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Nichtabnahmeentschädigung

Die Nichtabnahmeentschädigung ist ein Begriff aus dem Bereich der Baufinanzierung und bezieht sich auf eine Entschädigungszahlung, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber leisten muss, wenn er den vereinbarten Kredit nicht in Anspruch nimmt oder vorzeitig kündigt. Diese Entschädigung dient dazu, die entgangenen Zinszahlungen und die Kosten, die dem Kreditgeber durch die Nichtabnahme entstehen, auszugleichen.

Warum wird eine Nichtabnahmeentschädigung erhoben?

Die Nichtabnahmeentschädigung spielt eine wichtige Rolle in der Baufinanzierung und hat verschiedene Bedeutungen und Auswirkungen

  • Absicherung für den Kreditgeber: Die Entschädigung dient als Absicherung für den Kreditgeber gegen das Risiko, dass der Kreditnehmer den vereinbarten Kredit nicht in Anspruch nimmt oder vorzeitig kündigt. Sie stellt sicher, dass der Kreditgeber einen Ausgleich für die Kosten erhält, die ihm durch die Nichtabnahme entstehen.
  • Kompensation für entgangene Zinszahlungen: Wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht in Anspruch nimmt oder vorzeitig kündigt, entgehen dem Kreditgeber die erwarteten Zinszahlungen über den vereinbarten Zeitraum. Die Nichtabnahmeentschädigung soll diese entgangenen Zinszahlungen zumindest teilweise kompensieren.
  • Deckung der Verwaltungskosten: Die Nichtabnahme eines Kredits kann auch Verwaltungskosten für den Kreditgeber verursachen, wie beispielsweise Kosten für die Kreditprüfung, die Vertragsabwicklung und die Bereitstellung der Kreditmittel. Diese hilft dem Kreditgeber, diese Kosten abzudecken.

Höhe der Nichtabnahmeentschädigung

Im Regelfall liegt die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung bei rund 2% der Nettodarlehenssumme. Diese kann aber auch deutlich höher liegen. Das hängt von der Bank ab und was im Kreditvertrag vereinbart wurde. Für die Berechnung können Kreditgeber zwei Varianten nutzen:

  • Aktiv-Aktiv-Methode: Hier prüft die Bank, welchen Zinsertrag für das bereitgestellte Geld hätte erzielen werden können, wenn dieses im vereinbarten Zeitraum an jemand anderes verliehen wurde.
  • Aktiv-Passiv-Methode: Die aktuellen Zinssätze für Hypothekenpfandbriefe werden für die Berechnung zugrunde gelegt und somit die Höhe der Rendite berechnet, die diese Hypothekenpfandbriefe bei einer gleichen Laufzeit erreicht hätten.

Warum entstehen Kosten, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht in Anspruch nimmt?

Diese hat verschiedene Auswirkungen, sowohl für den Kreditnehmer als auch für den Kreditgeber

  • Kosten für den Kreditnehmer: Der Kreditnehmer muss die Nichtabnahmeentschädigung als zusätzliche Kosten berücksichtigen, wenn er den Kredit nicht in Anspruch nimmt oder vorzeitig kündigt. Diese Kosten können erheblich sein und sollten bei der Entscheidung über die Kreditnutzung oder -kündigung berücksichtigt werden.
  • Schutz für den Kreditgeber: Die Nichtabnahmeentschädigung bietet dem Kreditgeber Schutz vor finanziellen Verlusten, die ihm durch die Nichtabnahme des Kredits entstehen. Sie stellt sicher, dass der Kreditgeber zumindest teilweise für seine entgangenen Zinszahlungen und Verwaltungskosten entschädigt wird.
  • Anreiz zur Vertragstreue: Die Nichtabnahmeentschädigung kann auch als Anreiz für den Kreditnehmer dienen, den vereinbarten Kreditvertrag einzuhalten. Durch die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung kann der Kreditnehmer dazu angehalten werden, den Kredit tatsächlich in Anspruch zu nehmen oder den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen.

Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag sorgfältig auf die Nichtabnahmeentschädigung

Die Nichtabnahme eines Kredits ist eine finanzielle Entschädigung, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlen muss, wenn er den vereinbarten Kredit nicht in Anspruch nimmt oder vorzeitig kündigt. Sie dient dazu, die entgangenen Zinszahlungen und Verwaltungskosten des Kreditgebers auszugleichen. Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung liegt im Regelfall um die 2% des Nettodarlehens, was erheblich sein kann. Daher ist es ratsam, die genauen Regelungen zur Nichtabnahmeentschädigung im Kreditvertrag zu prüfen und sich bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.

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