Corona-Maßnahmen – Neuer Lockdown als Light-Version ab Montag
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben zusammen mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass die Einschränkung der Corona-Pandemie durch ein neuerliches Herunterfahren des öffentlichen Lebens ab Montag, 02.11.2020 gelingen soll. Die Landeregierungen und die Bundesregierung reagieren dabei auf die dramatisch gestiegenen Infektionszahlen mit SARS-CoV-2. In Deutschland soll es aber kein komplettes Herunterfahren wie im März sein, sondern nur Teile des öffentlichen Lebens betreffen. Schulen und Kitas sollen offen bleiben.1 Welche konkreten Corona-Maßnahmen wurden beschlossen?
Diese Corona-Maßnahmen gelten im November
Im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn, die meist rigorose Corona-Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie verhängen mit komplettem Shutdown und Ausgangssperren (zumindest nachts) soll es in Deutschland „nur“ einen auch als Wellenbrecher-Shutdown bezeichneten Lockdown-light geben. Das bedeutet im Einzelnen:
- Einzelhandel bleibt mit strikten AHA+L Regeln als Corona-Maßnahmen geöffnet. Der Einzelhandel (und nicht nur Supermärkte wie im März) soll grundsätzlich offen bleiben. Es gelten aber strenge Hygiene-Auflagen und – Konzepte, die auch konsequent und umfassend kontrolliert werden sollen.
- Schulen und Kitas bleiben auf. Dieser Punkt ist sehr wichtig, weil zum einen Kinder nicht als Antreiber des Infektionsgeschehens eingestuft werden. Zum anderen sollen die Bildungschancen nicht beschnitten werden und die Eltern nicht wegen mangelnder Kinderbetreuung durch Corona-Maßnahmen dem Arbeitsplatz fernbleiben. Die Länder können aber verschärfte Schutzauflagen vorschreiben und durchsetzen.
- Firmen sollen vorrangig Ihre Mitarbeiter im Homeoffice einsetzen. Wenn dieses nicht möglich ist und die Firmen bzw. kleinen Selbständigen schließen müssen, sollen ihnen die Umsatzverluste bis zu 75 % vom November Ergebnis des Vorjahres ersetzt werden. Das gilt für Firmen bis 50 Mitarbeiter. Der Staat rechnet hier mit einem Finanzbedarf von bis zu 10 Milliarden Euro. Wirtschaft und Mittelstand sollen aber grundsätzlich weiter arbeiten dürfen.
- Unterhaltungsbetriebe müssen schließen. Alle Veranstaltungen, kulturelle Events und Spielstätten sowie Sportvereine müssen schließen bzw. ihren Betrieb einstellen. Das gilt vor allem auch für Bars, Kinos und alle Amateur Sportstätten, Schwimmhallen etc. Auch Fitnessstudios sowie Freizeitparks sind davon umfasst. Sport dürfen Sie nur noch allein oder mit einer anderen Person oder Ihrem Hausstand im freien betreiben.
- Kosmetik Studios und Tattonstudios werden geschlossen, weil dort kein Mindestabstand möglich ist. Für Frisöre gilt eine Ausnahme aber mit strengen Hygiene-Regeln und Zugangsbegrenzungen
- Gastronomie – alle Gastronomie Betriebe wie Bars und Restaurant müssen schließen. Hier soll der Steuerzahler 75 % des November Umsatzes von 2019 als Ausgleich leisten. Auch alle Kneipen und Kinos werden geschlossen.
- Freizeit und Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur noch mit Person aus einem andern Haushalt treffen. Die Höchstzahl ist hier auf 10 beschränkt.
- Hotels werden geschlossen – es sind keine Übernachtungen zu touristischen Zwecken mehr erlaubt.
- Risikogruppen sollen besonders geschützt werden (zum Beispiel durch Schutzmasken und Schnelltest in Altenheimen etc.) Es gibt keine Besuchsverbote wie im März. Auch Besuche in Krankenhäusern bleiben unter strengen Hygiene-Auflagen erlaubt.
Warum wurden die Corona-Einschränkungen getroffen?
Begründung für alle Maßnahmen ist, dass sich das Infektionsgeschehen in Deutschland wieder in einem exponentiellen Wachstum befindet, dass es zu einer Überforderung des Gesundheitssystems kommen kann, wie das bereits in den europäischen Nachbarländern auftritt. Am 22.10.2020 meldete das RKI über 10.000 Neuinfektionen, eine Woche später am 30.10.2020 waren es schon 18.681 Neuinfektionen am Tag. Allerdings lässt sich das Infektionsgeschehen nicht mehr durch die Gesundheitsämter nachverfolgen. Es sind also nicht mehr Teilnehmer einer Karnevalsfeier oder Skifahrer als Cluster betroffen, sondern weite Teil der Bevölkerung. Daher sind die Corona-Maßnahmen auch umfangreich.
Gastronomen und Hoteliers treffen die Corona-Maßnahmen besonders hart
Für die Gastronomie und Hotellerie sind die Beschränkungen durch die Corona-Maßnahmen existenzgefährdend. Und gerade diese Branche argumentiert, dass sie am meisten in plausible und anspruchsvolle Hygienekonzepte und technische Schutzmaßnahmen investiert hat, um weiter öffnen zu können. Auch sei kein Nachweis über Infektionen aus dem Bereich Gastro und Hotel erbracht. Das gilt natürlich nicht für bestimmte Bars und Nachtclubs gerade in Party-Hotspots, in denen im Sommer junge Leute ohne Beachtung von Abstand und Masken gefeiert haben. Die Gastronomie und Hotels sollen aus Steuergeld mit bis zu 75 % des Umsatzes aus dem letzten November entschädigt werden. Das ist ein großer Unterschied zu den ersten Corona-Maßnahmen im März. Die Maßnahmen müssen natürlich auch immer verhältnismäßig und das mildeste Mittel sein sowie angemessen. Zum einen gibt es die Entschädigung für Betriebe, die schließen müssen. Zum anderen geht es um die Beschränkung von Kontakten. Selbst wenn es in den Gaststätten und Hotels nicht zu Infektionen kommt, gibt es doch bereits bei der Anreise und dem Aufenthalt außerhalb des Hotels mehr Kontakte, die auf alle Fälle unterbunden werden sollen. Außerdem soll das Hauptaugenmerk auf dem Offenhalten von Schulen und Kitas liegen.
1 Die Bundesregierung zu den verschärften Corona-Regeln ab November (Stand: 29.10.2020)
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.