Nur Partner der SCHUFA können die Forderungen an die SCHUFA melden
Die Schufa ist eine private Organisation, der zahlreiche Banken, Sparkassen, Versicherungen und andere Dienstleister angeschlossen sind. Das bedeutet also, dass Sie nicht zwangsläufig einen negativen Schufa-Eintrag erhalten, wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen. Das hängt also stark davon ab, ob der Dienstleister Partner der Schufa ist und es dementsprechend auch der Schufa meldet. So ist es wichtig zu wissen, dass nur die Institutionen Daten an die Schufa melden können, die der Organisation angeschlossen sind. Andernfalls sind Meldungen und der Abruf von Daten nicht möglich trotz Forderungen.
Wer kann Partner der Schufa werden?
Zunächst kann jeder Partner der Schufa werden, der eine Dienstleistung erbringt, die mit einem Geldgeschäft in Zusammenhang steht. Dies sind in erster Linie Banken und Sparkassen, aber auch Versicherungsdienstleister. Weiterhin sind Unternehmen Partner der Schufa, die im stationären Handel oder im Internethandel aktiv sind. Dazu gehören in erster Linie Internetprovider und Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen. Aber auch Energieversorger sind der Schufa angeschlossen. Alle Unternehmen gehen in Vorleistung, etwa durch die Lieferung von Gas, Strom oder durch den Laufzeitvertrag für das Smartphone. Als Kunde bezahlen Sie alle Leistungen erst im Nachhinein. Somit sind die Dienstleister berechtigt, vor dem Abschluss des Vertrages über den Kunden Informationen einzuholen.
Vermieter sind in der Regel kein Partner der Schufa
Viele Kunden fragen sich, ob auch Mieter die Schulden aus dem Mietvertrag an die Schufa melden. Dies ist in den meisten Fällen nicht der Fall, da ein Vermieter die Kriterien für die Partnerschaft nicht erfüllt. Vermieter von privaten Wohneinheiten oder Wohnungsgesellschaften können nicht Partner der Schufa werden. Die Partnerschaft ist nur möglich, wenn ein Vermieter gewerbliche Einheiten zur Miete anbietet und gleichermaßen über mehr als einhundert Einheiten verfügt. Diese Kriterien erfüllen nur wenige Vermieter. Somit können Sie als Mieter davon ausgehen, dass eventuell anfallende Mietschulden nicht bei der Schufa gelistet sind.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Können Mieter ihre Schulden beim Vermieter nicht begleichen und kommt es zu gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen, erfolgt von Amts wegen ein Eintrag in der Schufa. Dabei spielen der Status des Vermieters und die Art der Vermietung keine Rolle.
Bürgen bei Wohnungsvermietungen sind nicht in der Schufa gelistet
Bei jungen Menschen, die ihre erste Wohnung beziehen, kommt es vor, dass die Eltern als Bürge fungieren. Vermieter verlangen diese Bürgschaft, wenn die jungen Leute nur über ein geringes Einkommen verfügen oder wenn die Bonität aufgrund fehlender Geldgeschäfte nicht bekannt ist. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass die Bürgschaft nicht in der Schufa eingetragen wird.
Achtung: Bei Kreditgeschäften wird die Bürgschaft durchaus in die SCHUFA eingetragen. Zwar erzeugt eine Eintragung der Bürgschaft im ersten Moment keinen negativen Schufa-Eintrag, allerdings wird Ihnen wahrscheinlich durch den Eintrag fast keine Bank einen Kredit bewilligen. Das müssen Sie daher bei einer Bürgschaft unbedingt beachten.
Vermieter verlangen in der Regel immer eine Schufa-Selbstauskunft
Da Vermieter nicht direkt auf die Daten der Schufa zugreifen können, verlangen sie bei der Bewerbung um die Anmietung eines Objekts in der Regel eine Schufa-Selbstauskunft. Diese können Sie aktiv anfordern. Einmal im Jahr ist diese Auskunft kostenlos.
Wie ein Schufa-Eintrag zustande kommt
Ein negativer Schufa-Eintrag ist möglich, wenn Sie eine offene Forderung nicht begleichen. Der Dienstleister, sofern er Vertragspartner der Schufa ist, kann bei Nichtzahlung der Rechnung es der Schufa melden. Dieses Merkmal wird bei der Bestimmung der Bonität negativ gewertet. Beachten Sie, dass die Höhe der Forderung in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt. Auch wenn Sie dem Gläubiger einen geringen Betrag schulden, etwa weil Sie eine Handyrechnung in Höhe von 20 EUR nicht zahlen, kann der Gläubiger dies der Schufa melden. Es wirkt sich auf Ihre Bonität negativ aus, sodass Sie beim künftigen Abschluss von Geldgeschäften Probleme bekommen könnten.
Nicht jeder kann Partner der Schufa werden
Anders als allgemein angenommen, ist die Schufa eine private Organisation. Wer Auskunft über die Bonität eines Kunden erhalten möchte, muss sich vorab als Partner der Schufa anschließen. Es handelt sich um eine Partnerschaft, die auf gegenseitigen Aktivitäten beruht: Sowohl die Schufa als auch die Kunden melden Daten über Verträge an die Schufa. So entsteht für jeden Bürger eine umfangreiche Datenbank. Die Daten stehen für die Partner, aber auch für die Kunden jederzeit zum Abruf bereit. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder Partner der Schufa werden kann. So sind etwa Mietschulden meist nicht in der Schufa aufgelistet, da die meisten Vermieter die Kriterien für die Aufnahme als Partner für die Schufa nicht erfüllen. Kreditinstitute, Telekommunikationsdienstleister und viele andere Dienstleister sind jedoch gelistet und somit zum Austausch der Daten berechtigt.