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Grundbucheintrag – Das gilt es beim Immobilienkauf zu beachten

Beitrag wurde aktualisiert am 22.04.2020
Grundbucheintrag

Da es sich beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie meist nicht um ein alltägliches Geschäft handelt, sind die Vorgänge oft nicht trivial. Ein Notar kann nicht zuletzt bei grundsätzlichen Fragen zum Grundbucheintrag behilflich sein, den Grundbuchauszug anfordern und für eine generell reibungslose und regelkonforme Kaufabwicklung sorgen.

Was ist ein Grundbucheintrag?

Das Grundbuch stellt ein öffentliches Register dar, in welchem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstückes aufgeführt sind. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes in Deutschland befindliche Gebäude eine Stelle im Grundbuch erhält. Dies wird als Grundbuchblatt bezeichnet und beinhaltet eine Aufschrift, ein Bestandsverzeichnis und verschiedene Abteilungen. Die Aufschrift informiert über die Aktennummer, das zuständige Amtsgericht und über den Grundbuchbezirk. Das Bestandsverzeichnis und die Abteilungen enthalten unter anderem Informationen über die Lage und die Größe des Grundstückes, über den Eigentümer oder über die Grundschuld.

Wann ist ein Grundbucheintrag notwendig?

Ändern sich durch einen Kaufvertrag die Eigentumsverhältnisse eines Grundstückes bzw. einer Immobilie, muss dies an der entsprechenden Stelle im Grundbuch vermerkt werden. Hierzu muss der bestehende Grundbucheintrag geändert bzw. gelöscht werden. Der Kaufvertrag ist nur dann rechtskräftig, wenn ein Notar sowohl die Eintragung als auch die Beurkundung vornimmt. Eine Änderung im Grundbuch ist auch im Falle eines Bankwechsels bei einer bestehenden Finanzierung oder bei weitreichenden Grundstücksänderungen notwendig.

Wie können Sie Einsicht in das Grundbuch erhalten?

Sie können über das Grundbuchamt, das zu dem Amtsgericht gehört, oder online über nicht behördliche Dienstleister einen Grundbuchauszug anfordern und damit Einsicht in einen bestehenden Grundbucheintrag erhalten. Baden-Württemberg stellt hierbei eine Ausnahme dar, da hier die Grundbücher auf der Gemeinde-Ebene geführt werden. Die Einsicht in den Grundbucheintrag wird allerdings nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse, beispielsweise durch einen möglichen Grundstückskauf, besteht. Hierfür sollten Sie dem Amt einen Vorvertrag oder eine Maklerbestätigung aushändigen. Fordern Sie den Grundbuchauszug aus eigenem Interesse an, genügt eine schlichte Kopie. Benötigen Sie den Grundbuchauszug allerdings für Ihre Bank oder Notar, ist oft ein beglaubigter Auszug notwendig. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt für einen Abdruck eine Gebühr von 10,00 EUR und für einen beglaubigten Abdruck eine Gebühr von 15,00 EUR fest. Das sollten Sie bei der Berechnung der Nebenkosten für einen Hauskauf berücksichtigen.

Was gilt es im Vorfeld zu beachten?

Für eine Grundbucheintragung benötigen Sie:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Käufers und des Verkäufers
  • Antrag auf Eintragung
  • Grundbuchamt und Grundbuchblattnummer (Kopie des Grundbuchauszuges)
  • Steuernummer des Käufers und des Verkäufers
  • Angaben zum Kaufpreis

Wie ist der Ablauf bei einem Grundbucheintrag?

Die Voraussetzung für einen Grundbucheintrag ist die Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer, welche in dem Kaufvertrag festgehalten wird. Der Grundbucheintrag erfolgt mittels Notar, der in der Regel vom Käufer beauftragt wird. Es folgt ein Beurkundungstermin, bei dem neben dem Notar sowohl der Käufer als auch der Verkäufer anwesend sein müssen. Bei diesem Termin wird unter anderem der Kaufvertrag verlesen. Zu diesem Zeitpunkt können mögliche Änderungswünsche noch durch den Notar berücksichtigt werden. Anschließend veranlasst der Notar beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung. Dieser Vermerk stellt sicher, dass der Verkäufer das Grundstück tatsächlich nur einer Partei anbietet. Wird für den Kauf ein Immobilienkredit aufgenommen, wird die Kreditsumme in Form einer Grundschuld ebenfalls vermerkt. Der Notar meldet den Kaufvertrag zu einem Grundstück bzw. einer Immobilie außerdem dem Finanzamt.

Sind die Grunderwerbsteuer und der Kaufpreis beglichen, erfolgt über den Notar der eigentliche Grundbucheintrag, der Sie als Eigentümer des Grundstückes ausweist. Diese Prozedur kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Entstehen bei einem Grundbucheintrag Kosten?

Sowohl für den Eintrag als auch für die Löschung einer bestehenden Eintragung fallen Kosten an. Diese richten sich unter anderem nach dem Kaufpreis des Grundstückes bzw. der Immobilie. Als Richtwert können für die Notar- und Grundbucheintragungskosten etwa 1,5 % des Kaufpreises angenommen werden.

Wichtiges zum Grundbucheintrag zusammengefasst

Bevor Sie den Kauf eines Grundstückes bzw. einer Immobilie in Erwägung ziehen, sollten Sie sich eingehend über das Grundstück bzw. die Immobilie und die Finanzierung informieren. Fühlen Sie sich unsicher, lassen Sie sich von Ihrer Bank und/oder einem Notar beraten. Ein Notar hilft nicht nur bei der Abwicklung, Beurkundung und Eintragung, sondern weist auch auf wichtige Details, wie beispielsweise einen Grundbuchauszug anfordern, hin. Hier ist es außerdem ratsam ein Wertgutachten für die Immobilie zu erstellen. Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt die Eigentumsverhältnisse und die Grundschuld des Grundstückes bzw. der Immobilie über den entsprechenden Grundbuchauszug klären.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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