Steuerklassen – Welche Lohnsteuerklassen gibt es und welche passt zu Ihnen?
Der Staat bezeichnet durch die jeweilige Steuerklasse, wie hoch der Steuerzahler mit den Zahlungen seiner Steuer belastet wird. Das deutsche Finanzamt nimmt dabei eine Unterteilung in sechs unterschiedliche Stufen vor, die sich nach dem Familienstand, den Arbeitsverhältnissen und einer Kombinationsauswahl richten. Die Lasten, die abhängig von den jeweiligen Versorgungspflichten und Familienständen vorliegen, werden dabei berücksichtigt.
Übersicht über die Steuerklassen in Deutschland
- Steuerklasse I: Ledige ohne Kinder
Die meisten Steuern müssen Geschiedene, dauerhaft in Trennung lebende und ledige Menschen in Deutschland bezahlen. Hierzu gehören auch Arbeitnehmer, wenn ihr Partner im Ausland lebt und nach einem Jahr nach dem Todeszeitpunkt des Ehepartners auch Verwitwete. Anders als verheiratete Menschen gibt es für Alleinstehende keine Möglichkeit, ihre Steuerklasse zu wählen. - Steuerklasse II: Alleinerziehende
In der Gruppe der Familien mit Kindern finden sich rund zwanzig Prozent Alleinerziehende. Normalerweise würden diese in die Steuerklasse I fallen, da sie alleinstehend sind, allerdings räumt der Staat für eine Entlastung einen höheren Freibetrag ein. So wird es für Berufstätige, die Kinder haben und alleinstehend sind möglich, die Steuerklasse II anzunehmen. Pro Jahr liegt der Entlastungsbetrag bei rund 2.000 Euro ab dem ersten Kind. Leben weitere Kinder im gleichen Haushalt kommen pro Kind 240 Euro dazu. Damit diese Klasse anerkannt wird, muss sowohl ein Bezug von Kindergeld vorliegen und das das Kind zum größten Teil in dem jeweiligen Haushalt leben. - Steuerklasse III: Verheirate in Kombination mit V
Die Steuerklasse II ist nur in Verbindung mit der V möglich. In der Klasse III sind die Abzüge wesentlich niedriger, um die hohen Abzüge der Klasse V ausgleichen zu können. Vorteilhaft ist diese Klasse daher nur, wenn zwischen den beiden Ehepartnern ein großer Unterschied bezüglich ihres Einkommens besteht. So kann derjenige, der geringer verdient die unvorteilhafte Steuerklasse V wählen und das hohe Einkommen des anderen Partners unterliegt nur der geringen Besteuerung. So bleibt ein höherer Nettobetrag für das Paar übrig. - Die Steuerklasse IV: Ehepaare, die beide Klasse IV gewählt haben
Ebenfalls ist es möglich, dass Ehepartner beide die Lohnsteuerklasse IV wählen. Dies bietet sich an, wenn die Höhe des Einkommens bei beiden Partnern in etwa gleich hoch ist. Darüber hinaus ist es möglich, diese mit Faktor zu wählen, also das Ehegattensplitting. Hierbei findet eine Zusammenrechnung der beiden Einkommen statt, dass dann wieder durch zwei geteilt wird. Die Steuerhöhe wird auf Grundlage des halbierten Betrags berechnet. So ergibt sich häufig ein Steuervorteil. - Die Steuerklasse V: Eheleute in Kombination mit III
Die Steuerklasse V kann nur gemeinsam mit der III gewählt werden. In dieser findet sich der Ehepartner, dessen Einkommen wesentlich geringer ist. Eine Steuererklärung ist bei dieser Kombination immer notwendig. Lohnenswert ist diese, wenn der Partner in der Lohnsteuerklasse V weniger als 40 Prozent des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. - Die Steuerklasse VI: Berufstätige, die mehrere Arbeitsverhältnisse pflegen
Bestehen zur gleichen Zeit mehrere Arbeitsverhältnisse, dann werden diese in der Lohnsteuerklasse VI versteuert. Hier wird die höchste Steuerlast berechnet, Freibeträge gibt es nicht. In früheren Zeiten besaßen die Menschen mehrere Lohnsteuerkarten für ihre unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse.1
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Es gibt unterschiedliche Situationen im Leben, in denen der Wechsel sinnvoll sein kann. Dazu zählen
- ein Nebenjob,
- Geburt eines Kindes
- Verwitwung
- Scheidung oder
- Heirat
Werdende Eltern, Geschiedene, Verheiratete oder Alleinerziehende sollten sich daher über die unterschiedlichen Steuerklassen informieren. So könnte eine Minderung der Steuerlast beziehungsweise ein höherer Nettolohn realisiert werden.
Welche Steuerklasse sollten Sie in bestimmten Lebenssituationen wählen, um Steuern zu sparen
Alleinerziehende
Alleinerziehende sollten in die zweite der Steuerklassen für sich wählen, da diese ihren monatlichen Nettolohn so durch den Entlastungsbetrag erhöhen können. In der Steuerklasse I kann der Entlastungsbetrag in der Steuererklärung ebenfalls geltend gemacht werden. Kommt es zu einer Trennung oder einer Heirat, kann der Entlastungsbetrag nicht beansprucht werden, da für das gesamte Jahr theoretisch das Ehegattensplitting genutzt werden kann.
Verheiratete
Verheiratete werden durch das Finanzamt in die vierte der Steuerklassen automatisch eingeordnet. Wenn die Einkommen nahezu in gleicher Höhe liegen, ist dies auch empfehlenswert. Sollte ein Partner wesentlich weniger als der andere verdienen, sollte die Kombination der III und V gewählt werden. Darüber hinaus haben Verheiratete die Wahl, ob sie eine Einzelveranlagung oder das Ehegattensplitting wählen. Wird die Einzelveranlagung gewählt, werden zwei separate Steuererklärungen abgegeben. Wenn einer der Partner Arbeitslosengeld erhält oder sehr hohe außergewöhnliche Belastungen hat, kann dies sinnvoll sein.
Nach der Trennung
Im gleichen Kalenderjahr der Trennung besteht die Möglichkeit, das Ehegattensplitting weiter in Anspruch zu nehmen. Diejenigen, die während der Ehe in Steuerklasse V waren, sollten in jedem Fall wechseln. Lebt ein Kind im Haushalt, ist die Steuerklasse II die richtige Wahl.
Wechsel wegen Elterngeld
Werdende Eltern sollten noch vor der Geburt ihre Steuerklasse wechseln, zumindest, wenn der Mindestbetrag für das Elterngeld von 300 Euro in Zukunft gezahlt wird. Die Steuerklasse III sollte dann von dem Elternteil gewählt werden, der Anspruch auf die Zahlung des Elterngeldes hat. Pro Monat können durch den Wechsel so mehrere hundert Euro zusätzlich erhalten werden. Die Steuerklassen müssen mindestens sieben Monate vor dem eigentlichen Elterngeldanspruch gewechselt werden.
Wie kann die Lohnsteuerklasse geändert werden?
Um Steuerklassen bei dem Finanzamt ändern zu können, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Der Wechsel der Steuerklassen ist immer verpflichtend oder möglich, wenn der Familienstand Änderungen unterworfen ist. Die freie Wahl bei ihren Steuerklassen haben dabei grundsätzlich nur eingetragene Lebenspartner oder Eheleute. Um diese zu ändern, muss bei dem Finanzamt ein entsprechendes Formular eingereicht werden. In diesem sind folgende Angaben enthalten:
- Familienstand
- Wohnort
- Geburtsdatum
- Name und Geburtsname
- Steuernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- gewünschter Wechsel
- Ehe- oder Lebenspartner
Welche Steuerklasse passt zu Ihnen?
Die richtige Wahl der Steuerklasse kann Ihnen viel Geld sparen. Je nach Lebenssituation kann ein Wechsel in eine andere Steuerklasse sinnvoll sein. Allerdings müssen Sie einige Punkte beachten. Es ist nicht zwangsläufig sinnvoll nach einer Hochzeit die Lohnsteuerklasse zu wechseln, wenn beide Partner ein ähnliches Gehalt aufweisen. Die richtige Wahl der Steuerklasse ist also sehr abhängig davon, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden.
1 Steuerklassen in der Übersicht finden Sie auch hier
Mein Name ist Laura und ich arbeite als freiberufliche Texterin, Bloggerin und Autorin. Ich schreibe besonders gerne über Themen zum aktuellen Nachrichtengeschehen, der Immobilien- und Finanzwelt sowie zu gesundheitlichen Themen. Die Zusammenarbeit mit CreditSun macht mir großen Spaß und ich freue mich, hier textsichere Unterstützung leisten zu dürfen.