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Heizungen austauschen ab 2023 – Sind Sie als Immobilienbesitzer von der Pflicht betroffen?

Heizungen austauschen 2023

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)1 wollte der Gesetzgeber im November 2020 einen Grundstein für die Erreichung der Klimaziele im Jahr 2040 legen. Die Neuregelung der Energiesparverordnung sieht vor, Heizungen auszutauschen, die nach dem Datum ihres Einbaus für 30 Jahre in Betrieb sind. Als Immobilieneigentümer müssen Sie darum jetzt handeln. In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Heizungen austauschen müssen, welche Ausnahmen das GEG zulässt, was Sie beim Kauf einer Immobilie beachten müssen und welche Konsequenzen der Gesetzgeber vorsieht, wenn Sie sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten.

Gebäudeenergiegesetz: Welche Heizungen müssen 2023 ersetzt werden?

Ob Sie Ihre Heizungen austauschen müssen, hängt von dem Datum ab, zu dem die Heizungsanlage angeschafft wurde. Der Heizungsaustausch wird für Sie als Eigentümer einer Immobilie zur Pflicht, wenn Sie diese im Jahr 1993 angeschafft haben und die Heizung eine Betriebszeit von 30 Jahren hat. Weitere Voraussetzungen sind, dass für das Beheizen der Immobilie die Konstanttemperaturtechnik verwendet wird und die Heizleistung zwischen 4 und 400 kW beträgt. Die Austauschpflicht bezieht sich auf alle Öl- und Gasheizungen. Mit dem Austausch möchte der Gesetzgeber das energiesparende Heizen in einem Privathaus oder einer Gewerbeimmobilie unterstützen. Mit dem Betrieb einer energiesparenden Heizungsanlage werden die Ressourcen fossiler Brennstoffe geschont.

Öl- und Gasheizungen ersetzen: Welche Ausnahmen lässt das GEG zu?

Das Gebäudeenergiegesetz lässt in den folgenden Fällen Ausnahmen von der Austauschpflicht vor:

Die Heizung wurde nach 1993 angeschafft und hat eine Betriebszeit von unter 30 Jahren. Das Alter Ihrer Heizung hat der Hersteller an dem Typenschild angebracht. Für die Beheizung Ihrer Wohnung verwenden Sie einen Heizkessel, der auf der Basis von Niedrigtemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Die Heizleistung liegt unter 4 kW oder beträgt mehr als 400 kW. Das Vorhaben Heizungsanlage austauschen ist mit einem unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden, weil die Immobilie in absehbarer Zeit abgerissen werden soll. In den vorstehenden Fällen müssen Sie Ihre Heizungen nicht austauschen. Von der Anschaffung einer neuen Heizungsanlage können Sie darüber hinaus ebenfalls absehen, wenn Sie Ihre Immobilie mit Einzelraumheizungen, einem Festbrennwertkessel oder einem Warmwasserbereiter direkt beheizen. Weiterhin hat der Gesetzgeber die folgenden Regelungen getroffen:

Öl-Brennwertkessel dürfen Sie nur noch bis Ende 2025 in einer Immobilie installieren. Der Betrieb einer reinen Ölheizung ist ab 2026 verboten. Möchten Sie weiter mit Öl heizen, achten Sie beim Kauf darauf, dass Sie sich für eine Öl-Hybridheizung entscheiden, bei der die Wärme auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt wird. Eine finanzielle Förderung von mit Öl oder Gas betriebenen Heizungen ist nicht mehr vorgesehen.

Was müssen Sie bei einem Hauskauf beachten?

Die Verpflichtung zum Heizungen austauschen besteht für Sie, wenn Sie sich eine Immobilie anschaffen und feststellen, dass die dreißigjährige Betriebszeit der im Haus installierten Heizungsanlage abgelaufen ist. Für den Austausch lässt der Gesetzgeber Ihnen eine Frist von zwei Jahren. Diese beginnt ab dem Datum des Erwerbs der Immobilie (Kaufdatum). Informieren Sie sich deshalb vor dem Immobilienerwerb, welche Heizung betrieben wird und ob Sie von den Bestimmungen des GEG betroffen sind.

Heizungsanlage nicht austauschen: Welche Konsequenzen sieht der Gesetzgeber vor?

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zum Heizungen austauschen nicht nach, drohen Ihnen als Eigentümer einer Immobilie hohe Strafen. Der Gesetzgeber sieht für die Missachtung der Vorgaben des GEG die Festsetzung eines Bußgelds in Höhe von 50.000 Euro vor.

Welche Fördermöglichkeiten können Sie beim Austausch Ihrer Heizungsanlage in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Ihre Heizungen austauschen, können Sie von finanziellen Unterstützungen profitieren. Seit dem 01. Januar 2021 der Staat den Einbau einer Heizungsanlage, die auf die Verwendung erneuerbarer Energien basiert, mit einer Bundesförderung. Neben der Bundesförderung haben auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Landesregierungen verschiedene Förderprogramme auf den Weg gebracht.

Entscheiden Sie sich, einen Kredit aufzunehmen, akzeptiert Ihre Bank die Immobilie als Sicherheit. Überdies ist es möglich, wegen der Modernisierungsmaßnahme einen Sonderkredit auszuhandeln

Öl- und Gasheizungen müssen nach einer Betriebszeit von 30 Jahren ersetzt werden

Wer in seinem Haus eine Heizung betreibt, die im Jahr 2023 eine Betriebszeit von 30 Jahren und mehr erreicht, ist nach den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes zum Austausch seiner Heizungsanlage verpflichtet. Die Vorschriften des GEG sind für Sie bindend, wenn Sie sich im Jahr 2023 eine Immobilie anschaffen möchten. Informieren Sie sich deshalb vor dem Erwerb, welches Herstellungsjahr auf dem Typenschild der Heizungsanlage angebracht ist. Missachten Sie die Regelungen, die der Gesetzgeber für den Austausch einer Heizungsanlage beschlossen hat, müssen Sie mit der Verhängung eines Bußgelds rechnen, das mit bis zu 50.000 Euro belegt werden kann. Sie müssen Ihre Heizungen nicht austauschen, wenn diese noch keine Betriebszeit von 30 Jahren hat, keine Konstanttemperaturtechnik verwendet wird und die Heizleistung unter 4 oder über 400 kW beträgt. Überdies sind der Gesetzgeber auch von einer Austauschpflicht ab, wenn Sie eine Immobilie mit zwei Wohnheiten besitzen und diese seit dem 01. Februar 2002 ausschließlich selbst bewohnen.

Mein Name ist Jörg Fockenbrock. Ich schreibe Texte und Bücher. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten an der frischen Luft. Ich liebe weite Wanderungen und treffe mich gerne mit  Freunden und Bekannten. Als freiberuflicher Autor schreibe ich für creditSUN leidenschaftlich gerne Texte über alle möglichen Wirtschafts- und Finanzthemen.

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