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Was sollten unverheiratete Paare bei der Hausfinanzierung beachten?

Beitrag wurde aktualisiert am 10.01.2024
Hausfinanzierung unverheiratete Paare

Der Traum vom eigenen Heim – heutzutage möchten sich auch viele unverheiratete Paare diesen Traum erfüllen. Warum auch nicht, Sie lieben Ihren Partner und möchten den Rest Ihres Lebens mit ihm verbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind oder nicht. Natürlich können Sie auch ohne Trauschein gemeinsam eine Immobilie erwerben. Doch leider müssen sich unverheiratete Paare vor dem Kauf einer Immobilie, beziehungsweise vor der Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren intensiver mit Risikofaktoren auseinandersetzen, als ein verheiratetes Paar. Uneheliche Partnerschaften und deren gemeinsame Besitztümer, die sie zusammen angeschafft haben, sind vom Gesetz her immer noch weniger geschützt, als es bei verheirateten Paaren der Fall ist. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie bei der Hausfinanzierung als Paar zu beachten haben.

Wer muss die Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren unterschreiben?

Wer seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, ist zunächst einmal völlig irrelevant. Ausschlaggebend ist, wie Sie sich mit Ihrem Partner oder Partnerin einigen. Die Banken schauen bei der Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren eher auf die Kreditwürdigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind. Bedenken müssen Sie nur eins: Derjenige, der unterschreibt, ist auch voll verantwortlich für die Zahlung der Raten, beziehungsweise der Rückzahlung des gesamten aufgenommenen Betrages.

In vielen Fällen möchten beide Partner das neue Traumhaus gemeinsam finanzieren, da dadurch die Zinsen gesenkt werden können. Unterschreiben Sie also zu zweit den Vertrag, ist jeder von Ihnen zu 100 % für den Kredit haftbar. Dabei spielt es ebenfalls keine Rolle, wer tatsächlich die Raten begleicht oder wer im Grundbuch als Eigentümer des neuen Hauses oder der Wohnung eingetragen ist. Fallen Sie für die Tilgung der Raten aus, muss Ihr Partner für die Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren einspringen und umgekehrt.

Bei verheirateten Paaren hingegen bestehen die Banken in der Regel sehr oft darauf, dass beide Ehepartner den Vertrag unterzeichnen, auch wenn ein Ehepartner nur über ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen verfügt.

Baufinanzierung zu zweit – wem gehört die Immobilie?

Fakt: Derjenige, der bei unverheirateten Paaren im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, dem gehört die Immobilie und diese Person verfügt über das alleinige Nutzungsrecht. Das heißt, auch wenn die Baufinanzierung zu zweit übernommen wird, viel Geld, Arbeit und Liebe von Ihnen in das Traumhaus geflossen ist und nur Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Grundbuch eingetragen wird, haben Sie zum Beispiel im Fall einer Trennung keinerlei rechtlichen Anspruch auf die Immobilie.

Deshalb sollten unbedingt nach der Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren beide Partner im Grundbuch stehen. Nur in manchen Situationen, wenn zum Beispiel Ex-Ehegatten vorhanden sind, kann es sinnvoll sein, sich nicht im Grundbuch eintragen zu lassen. Im Grundbuch können Sie die Besitzverhältnisse angeben. Wurde von beiden gleich viel Kapital erbracht, können die Besitzverhältnisse jeweils zu 50 % bestehen oder als Beispiel 70 % zu 30 %, je nachdem wie Sie sich einigen.

Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren – was passiert bei einer Trennung oder einem Todesfall?

Natürlich denkt kein Paar bei der Planung ihres gemeinsamen Hauses an Trennung oder einen Todesfall. Sollten Sie aber, so makaber und unromantisch es auch klingt. Wie schon erwähnt, ist die Rechtslage für ein unverheiratetes Paar anders als bei einem Ehepaar.

Trennung/ Scheidung

Bei einer Trennung unverheirateter Paare gehört das Haus demjenigen, dessen Name im Grundbuch eingetragen ist. Ohne Wenn und Aber. Für unverheiratete Paare gibt es zwar auch die sogenannte gemeinschaftsbezogene Zuwendung, allerdings muss diese bewiesen werden können. Unter einer gemeinschaftsbezogene Zuwendung versteht man Anschaffungen, die für die Gemeinschaft gekauft wurden – also der Erwerb eines Vermögensgegenstandes, der nicht nur gemeinsam genutzt, sondern auch beiden gehören soll.

Stehen beide Partner im Grundbuch, sollte geklärt werden, was im Fall einer Trennung mit der Immobilie passiert. Bleibt einer darin wohnen und zahlt den anderen aus oder ziehen beide aus und verkaufen oder vermieten die Immobilie?

Wer sich nach der Trennung über die Nutzung nicht einigen kann, dem droht im schlimmsten Fall eine gerichtlich angeordnete Teilungsversteigerung. Das ist bei verheirateten Paaren übrigens ebenso.

Mit der Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren ist es ähnlich. Steht einer der Partner im Grundbuch, der andere hat aber den Finanzierungsvertrag unterschrieben, gehört dem Partner, dessen Namen im Grundbuch steht, das Haus, während der andere weiter zahlen muss.

Baufinanzierung zu zweit – was passiert bei einem Todesfall?

Hier sind verheiratete Paare wesentlich besser geschützt. Verstirbt der Partner, erbt der andere den Teil. Bei der Baufinanzierung bei unverheirateten Paaren dagegen ist es schwieriger. Verstirb hier der Partner, ist der andere nicht erbberechtigt. Der Anteil fällt an dessen Erben. Das betrifft allerdings nur die Paare, die beide ins Grundbuch eingetragen wurden.

Ist nur der Lebenspartner im Grundbuch eingetragen und dieser verstirbt, können die Erben verlangen, dass der Überlebende innerhalb von 30 Tagen aus dem Haus auszieht.

Sie sehen, dass es bei unverheirateten Paaren und einer Baufinanzierung zu zweit unbedingt notwendig ist, ein Testament oder Erbvertrag und einen Partnervertrag aufzusetzen. Die Erben haben zwar immer noch ein Recht auf den Pflichtanteil, sie können sich jedoch damit gegenseitig – zum Beispiel mit einem lebenslangen Wohnrecht – absichern.

Das ist wichtig bei einer Hausfinanzierung von unverheirateten Paaren

Im Grunde macht es keinen großen Unterschied, ob Sie eine Baufinanzierung als verheiratetes oder unverheiratetes Paar aufgenommen wird. Sie sollten sowohl beide den Kreditvertrag unterschreiben als auch sich beide in das Grundbuch eintragen lassen. So wird es später z.B. bei einer Trennung nicht zu Schwierigkeiten kommen. Einzig beim Todesfall ist der verheiratete Lebenspartner besser abgesichert. Denken Sie also nicht nur kurzfristig, sondern sichern Sie sich auch bei einer Trennung ab.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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