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Verbraucher sollen zukünftig im Onlinehandel und bei Kaffeefahrten besser geschützt werden

Beitrag wurde aktualisiert am 12.01.2024
Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Der Handel über das Internet hat in den letzten zwanzig Jahren eine steile Entwicklung genommen. Lagen die Umsätze im Jahr 2000 im E-Commerce noch bei 1,3 Milliarden Euro, wurden im Jahr 2020 bereits mehr als 60 Milliarden Euro umgesetzt. Allerdings tummeln sich im Internet auch viele Fakeshops, wo potentielle Kunden um Ihr Geld gebracht wurden. Die gesetzlichen Regelungen haben mit dieser Entwicklung nur teilweise Schritt gehalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verbraucherrechte. Dem will das Verbraucherschutzministerium jetzt entgegenwirken. Dabei umfassen die neuen Regelungen jedoch nicht nur den Onlinehandel, sondern auch klassische Vertriebswege wie Kaffeefahrten.

Mehr Transparenz im Onlinegeschäft

Mit seinem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht hat sich das Verbraucherschutzministerium des Problems neuer Vermarktungsformen im Internet angenommen. So lässt sich etwa bei vielen Plattformen nicht auf den ersten Blick erkennen, ob es sich bei einem Anbieter um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt. Da hieran Fragen der Haftung geknüpft sind, wird es in Zukunft eine klare Kennzeichnungspflicht geben. Außerdem werden Vergleichsportale dazu verpflichtet werden, klare Angaben darüber zu machen, anhand welcher Kriterien die jeweiligen Ranglisten erstellt werden. Hinzu kommen stärkere Prüfpflichten für Onlineanbieter in Bezug auf Bewertungen. Hier müssen Betreiber von Plattformen zukünftig nachweisen, wie sie sicherstellen, dass es sich um Beiträge von echten Verbrauchern handelt. Insgesamt sorgen die neuen Regeln damit für ein deutlich erhöhtes Maß an Transparenz für Verbraucher im Internet.

Verschärfte Regelungen für Kaffeefahrten

Die neuen Bestimmungen für den Handel beschränken sich jedoch nicht nur auf das Internet. Auch bei Kaffeefahrten haben sich die derzeitigen Regeln als nicht ausreichend erwiesen, um einen effektiven Schutz von Verbrauchern zu gewährleisten. Entsprechend sieht der Gesetzentwurf verschärfte Bestimmungen für so genannte Wanderlager vor. So werden etwa die für Inland geltenden Anzeigepflichten der Veranstalter von Kaffeefahrten auf das Ausland ausgeweitet. Eine Umgehung der Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzes wird auf diese Weise entscheidend erschwert. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, die Informationspflichten bei der Bewerbung von Kaffeefahrten deutlich auszuweiten. Damit wird gerade dem Schutz älterer Verbraucher in besonderer Weise Rechnung getragen.

Durch die neuen Informationspflichten wird schneller und einfacher ersichtlich, welchen Umfang die Verkaufsveranstaltungen im Rahmen dieser Ausflüge haben. Darüber hinaus sieht der derzeitige Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vor, bestimmte Produktgruppen bei Kaffeefahrten gänzlich zu verbieten. Der Vertrieb von medizinischen Produkten sowie von Nahrungsergänzungsmitteln wäre, bei Annahme des Entwurfs durch Bundestag und Bundesrat, vollständig verboten. Hinzu kommt, dass die Veranstalter bei Verstößen gegen die Regelungen dieses neuen Gesetzes deutlich stärker zur Kasse gebeten würden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Höhe des maximalen Bußgeldes wird in Zukunft von 1.000 auf 10.000 Euro steigen.

Auch Influencer sind betroffen

Der klare Fokus des Gesetzes richtet sich jedoch vor allem auf die neuen Vertriebsformen im Internet. Hierbei spielen auch Influencer eine immer wichtigere Rolle. Bei zum Teil mehreren Millionen Abonnenten stellen viele dieser Kanäle wichtige Werbeplattformen für Unternehmer dar. Derzeit stellt dieser Bereich wettbewerbsrechtlich eine Grauzone dar. Für Zuschauer von Videos ist oft nicht klar zu erkennen, ob es sich um eine persönliche Empfehlung oder um bezahlte Werbung handelt. Entsprechend viele Rechtsstreite wurden in der jüngeren Vergangenheit um diese Fragen geführt. Zukünftig wird es so sein, dass Influencer klare Angaben machen müssen, wenn sie das vorgestellte Produkt umsonst erhalten oder andere Gegenleistungen von Unternehmen empfangen haben.

Die Rechte von Verbrauchern werden effektiv gestärkt

Sollte der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht die gesetzgeberischen Hürden nehmen, ist die eine sehr gute Nachricht für Verbraucher. Viele Probleme und Unklarheiten im Onlinehandel aber auch bei Kaffeefahrten lassen sich durch die neuen Regelungen zukünftig vermeiden. Nicht zuletzt wird es für Verbraucher außerdem einfacher, Hersteller bei falschen Angaben haftbar zu machen. Mussten diese sich in der Vergangenheit immer an den Zwischenhändler wenden, bei dem sie das Produkt gekauft hatten, haben sie in Zukunft die Möglichkeit, den Hersteller direkt haftbar zu machen. Insofern handelt es sich bei diesem Gesetz um eine den Bedürfnissen von Verbrauchern in hohem Maße Rechnung tragende Neuregelung.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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