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Denkmalimmobilien – Was Sie beim Kauf von Immobilien mit Denkmalschutz wissen sollten

Beitrag wurde aktualisiert am 22.04.2020
Denkmalimmobilien

Haben Sie einen schönen Gutshof, eine tolle Villa aus Gründerzeiten oder ein geschichtsträchtiges Fachwerkhaus für einen Erwerb ins Auge gefasst? Dann sollten Sie sich unbedingt vorab mit Denkmalimmobilien auseinandersetzen, denn bei Immobilien mit Denkmalschutz gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei Denkmalimmobilien achten sollten und welche Vorteile Sie bei einer solchen Immobilie sich ergeben.

Das Wohnflair ist einmalig und als Kapitalanlage äußerst lukrativ

Viele Menschen fasziniert der Anblick von Immobilien mit Denkmalschutz. Mit der Begutachtung kann sogar bei dem einen oder anderen eine Reise in die einstigen Epochen starten. Denkmalimmobilien stehen meist ehrwürdig dar und sind wahre Zeitzeugen, welche unzählige Jahre überdauert haben. Wenn Sie sich für den Kauf von Denkmalimmobilien begeistern können, dann sollten Sie den Denkmalschutz als eine Art Chance betrachten und weniger als eine Einschränkung. Dabei können Sie einen Erwerb für sich selber zum Nutzen anstreben oder aber auch einfach als eine sehr lukrative Kapitalanlage. Beachten Sie dabei, dass bei Denkmalimmobilien gesetzlich vorgeschriebene Vorgaben gibt und es aufgrund dessen zu baulichen Einschränkungen kommen kann. Im Gegenzug dessen, können aber steuerliche Vorteile, ein einmaliges Objekt und auch Förderungen, jene Beschränkungen wieder ausgleichen.

Wann wird von Immobilien mit Denkmalschutz gesprochen?

Die Bundesländer regeln die Aufnahme eines Objektes in die deutsche Denkmalliste mittels der Denkmalschutzgesetze. Erfüllt eine Immobilie sämtliche Punkte für ein Baudenkmal und besteht im öffentlichen Interesse an der Erhaltung dessen, wird es in die Denkmalliste eingetragen. Sobald eine Immobilie zu den Denkmalimmobilien hinzugefügt wurde, gilt diese dann als kulturelles Erbe und wird entsprechend gefördert und gesichert. Von Bundesland zu Bundesland variieren allerdings die Aufnahmebedingungen.

Wenn Sie Immobilien mit Denkmalschutz sanieren möchten

Haben Sie einige Denkmalimmobilien unter Beobachtung, sollten Sie wissen, dass Sie sich an die zuständige unteren Denkmalschutzbehörde wenden sollten. Dort müssen nämlich für bestimmte Maßnahmen zur Sanierung ein Genehmigungsantrag gestellt werden. Der Antrag ist dabei unter Berücksichtigung sämtlicher erforderlicher Unterlagen wie Fotografien, Lageplan, Baubeschreibung und Schilderung der Maßnahmen in Textform eingereicht werden. Sie werden spezielle Auflagen bekommen, was z.B. die Umsetzung und das Material betrifft. Aber auch bei der Auswahl der Fachbetriebe besteht eine gewisse Sorge, dass diese nicht fachmännisch agieren und die Immobilien mit Denkmalschutz geschädigt werden könnten. Selbst wenn es nur um einen neuen Anstrich geht, kann es schon zu Komplikationen kommen. Da es so zahlreiche Anforderungen im Bereich von Denkmalimmobilien gibt, kann die Sanierung sogar noch schwieriger und vor allem teurer werden, als es bei dem Bau eines neuen Hauses der Fall wäre. Das DSchG (Denkmalschutzgesetz) sieht seine oberste Priorität in der Erhaltung des Zeugnis- und Quellenwert.

Maßnahmen an Denkmalimmobilien – dafür benötigen Sie Genehmigungen

Prinzipiell kann gesagt werden, dass sämtliche Maßnahmen einer Genehmigungspflicht unterliegen, welche sich auf die Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals beziehen werden. Betreffend sind dabei nicht nur Arbeiten, die sich zum negativen auf das Objekt auswirken könnten, sondern auch die, die einen positiven Effekt erzielen würden. Sie benötigen eine Begutachtung von einem Fachmann für Denkmäler. Nachfolgende Beispiele sind genehmigungspflichtig:

  • Energetische Sanierung
  • Entkernung und Abriss
  • Neuanstrich und neuer Putz
  • Montage und Einbau von Aufzügen und Treppen
  • Montage von Werbeanlagen und Schaufenstern
  • Neubauten im Umfeld der Denkmalimmobilien
  • Statische Maßnahmen wie Reparaturen am Fachwerk und Ausbau des Dachgeschosses
  • Erneuerungen und Reparaturen an Dachpfannen, Türen, Fenstern und Wandverkleidungen

Nicht immer steht die ganze Immobilie unter Denkmalschutz

Es ist nicht immer der Fall, dass Denkmalimmobilien in ihren Urzustand zurückversetzt werden müssen, denn der Bestandsschutz gilt für den Bauzustand, als das Objekt in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Wenn Sie bauliche Maßnahmen anstreben, ist es empfehlenswert, Unterstützung und Beratung von der hiesigen Denkmalschutzbehörde anzufragen. Behörden und Bauherren sind so von Beginn an zusammen in die Planung eingebunden, sodass sicherlich entsprechende Lösungen gefunden werden können, mit denen beide Seiten leben können.

Wie Sie mit Ihren Denkmalimmobilien Steuern einsparen können

Anders wie bei einem Neubau, sind bei Denkmalimmobilien die Sätze zur steuerlichen Abschreibung für die Sanierung und den Kauf wesentlicher höher. Abhängig von Spezifikation und Baujahr haben Sie die Möglichkeit die Denkmal-AfA oder die Sonder-AfA einzureichen, also die Absetzung für Abnutzung. Gemäß § 10 f. EStG sind die Kosten zur Leistungen von Modernisierung sogar gänzlich über 12 Jahre abzuschreiben. Die Aufteilung beläuft sich dabei in den ersten acht Jahren auf neun Prozent und in den letzten vier Jahren auf sieben Prozent.

Was für den Kauf von Immobilien mit Denkmalschutz spricht:

  • geschichtsträchtige Besonderheiten mit einer einmaligen architektonischen Einzigartigkeit
  • Möglichkeiten von Förderungen durch den Staat
  • Steuerlich absetzbare Kosten für die Sanierung
  • Fortbestand eines historischen und wichtigen Objektes
  • attraktive Beständigkeit des Wertes mit Hinblick auf Wertsteigerung
  • Erlassungen von Steuern und Steuerbefreiung
  • diverse Möglichkeiten zur Abschreibung mit verbundenen steuerlichen Vorteilen
  • Gewinn an Prestige

Was gegen den Kauf von Denkmalimmobilien sprechen könnte:

  • individuelle Wünsche zum Umbauten können oftmals nicht alle realisiert werden
  • das Denkmal muss verbindlich verpflichten Instand gehalten werden
  • bei Sanierungen sind strenge Auflagen einzuhalten
  • aufgrund des geringen Angebotes, sind die Kaufpreis oftmals hoch
  • massive Kosten für die Erhaltung und Sanierung
  • höhere Kosten für die laufende Bewirtschaftung
  • bauliche Veränderungen unterliegen gesetzlichen Einschränkungen

Das sollten Sie zu Denkmalimmobilien wissen

Bevor Sie eine Denkmalimmobilie kaufen, sollten Sie sich genau über die Vor- und Nachteile bewusst werden. Eine Immobilie mit Denkmalschutz kann eine lukrative Kapitalanlage sein. Da sich häufig Denkmalimmobilien in keinem Zustand befinden, müssen Sanierungsmaßnahmen erst einmal von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Das kann häufig zu Problemen führen. Es lassen sich aber durch die Denkmalimmobilie einiges an Steuern einsparen, besonders bei der Sanierung. Wenn Sie sich für einen Finanzierung einer Denmalimmobilie entscheiden, ist es ratsam, einen Experten mitzunehmen.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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