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10 SCHUFA-Mythen im Überblick – Fakten vs Irrtümer über die SCHUFA

Beitrag wurde aktualisiert am 06.05.2020
Irrtümer über die SCHUFA

Mythen über die SCHUFA sind weit verbreitet, doch nicht alle Irrtümer über die SCHUFA-Auskunft stimmen auch. Ganz im Gegenteil. Nach einer intensiven Recherche kann man klar sagen: Die meisten Mythen über die SCHUFA sind falsch. Welche Fehldeutungen im Internet kursieren und welche Irrtümer über die SCHUFA tatsächlich wahr sind, haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Die häufigsten Irrtümer über die SCHUFA

  • Mythos 1: SCHUFA ist eine staatliche Behörde

Obwohl viele Menschen glauben, dass die SCHUFA eine staatliche Behörde ist, ist dieser Mythos eins der bekanntesten Irrtümer über die SCHUFA. Denn bei dieser Institution handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Sein Interesse besteht darin, Gewinne umzusetzen. Genau zu diesem Zweck sammelt und verarbeitet die SCHUFA Holding AG Daten von nahezu jedem Erwachsenen in Deutschland.

→ Mythos 1 über die SCHUFA ist deshalb falsch.

  • Mythos 2: Negative SCHUFA-Einträge bleiben für immer in der SCHUFA

Negative SCHUFA-Einträge erschweren vielen Menschen das Leben. Finanzierungen gestalten sich nur noch schleppend, ein neuer Mietvertrag scheint unmöglich. Doch bevor es zu einem negativen Eintrag kommt, müssen folgende Punkte eintreffen:

  • mindestens eine offene Forderung besteht, der nicht widersprochen wurde
  • zwei Mahnungen mit einem Abstand von mindestens vier Wochen erfolgen
  • Ankündigung des negativen SCHUFA-Eintrages
  • Meldung an die SCHUFA

Die Löschung der negativen Einträge erfolgt nach drei Jahren, jedoch immer erst zum 1. Januar.

Nach dem Begleichen der Forderung wird der Eintrag mit einem Erledigungsvermerk markiert. Hierfür muss der Gläubiger die SCHUFA informieren. Leider wird das oft vergessen. Sollten Sie deshalb einen negativen Eintrag haben und die Forderung bezahlt, fordern Sie die Selbstauskunft an. Wurde kein Erledigungsvermerk eingetragen, sollte die SCHUFA um Korrektur gebeten werden. Denn der Erledigungsvermerk verbessert den Scorewert.

Seit 2012 ist es möglich, bereits vor dem Ablauf von drei Jahren die Einträge zu löschen, wenn die Forderung nicht höher als 2000 Euro beträgt, diese innerhalb von sechs Wochen nach dem erfolgten Eintrag beglichen wurde und kein Mahnverfahren besteht.

→ Auch bei diesem Mythos handelt es sich deshalb um einen der vielen Irrtümer über die SCHUFA.

  • Mythos 3: Die SCHUFA kennt mein Einkommen, meinen Beruf und meine Finanzen

Laut SCHUFA werden folgende Daten gespeichert:

  • Name
  • Geburtsdatum und –ort
  • aktuelle und ggf. frühere Adressen
  • persönlicher SCHUFA-Scorewert

Vertragspartner übermitteln außerdem Informationen über Kreditkarten, Leasingverträge, Bank-, Versandhandel- und Telekommunikationskonten sowie Ratenzahlungsgeschäfte, Bürgschaften und Kredite. Auch nicht-vertragsgemäßes Handeln wie Zahlungsausfälle oder Kreditkündigungen werden gespeichert.

Keine Informationen dagegen hat die SCHUFA über:

  • Einkommen und Vermögen
  • Beruf
  • Familienstand
  • Nationalität
  • Religion und
  • andere Lebenseinstellungen, Mitgliedschaften und Marketingdaten.

→ Daher ist auch der dritte Mythos einer der Irrtümer über die SCHUFA.

  • Mythos 4: Zu viele Umzüge führen zu einem schlechteren SCHUFA Score

Obwohl der Scoring-Algorithmus Firmengeheimnis ist, weiß man inzwischen, dass das Alter der Adresse sehr wichtig für den Scorewert ist.

→ Zu viele Umzüge führen deshalb zu einem schlechteren SCHUFA-Score und daher ist der Mythos 4 Fakt.

  • Mythos 5: Nur Privatpersonen stehen in der SCHUFA

Seit 2010 gibt die SCHUFA Auskunft über Unternehmen. Die Bonität wird dabei nicht nur über die Bonität der Inhaberperson bestimmt, sondern auch über das regionale Umfeld oder etwa die Geschäftsbeziehungen.

Während Privatpersonen durch das Datenschutzgesetz geschützt sind, kann bei Unternehmen (z.B. GmbH oder Aktiengesellschaft) jeder nach dem Scorewert fragen, der berechtigtes Interesse hat. Dabei können es neben Kreditgebern, Kunden oder Lieferanten auch (potentielle) Arbeitnehmer sein, die nachprüfen wollen, ob der Arbeitgeber pünktlich Gehälter auszahlen kann.

→ Auch dieser Mythos 5 ist eins der Irrtümer über die SCHUFA.

  • Mythos 6: Die SCHUFA teilt Ihnen mit, wenn Sie einen Negativeintrag erhalten

Leider teilt SCHUFA einem nicht mit, dass ein Negativeintrag erfolgt ist. Damit Sie überhaupt von dem Negativeintrag der SCHUFA erfahren, müssen Sie aktiv werden und eine SCHUFA Auskunft selber einholen.

→ Mythos 6 über die SCHUFA ist deshalb falsch.

  • Mythos 7: Jeder kann Ihren SCHUFA-Score abfragen

Wenn Sie einen Geschäftsvertrag unterschreiben, enthält dieser meist eine SCHUFA-Klausel. Sie berechtigen dementsprechend das jeweilige Unternehmen, SCHUFA-Auskünfte über Sie einholen zu können. So erhalten Banken alle Daten, andere Vertragspartner meist nur den Negativeintrag, falls vorhanden. Eine Schufa-Auskunft ist hingegen ohne Berechtigung durch das Datenschutzgesetz nicht möglich.

→ Eines der Irrtümer über die SCHUFA ist ebenso Mythos 7.

  • Mythos 8: Die SCHUFA-Auskunft ist kostenpflichtig

Jede Privatperson steht die SCHUFA-Auskunft einmal im Jahr kostenlos zu. Bei manchen Vermietern ist es nicht unüblich, dass diese eine aktuelle SCHUFA-Auskunft benötigen, die nicht länger als drei Monate alt ist. Sollten Sie daher eine weitere SCHUFA-Auskunft benötigen, kostet diese ca. 30€. Sofern Sie sofort eine SCHUFA-Auskunft benötigen, können Sie auch direkt zu einer Filialbank gehen. Diese erteilt Ihnen direkt vor Ort eine SCHUFA-Auskunft, allerdings kann es etwas mehr als 30€ kosten.

→ Mythos 8 ist daher nur bedingt richtig.

  • Mythos 9: Sie erhalten keinen Kredit bei negativer SCHUFA

Tatsächlich gibt es einige Kreditunternehmen, die keine SCHUFA-Auskunft verlangen. Allerdings handelt es sich zumeist um einen Schweizer Kredit, wo die Anforderungen für einen Kredit etwas anders sind als in Deutschland. Bei negativer SCHUFA haben Sie die Möglichkeit, einen Kredit ohne Schufa zu beantragen, wo z.B. das Einkommen und nicht die SCHUFA-Auskunft ausschlaggebend für die Kreditvergabe ist.

→ Mythos 9 stimmt nicht, da Sie bei negativer SCHUFA noch andere Möglichkeiten für eine Kreditaufnahme haben.

TIPP: Wenn Sie eine Immobilie besitzen, können Sie diese als Sicherheit anbieten, sodass dadurch die Zinsen noch relativ niedrig sind.

  • Mythos 10: Eine SCHUFA-Auskunft verschlechtert Ihren Score

Die SCHUFA selbst schreibt auf ihrer Homepage, dass sich die SCHUFA-Auskunft keinerlei auf die Schufa-Score-Berechnung auswirkt. Sie können sich demnach so oft SCHUFA Auskünfte einholen, ohne das es auf Ihre Bonität Einfluss nimmt.

→ Die SCHUFA Auskunft verschlechtert nicht Ihr SCHUFA-Score! Mythos 10 ist demnach falsch.

Warum die SCHUFA nicht nur negativ wahrgenommen werden sollte

Dass die SCHUFA nicht gerade beliebt bei vielen Verbrauchern ist, ist bei den Folgen, welche die negativen Einträge verursachen können, nicht verwunderlich. Vermutlich gibt es genau deshalb so viele Irrtümer über die SCHUFA. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass sie auch dafür sorgt, dass man z.B. einfacher Kredite bekommt. Denn auch positive Auskünfte gibt sie weiter. Außerdem gibt die SCHUFA z.B. Vermietern Auskunft darüber, wie zuverlässig der zukünftige Mieter ist. Wenn Sie direkt mit Unternehmen zu tun haben, können Sie bei berechtigtem Interesse die SCHUFA-Auskunft einholen und sichern sich damit nochmal ab.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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