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Bargeldeinzahlung ab 10.000 Euro nur mit Nachweis der Herkunft möglich

Beitrag wurde aktualisiert am 08.01.2024
Bargeldeinzahlung

Seit dem 9. August 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Privatpersonen, die eine Bareinzahlung bei der Bank in Höhe von mindestens 10.000 Euro vornehmen möchten, die Herkunft des Geldes gegenüber der Bank nachweisen müssen. Damit soll verhindert werden, dass finanzielle Mittel, die aus Geldwäsche, Schwarzarbeit oder anderen illegalen Quellen stammen, dem legalen Geldkreislauf zugeführt werden. Nähere Einzelheiten sind in den „Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz“ geregelt, die am 8. Juni 2021 von der BaFin veröffentlicht wurden.1 Personen, die keine festen Kunden, sondern nur Gelegenheitskunden einer Bank sind, müssen sich darauf einstellen, dass sie bereits ab einer Bareinzahlung in Höhe von 2.500 Euro nach der Herkunft des Geldes gefragt werden. Ein Gelegenheitskunde ist zum Beispiel eine Person, die bei der Bank, wo sie die Bareinzahlung vornimmt, kein Konto hat.

Welche Nachweise werden bei einer Bargeldeinzahlung akzeptiert?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Privatpersonen nur in Ausnahmefällen 10.000 Euro Bargeld oder mehr besitzen. Aus diesem Grunde dürften sie nur sehr selten in der Lage sein, eine Bargeldeinzahlung in dieser Höhe vorzunehmen. Wenn doch, müssen sie klar und eindeutig nachweisen, woher das Geld stammt. So kann es bei einer Hochzeit durchaus üblich sein, dass das Brautpaar 10.000 Euro oder mehr als Geschenk erhält. Wenn im Anschluss daran eine Bargeldeinzahlung erfolgen soll, könnte die Heiratsurkunde von der Bank als Nachweis akzeptiert werden. Im Zweifelsfalle lohnt es sich, im Vorfeld genaue Erkundigungen einzuholen, um bei der Bargeldeinzahlung keine bösen Überraschungen zu erleben.

In anderen Fällen können Sie Ihrer Nachweispflicht genügen, wenn Sie bei der Bargeldeinzahlung eine der folgenden Unterlagen vorlegen:

  • aktueller Kontoauszug mit Nachweis der Bargeldabhebung von einem anderen Konto
  • Barauszahlungsquittung von Ihrer Bank
  • Barauszahlung vom Sparbuch
  • Kaufvertrag über den Verkauf eines Autos
  • Zahlungsbeleg über den Verkauf von Gold oder anderen Edelmetallen
  • Nachweis über den Verkauf von anderen wertvollen Gütern
  • Erbschein
  • Schenkungsvertrag
  • Schenkungsanzeige

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient Ihnen als Orientierungspunkt, in welcher Form Sie einen Nachweis erbringen können, wenn Sie eine Bargeldeinzahlung in Höhe von 10.000 Euro oder mehr planen.

Was passiert, wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, woher das Bargeld stammt?

Sie müssen davon ausgehen, dass die Bank Ihren Auftrag zur Bargeldeinzahlung ablehnen wird. Laut Geldwäschegesetz ist sie sogar dazu verpflichtet, eine Regelung, von der es keine Ausnahmen geben darf. Im schlimmsten Falle wird die Bank misstrauisch, was soweit führen kann, dass Sie ihnen versuchte Geldwäsche oder Betrug unterstellt. Die Grenze von 10.000 Euro gilt übrigens auch dann, wenn Sie nicht nur eine, sondern mehrere Bargeldeinzahlungen innerhalb kurzer Zeit vornehmen möchten. Dann werden die Teilsummen addiert, was dazu führt, dass Sie einen Nachweis erbringen müssen, wenn die Gesamtsumme von 10.000 Euro überschritten wird.

Gilt die Nachweispflicht auch für Geschäftskonten?

Diese Frage kann mit einem eindeutigen Nein beantwortet werden. Es gibt hier generell keine Obergrenze für die Bargeldeinzahlung, da es in einigen Branchen nicht nur üblich, sondern auch notwendig ist, 10.000 Euro Bargeld oder mehr einzuzahlen. Dennoch ist an diesem Punkt Vorsicht geboten. Selbstständige, die 10.000 Euro oder mehr auf das Konto einzahlen, könnten die Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich ziehen. Das kann unter anderem dazu führen, dass das Finanzamt genau wissen möchte, woher das Geld stammt oder dass Steuernachzahlungen fällig werden.

Vermeiden Sie nach Möglichkeiten Bargeldeinzahlungen über 10.000 vorzunehmen

Sofern es nicht unbedingt notwendig ist, empfiehlt es sich, keine Bargeldeinzahlung in Höhe von 10.000 Euro oder mehr zu tätigen. Lässt es sich dennoch nicht vermeiden, denken Sie bitte daran, eine Rechnung oder einen anderen Nachweis darüber vorzulegen, woher das Geld kommt. Andernfalls könnten Sie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, denn die Bank ist nicht nur verpflichtet, die Einzahlung ohne Nachweis der Mittelherkunft abzulehnen, sondern kann Ihnen auch versuchte Geldwäsche oder versuchten Betrug unterstellen.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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