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Welche Auswirkungen hat das Bestellerprinzip für den Hauskauf?

Beitrag wurde aktualisiert am 10.09.2019
Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip gibt es nun seit 2015 bei uns in Deutschland. Allerdings wissen längst nicht alle, was es mit dieser Regelung auf sich hat. Dieser Artikel soll Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten, was das Bestellerprinzip bedeutet und welchen Einfluss es auf den Hauskauf hat.

Was ist das Bestellerprinzip?

Bei dem Bestellerprinzip handelt es sich um ein Gesetz. Seit 2013 ist es in Gesprächen und seit dem 1.6.2015 ist das Bestellerprinzip wirksam. Im Vergleich zu anderen komplexen Gesetztestexten, ist der Sinn hier sehr einfach zu verstehen: Derjenige, der bestellt, bezahlt! Was steckt dahinter?

Wenn ein Makler tätig wird, muss er bezahlt werden. Seine Bezahlung findet meistens in Form einer Maklerprovision statt. Die Höhe der Maklergebühren ist ein Prozentualer Teil vom Kaufpreis oder aber ein vielfaches der Kaltmiete.

Bis dato haben die Käufer und Vermieter diesen Makleranteil getragen – zusätzlich zum Kaufpreis/der Kaltmiete. Die neue Regelung besagt jetzt aber, wenn der Vermieter oder Verkäufer einen Makler beauftragt, müssen sie diesen auch zahlen.

Vorsicht: Die Regelung, dass Verkäufer und Vermieter ganz alleine das Honorar vom Makler tragen müssen, ist nicht für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Es gibt Bundesländer, in denen sich Anbieter und Nachfrager die Kosten für den Makler teilen oder gar halbieren.

Wozu wurde das Bestellprinzip eingeführt?

Die Grundidee war in 2013 Teil des Koalitionsvertrages und besagte, dass für das Mietrechtsnovellierungsgesetz ein Jahr später immer noch das Marktwirtschaftliche Prinzip gelten soll für den Vermieter und Mieter. Denn schließlich können beide in ihrem eigenen Namen einen Makler beauftragen. Wer davon Gebrauch macht, soll den Service auch bezahlen.

Ziel ist es gewesen, Mietern unnötige Kosten auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu ersparen. Parallel zum Bestellerprinzip kam auch die Regelung zur Mietpreissteigerung.

Interessant: Tatsächlich haben die Mieter nicht viel gespart. Denn die Courtage kann immer noch halbiert werden. Entsprechend ist sie gestiegen. Logischerweise haben dabei die Makler an Umsatz verloren – in Ballungsräumen braucht es keine Menge an Maklern.

Es gab eine Verfassungsbeschwerde. Doch mit der Begründung, dass das Bestellerprinzip geeignet sei, den Aufgaben des Staates, welche im Grundgesetz verankert sind, nachzukommen, hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde abgewiesen.

Welche Auswirkungen hat es auf den Hauskauf?

Noch gilt das Bestellerprinzip ausschließlich für Mietangelegenheiten. Aber da auch nur für Mietwohnungen und Häusern zur Miete. Wenn es sich um Gewerbeimmobilien handelt oder aber um möblierte Zimmer sowie Wohnen auf Zeit, gestaltet sich die Gesetzeslage zu Maklergebühren anders.

Aktuell gibt es einen Gesetztes Entwurf der auch Kaufimmobilien mit dem Bestellerprinzip regeln will. Eine Entscheidung gibt es dazu noch nicht. Es ist aber denkbar, dass Immobilien teurer werden könnten, wenn die Makler-Auftraggeber die Verkäufer sind und die Provision mit auf den Kaufpreis aufschlagen.

Wenn Sie jetzt gerade ein Haus kaufen oder verkaufen möchten, sind Sie nicht vom Bestellerprinzip betroffen.

Schauen Sie nach den genauen Regelungen für Ihr Bundesland, um herauszufinden, wie der Anteil zwischen Auftraggeber und Nutznießer sich gestaltet.

Was bedeutet das für die Makler?

Makler haben seit dem Inkrafttreten des Gesetztes Umsatzeinbußen zu beklagen. Aber auf der anderen Seite führt der angespannte Wohnungsmarkt dazu, dass sie zwar für Vermieter immer weniger gebraucht werden, aber umso mehr für zahlungskräftige Mieter. Selbst finanziell schlecht aufgestellte Mieter haben oft keine andere Wahl, in Ballungsräumen an eine geeignete Wohnung zu kommen, als mit einem Makler.

Was den Hauskauf angeht, bleibt für Makler alles so, wie bisher. Er bekommt die Provision von der Partei, die ihn beauftragt und seinen Teil von der anderen Partei.

Weiter gedacht: Wenn Sie nach einem preiswerten Mietobjekt schauen, besuchen Sie unbedingt Inserate (online sowie offline) von Privat für Privat. Hier entfallen die zusätzlich für einen Makler einkalkulierten Euros. Das macht sich durchaus bemerkbar.

Erschreckende Beobachtung auf dem Markt: Immer mehr solvente Menschen greifen auf der Suche nach einer Immobilie auf Soziale Medien zurück und bedienen sich wieder Anzeigen und Zetteln, auf denen sie Vermittlern eine dreistellige Summe anbieten für einen erfolgreichen Ausgang. Beide Trends sind zusätzlich eine Belastung für das Maklergeschäft zum Bestellerprinzip.

Fazit zum Bestellerprinzip

Durch das Bestellerprinzip sollen die Maklerkosten vom Vermieter übernommen und kann nicht mehr auf den Mieter übertragen werden. Allerdings gibt es in manchen Bundesländern Ausnahmen, wo der Vermieter und Mieter sich die Maklerkosten teilen. Ziel war es, den Mietern unnötige Kosten auf den angespannten Wohnungsmarkt zu ersparen. Wenn Sie hingegen z.B. ein Haus kaufen, sind Sie nicht vom Bestellerprinzip betroffen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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