Was steht in der SCHUFA nach der Restschuldbefreiung aus der Insolvenz?
Die Frage, was noch in der Schufa nach der Restschuldbefreiung steht und welche Auswirkungen der Schufa Eintrag nach der Insolvenz auf das Leben hat, ist durchaus berechtigt und wird von vielen Verbrauchern gestellt. Denn eine Privatinsolvenz ist keine Sache, die leichtfertig weggewischt werden kann. Spätestens der Blick in die SCHUFA macht das deutlich. Wird der Schufa-Eintrag mit den Forderungen nach dem Insolvenzverfahren einfach gelöscht? In diesem Artikel erfahren Sie alles darüber, was mit Ihrer Schufa nach der Restschuldbefreiung passiert.
Wie lange steht der negative Eintrag in der Schufa nach der Restschuldbefreiung?
Nach der Restschuldbefreiung aus der Insolvenz ist man als ehemaliger Schuldner schuldenfrei. Das bedeutet unter anderem, dass man alle Verbindlichkeiten, die mit in die Insolvenz genommen wurden, endgültig los ist. Allerdings müssen neue Verbindlichkeiten, die nach der Insolvenz entstanden sind, pünktlich beglichen werden.
Der eigentliche Eintrag über die Insolvenz bleibt aber noch mindestens drei Jahre in der Schufa bestehen. Eine Löschung des Eintrages über die Insolvenz geschieht immer zum 31.12. des Kalenderjahres. Wurde die Restschuldbefreiung im Januar des Jahres 2020 ausgesprochen, erfolgt die Löschung des dazugehörigen Eintrages in der Schufa erst am 31.12.2024. Eine lange Zeit, die dafür sorgt, dass trotz Schuldenfreiheit noch nicht alles wieder so reibungslos läuft, wie sich das viele Verbraucher wünschen.
Trotzdem gibt es eine große Erleichterung. Denn auch wenn die SCHUFA nach der Restschuldbefreiung noch durch den Eintrag belastet ist, bedeutet es doch, dass alle anderen negativen Merkmale in Form von einem Schufa Eintrag nach der Insolvenz gelöscht wurden. Und es bedeutet auch, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen.
Was passiert mit den Gläubigerforderungen in der SCHUFA nach dem Insolvenzverfahren?
Die Gläubigerforderungen, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein Thema waren, werden aus der SCHUFA nach der Restschuldbefreiung gelöscht. Einzig der Eintrag über die Insolvenz bleibt bestehen.
Einige Gläubiger kümmern sich nicht immer direkt um die Löschung. Für den ehemaligen Schuldner empfiehlt es sich daher, die SCHUFA nach der Restschuldbefreiung kostenlos abzufragen und zu prüfen, welche Einträge enthalten sind. Diese Selbstkontrolle hilft bei der Bereinigung und deckt eventuell fehlerhafte Einträge auf, die den Schufa-Score unnötig belasten und ein negatives Bild des ehemaligen Schuldners zeichnen.
Was passiert mit Forderungen, die nach dem Insolvenzverfahren entstanden sind?
Forderungen, die nach dem Insolvenzverfahren entstanden sind, müssen von dem Verbraucher beglichen werden. Und zwar pünktlich und ohne Abstriche, damit aus den Forderungen keine Schulden werden. Im Rahmen der Insolvenz werden nur die Forderungen berücksichtigt, die beim Einreichen des Insolvenzantrages aufgelistet wurden. Später entstandene Forderungen werden bei der Insolvenz nicht berücksichtigt und können sich daher auch negativ in der SCHUFA nach der Restschuldbefreiung widerspiegeln. Um hier nicht wieder in die Schuldenspirale zu gelangen und den Score unnötig zu schmälern, sollten solche Forderungen direkt beglichen werden.
Unser Hinweis: Solange die SCHUFA nach der Restschuldbefreiung den Eintrag auf die Insolvenz vermerkt hat, ist man in der Regel noch nicht kreditwürdig. Ein Kauf auf Raten oder die Aufnahme eines Kredites gelingen im Normalfall nur schwer. Da bleibt nur ein Kredit ohne Schufa zu beantragen, der in der Regel etwas teurer ist.
SCHUFA-Lösung der Gläubigerforderungen nach der Restschuldbefreiung beantragen
Bei Gläubigerforderungen, die nach der Restschuldbefreiung noch nicht aus der SCHUFA gelöscht wurden, kann über die SCHUFA eine Beantragung für die Löschung erfolgen. Dafür hat der Betroffene die Möglichkeit seine SCHUFA kostenlos und unverbindlich abzufragen. Das ist online möglich.
Die SCHUFA schickt daraufhin per Post einen Auszug alle Einträge, die für diesen Verbraucher in der SCHUFA hinterlegt wurden. Werden die Einträge kontrolliert und gibt es Gläubigerforderungen, die noch nicht gelöscht wurden, kann die Löschung bei der SCHUFA beantragt werden. Dafür benötigt die SCHUFA jedoch Unterlagen zu den Forderungen und eine Begründung, warum eine Löschung gerechtfertigt ist. Sollte diesbezüglich Beratungsbedarf bestehen, lassen sich wichtige Informationen dazu auf der Internetseite der Schufa finden oder über eine Niederlassung der Schufa oder einen Rechtsanwalt sowie eine Beratungsstelle einholen.
Das sollten Sie zur SCHUFA aus der Restschuldbefreiung wissen!
Ein Schufa Eintrag nach der Insolvenz muss nur in Bezug auf die Insolvenz selbst akzeptiert werden. Alte Gläubigerforderungen können gelöscht werden. Neue Forderungen, die nach der Insolvenz entstanden sind, sollten gleich beglichen werden, damit aus diesen keine neuen Schulden werden. Bedenken Sie, dass Ihre Forderungen nach der Insolvenz zwar aus der Schufa gelöscht wird, aber der Eintrag über die Insolvenz mindestens drei Jahre bestehen bleiben. Das bedeutet für Sie, dass in dieser Zeit es nur schwer möglich sein wird, z.B. einen Kredit aufzunehmen.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.