Kreditbürgschaft – Voraussetzungen, Formen und Risiken einer Bürgschaft
Es kommt recht häufig vor, dass die Vergabe eines Kredits davon abhängt, ob eine Kreditbürgschaft vorliegt oder nicht. Doch was bedeutet es, einen Kredit mit Bürgen aufzunehmen? Lässt sich die Kreditbürgschaft kündigen – und wenn ja, wie geht das? Diese und weitere wichtige Fragen werden in folgendem Artikel geklärt.
Was bedeutet eigentlich Kreditbürgschaft?
Bei einer Kreditbürgschaft handelt es sich um eine selbstständige zusätzliche Vereinbarung in einem Vertrag zwischen dem Geber eines Kredits und einer dritten Person, die vom Kreditnehmer ausgewählt wird. Diese dritte Person ist der sogenannte Bürge, der den Kredit mit Bürgen überhaupt erst möglich macht. Der Bürge haftet zusammen mit dem Kreditnehmer für die rechtzeitige und vollständige Rückzahlung des Kredits. Das bedeutet, dass der Kreditgeber bei einer Kreditbürgschaft gleich zwei Schuldner hat: den Kreditnehmer selbst und den Bürger. Entlastet kann eine der Parteien nur werden, indem Sie die Kreditbürgschaft kündigen.
Das sind die Voraussetzungen für einen Kredit mit Bürgen
Im Prinzip kann jede private Person zu einem offiziellen Bürge für eine Kreditbürgschaft werden. In der Regel werden Privatpersonen nur dann eingesetzt, wenn es sich um relativ kleine Summen handelt. Allerdings hängt es nicht von der Höhe des Kredits ab, ob ein konkreter Bürge vom Kreditgeber akzeptiert wird, sondern davon, ob der Bürger über entsprechende finanzielle Mittel und Sicherheiten verfügt.
Alternativ kann auch die öffentliche Hand als Bürge eingesetzt werden. Das ist in der Regel allerdings nur dann der Fall, wenn es um ein Darlehen für Existenzgründer geht und der Bürge sich aus einem entsprechenden Förderprogramm ergibt. Der Kreditgeber ist hier zumeist eine öffentlich-rechtliche Förderbank, welcher die Kreditbürgschaft akzeptiert.
Folgende Rahmenbedingungen für die Kreditbürgschaft sollten erfüllt sein:
- Unterschrift und Einverständnis von Bürge, Kreditnehmer und Kreditgeber
- Bürger verfügt über genügend Sicherheiten
- alle Beteiligte sind volljährig
- Kreditgeber akzeptiert den Bürgen
- Vertrauensverhältnis zwischen Bürge und Kreditnehmer
Die verschiedenen Formen der Kreditbürgschaft
Es gibt verschiedene Sonderformen der Kreditbürgschaft, die den gewöhnlichen Bürgschaftsvertrag weitestgehend verdrängt haben. Hierzu gehören die sogenannten selbstschuldnerische Bürgschaft und die Bürgschaft auf erstes Anfordern. Im ersten Fall verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass der Kreditgeber nicht dazu verpflichtet ist, zuerst die Vollstreckung gegen den eigentlichen Schuldner zu betreiben. Stattdessen kann der Kreditgeber direkt den Bürgen in Anspruch nehmen, wenn die Forderungen nicht beglichen werden.
Der Kredit mit Bürgen auf erstes Anordnen macht es möglich, dass der Gläubiger die sofortige Zahlung vom Bürgen verlangen kann. Ist der Vertrag entsprechend gültig, so muss der Bürge den geforderten Betrag bezahlen – unabhängig davon, ob es Einreden oder Einwendungen gibt.
In diesen Fällen wird der Kredit mit Bürgen benötigt
In den folgenden speziellen Lebenssituationen ist eine Kreditbürgschaft nötig, um dem Schuldner einen Kredit zu ermöglichen:
- Mieten einer Wohnung durch Studenten oder Berufsschüler
- Aufnahme eines Kredits trotz „Kreditunwürdigkeit“ ermöglichen
- Kreditnehmer hat genügend eigene Mittel, die allerdings nicht anerkannt werden
In den oben genannten Fällen sollte die Bürgschaft für einen Kredit nur dann übernommen werden, wenn der Bürge über die finanzielle Situation des Kreditnehmers Bescheid weiß und ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht. Häufig sind es Verwandte oder Freunde, wo bereits ein enges Verhältnis besteht.
Darauf sollten Sie bei der Bürgschaft achten
Generell bringt eine Kreditbürgschaft gewisse Risiken mit sich. Diese lassen sich mit den entsprechenden Maßnahmen und einigem Vorwissen allerdings minimieren. Wird die Kreditbürgschaft hingegen vorschnell abgeschlossen, so kann unter Umständen die Existenz vom Bürgen als auch vom Schuldner bedroht werden. In der Regel geht mit dem Verzicht auf gewisse Rechte eine Steigerung des Risikos einher. Auch dann, wenn der zeitliche oder finanzielle Druck groß ist, sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie einer sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft zustimmen. Hier wird Ihnen in der Rolle des Bürgen jeglicher Schutz entzogen und Sie werden im Ernstfall wie ein zweiter Hauptschuldner behandelt.
Zudem sollten Sie versuchen, das Risiko vertraglich so gut es geht zu minimieren. Sofern es die Situation zulässt, sollten Sie versuchen, mit dem Kreditgeber hinsichtlich verschiedener vertraglicher Klauseln zu verhandeln. Hier bietet sich die Festlegung eines Haftungshöchstbetrags oder eine zeitliche Befristung der Bürgenhaftung an.
Kreditbürgschaft kündigen nicht ohne Weiteres möglich
Eine Kreditbürgschaft zu kündigen ist nicht möglich, sofern die Kündigung einseitig ausgesprochen wird. Generell kann der Kredit durch Bürge nur dann gekündigt werden, wenn es sich um eine sittenwidrige Bürgschaft handelt. Ansonsten kann die Bürgschaft entweder zeitlich oder finanziell begrenzt werden – das sollte allerdings bereits im Vorfeld geregelt werden.
Pauschal ist es sehr empfehlenswert sich bereits vor dem Abschließen eines entsprechenden Vertrages von einem Fachmann beraten lassen. Dieser kann auch eine adäquate Bewertung des Risikos vornehmen. Hier bietet sich der Gang zu einem Anwalt oder zu einer Schuldnerberatung an. Weil Sie nicht ohne Weiteres aus einem bereits bestehenden Vertrag herauskommen, ist Fachwissen gefragt.
Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie für eine Kreditsumme bürgen wollen
Sofern es sich nicht vermeiden lässt, einen Kredit mit Bürgen zu unterstützen, sollten Sie den Vertrag genauestens studieren. Wenn es sich um einen überschaubaren Kredit wie z.B. bei einem Möbelkauf handelt, können Sie bedenkenlos für diese Person bürgen. Sofern es sich um eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital oder ein Autokredit handeln, sollten Sie nochmal genauer darüber nachdenken. Bedenken Sie immer, dass Sie Ihre Bürgschaft nicht einfach kündigen können. Wenn der Kreditnehmer aus irgendeinem Grund die Kreditrate nicht mehr bedienen können, haften Sie für die Kreditsumme.
Zudem bietet es sich an, hinsichtlich vertraglicher Details bei einer Kreditbürgschaft so gut wie möglich zu verhandeln. Sie sollten sich daher von einem Experten beraten lassen, um die Risiken schon vorab einzuschränken. Eine Kreditbürgschaft zu kündigen, ist nur in bestimmten Ausnahmesituationen möglich.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.