Schufa verkürzt Speicherdauer von Einträgen bei Privatinsolvenz nach Restschuldbefreiung
Bisher standen die Einträge von Privatinsolvenzen nach der Restschuldbefreiung noch drei Jahre in der Schufa, wodurch es besonders Betroffene schwer bei der Wohnungssuche oder Kreditvergabe haben. Durch das BGH-Urteil verkürzt sich ab sofort die Speicherdauer von drei Jahren auf sechs Monate.
Damit schafft man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, so eine Sprecherin der Deutsche Presseagentur in Karlsruhe.1
Allerdings kann dieses Urteil nochmal durch den Europäischen Gerichtshof gekippt werden.
Fall eines früheren Selbstständigen sorgt für die Änderungen
Ein Selbstständiger aus Norddeutschland musste 2013 Insolvenz anmelden. Eine Privatinsolvenz kann bis zu 6 Jahre andauern, sodass dann 2019 die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Damit wurde dem Betroffenen die Schulden erlassen. Das Problem hierbei war, dass dieser Eintrag der Restschuldbefreiung weiterhin drei Jahre lang in der Schufa stand, d.h. bis 2022. Nach Angaben des Mannes bekam er eine Mietwohnung dadurch nicht, obwohl die Restschuldbefreiung bereits mehr als ein halbes Jahr her ist und fühlte sich natürlich hier stark benachteiligt. Er beantragte bei der Schufa die Datenlöschung des Eintrages der Restschuldbefreiung und klagte gegen die Schufa. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gab dem Mann darauf Recht und entschied, dass die Schufa die Einträge über die Restschuldbefreiung nur ein halbes Jahr speichern darf.2
Kann das BGH-Urteil noch geändert werden?
Zwar gilt es aktuell, dass die Eintragung der Restschuldbefreiung nur sechs Monate gespeichert werden dürfen, allerdings kann das Urteil nochmal vom EuGH gekippt werden. Noch wurde hier noch kein Urteilstermin verkündet, sodass das BGH-Urteil erst einmal Gültigkeit hat. Ob die Speicherdauer nach der Restschuldbefreiung bei sechs Monaten bleibt, hängt wahrscheinlich davon ab, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich davon stark benachteiligt sind. Das Urteil des EuGH bleibt also abzuwarten.
Was verändert das Urteil für Betroffene?
Eine Verbraucherinsolvenz ist wahrscheinlich meist für Betroffene der letzte Ausweg, um sich von den angehäuften Schulden zu befreien. Die Gründe sind für jeden Einzelnen wahrscheinlich sehr individuell und meistens auch unverschuldet. Durch das neue BGH-Urteil können Vertragspartner nach 6 Monaten die Restschuldbefreiuung nicht mehr in der Schufa einsehen, sodass die betroffene Person es bei der Wohnungssuche oder bei der Kreditaufnahme leichter haben.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.