto innerhalb eines Zeitraumes von vier Tagen nach getätigter Beantragung, diese Art von Konto einzurichten, bzw. umzuwandeln. Für Sie als Kunde dürfen hierzu keine Kosten anfallen. Haben Sie noch kein Girokonto bei einem Bankinstitut, dann haben Sie Anrecht auf ein Basiskonto, welches auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden kann. Weigert sich Ihre Bank, Ihrem Wunsch auf ein Pfändungsschutzkonto zu entsprechen, sollten Sie sich in jedem Fall diese Verweigerung schriftlich erteilen lassen, damit Sie die Verbraucherzentrale darüber in Kenntnis setzen können.
Die Kosten eines P-Kontos und wie es mit dem Dispo aussieht
Wie bereits erwähnt, darf Ihre Bank für die Umwandlung des Kontos keine Kosten von Ihnen verlangen, wobei die monatlichen Kontoführungsgebühren weiterhin bestehen bleiben. Die Gebühren sollten hierbei jedoch von den Banken in einem üblichen Rahmen gehalten werden, wie es also auch bei einem nicht geschützten Konto der Fall ist. Sollte sich Ihre Bank nicht an übliche Gebühren halten und Kosten von Ihnen verlangen, die den üblichen Rahmen sprengen, sollten Sie dies wiederum an entsprechende Stellen weiterleiten. Hierzu gibt es bereits diverse Gerichtsurteile, welche sich ganz eindeutig auf die Seite der Bankkunden stellen. Bevor Sie sich ein P-Konto einrichten, sollten Sie sich jedoch auch darüber bewusst sein, dass in der Regel Annehmlichkeiten wie Onlinebanking oder ein Dispo, für Sie nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Falle des Dispositionskredites werden Sie keinerlei Spielraum haben, da ein P-Konto nicht überzogen werden darf und rein auf Basis von Guthaben funktioniert. Das bedeutet, dass das Konto ein reines Guthabenkonto ist. In einigen Fällen zeigen sich Banken kulant und ermöglichen auch bei einem P-Konto die Nutzung von Onlinebanking.
Beeinflusst ein P-Konto die Schufa und können Sie damit einen Kredit aufnehmen?
Banken sind dazu verpflichtet ein P-Konto der Schufa zu melden. Allerdings hat dies keinen unmittelbaren Einfluss auf das Scoring der Schufa. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Bundesbürger nur ein P-Konto führt. Dies soll den Missbrauch eines P-Kontos verhindern. Allerdings hängt häufig eine Kontopfändung mit dem P-Konto zusammen, sodass es schwierig werden kann, einen Kredit zu erhalten. Sollten Sie ein P-Konto nur aus Vorsichtsmaßnahmen führen, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Bonität, sodass ein Kredit ohne Schufa kein Problem darstellen sollte.
Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.