Was kostet eine Zahnzusatzversicherung und für wen lohnt sie sich?
Besonders bei der Zahnbehandlung werden nicht alle Kosten von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Allerdings können besonders bei Zahnimplantate hohe Kosten entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann in vielen Fällen diese Kosten übernehmen und eine Menge Geld sparen. Allerdings gilt es hier einiges zu beachten, damit die Zahnzusatzversicherung wirklich die kompletten Kosten übernimmt.
Welche Kosten deckt die gesetzliche Krankenkasse ab?
Kommt eine zahnmedizinische Behandlung auf Sie zu, deckt die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Das ist laut Vorschrift eine „zweckmäßige, ausreichende“ Versorgung, die in vielen Fällen nicht besonders hochwertig ausfällt und selbst für diese übernimmt die Kasse nur einen Festzuschuss von sechzig Prozent.
Die restlichen Kosten für hochwertigere, von Ihnen ausgewählte Versorgungsformen müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen. Für viele Menschen ist das allerdings finanziell möglich. Sie müssten Abstriche in anderen Lebensbereichen machen, um sich gesunde Zähne leisten zu können. Für solche Fälle gibt es die Zahnzusatzversicherung, die den Eigenanteil reduziert und für wichtige Behandlungen aufkommt.
Welche Behandlungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Zahnzusatzversicherungen decken in erster Linie die Kosten für den Zahnersatz, also zum Beispiel für eine Brücke, eine Krone oder ein Zahnimplantat. Diese Behandlungen gelten als die teuersten in der Zahnmedizin. Außerdem übernehmen die Zusatzversicherungen häufig Kosten für Wurzel- und Paradontosebehandlungen, Zahnreinigungen und Füllungen.
Wie hoch die Leistungen der Versicherung im Einzelnen ausfallen, hängt vom Tarif ab. In den meisten Fällen kommt gemeinsam mit dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse eine Übernahme von mindestens 75 Prozent zusammen. Einige private Anbieter decken sogar 100 Prozent der Kosten, sodass es überhaupt keinen Eigenanteil für Sie mehr gibt. Allerdings liegen die monatliche Kosten der Versicherung auch deutlich höher.
Für wen kommt eine solche Versicherung in Frage?
Zahnzusatzversicherungen sind vor allem dann sinnvoll, wenn schon jetzt klar ist, dass in der Zukunft teurere Behandlungen auf Sie zukommen. Das ist bei familiären Vorbelastungen der Fall, aber auch dann, wenn Sie zum Beispiel ältere Füllungen haben, die ausgetauscht werden müssen. Auch Menschen mit vergangenen Wurzelbehandlungen können damit rechnen, dass der jeweilige Zahn vielleicht eines Tages gezogen werden muss. Bestenfalls wird die Versicherung so früh wie möglich abgeschlossen, wenn die Zähne noch etwas gesünder sind.
Insbesondere Familien mit Kindern sollten über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken, denn heutzutage braucht jedes zweite Kind eine Zahnspange. Diese kann mehrere Tausend Euro kosten, was viele Familien finanziell nicht leisten können. Eine Zahnzusatzversicherung, die auch die kieferorthopädischen Behandlungen der Kinder abdeckt, kann dann der rettende Anker sein.
Was ist vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung zu beachten?
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, sollten Sie sich vorher genau über die enthaltenen Leistungen informieren. Eine Versicherung bringt Ihnen überhaupt nichts, wenn sie ausgerechnet die Leistungen, die Sie benötigen, nicht abdeckt – zum Beispiel, weil sie nur eine bestimmte Anzahl an Implantaten bezahlt.
Vergleichen Sie daher die Leistungen und Preise verschiedener Versicherungsanbieter, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden. Im Internet finden sich extra auf diese Frage ausgelegte Vergleichsrechner und Tests, die verschiedene Versicherungen gegenüberstellen.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass fast alle Versicherer vor dem Abschluss eine Gesundheitsprüfung fordern. Ihre Zähne müssen nämlich zum Zeitpunkt des Antrags noch intakt sein. Hat der Zahnarzt bereits einen Behandlungsplan aufgestellt, werden dessen Kosten vom Versicherer oft nicht übernommen.
Zusätzlich verfügen viele Versicherungstarife über eine Wartezeit. Versicherte müssen dann erst eine gewisse Zeitspanne abwarten, bis sie die vollen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Oft beträgt diese Zeitspanne einige Monate, bei manchen Tarifen aber sogar drei bis vier Jahre – ob solche Klauseln im Vertrag stehen und Ihnen eventuell in die Quere kommen könnten, sollten Sie vor Versicherungsabschluss deshalb unbedingt prüfen.
Was kostet eine Zusatzversicherung?
Je nach Qualität und inbegriffener Leistung variieren die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung stark. Es gibt Tarife für ungefähr achtzig Euro pro Jahr, die einen Zuschuss zur Regelversorgung leisten, allerdings auch solche für über 150 Euro jährlich, die die Kosten für anspruchsvollere Behandlungen größtenteils oder gar vollständig abdecken.
Die Kosten sind letztendlich nicht nur vom Leistungsumfang des gewählten Tarifes abhängig, sondern auch von persönlichen Kriterien wie Ihrem Alter oder gesundheitlichen Zustand. Zahlen können Sie wie bei vielen anderen Versicherungen auch entweder monatlich oder jährlich. Viele Anbieter gewähren sogar einen Rabatt, wenn Sie in Jahres- statt in Monatsraten einzahlen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für mich?
Bei Behandlungen wie zum Beispiel einem Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen nur einen Zuschuss von sechzig Prozent. Der Rest muss als Eigenanteil vom Patienten getragen werden oder wird von einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt. Diese ist bereits für wenige Euro monatlich erhältlich und deckt je nach Qualität bis zu 100 Prozent der Kosten für die Zahnbehandlung.
Sinn machen Zahnzusatzversicherungen vor allem dann, wenn notwendige teure Behandlungen bereits vorhersehbar sind, zum Beispiel durch eine familiäre Vorbelastung oder eine bestehende ältere Füllung. Abgeschlossen wird die Versicherung bestenfalls im Alter von 30 bis 40 Jahren, wenn die Zähne noch weitestgehend gesund sind. Wenn Sie also wissen, dass bei Ihnen eine teure Zahnbehandlung ansteht, sollten Sie vor der ersten Behandlung die Zahnzusatzversicherung abschließen. Viele Versicherer lehnen Sie meist ab, wenn Sie bereits vorher zur Untersuchung beim Zahnarzt waren.