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Ist die Grundrente gerecht? – Wer sie bekommt und wie sie funktionieren soll!

Beitrag wurde aktualisiert am 10.03.2020
Grundrente

Der Weg dorthin war lang: Das Bundeskabinett hat beschlossen, zum 1. Januar 2021 die Grundrente einzuführen. Doch was soll damit erreicht werden und wer bekommt sie? Die wichtigsten Informationen gibt es hier kurz und knapp zusammen gefasst.

Was ist die Grundrente und wer hat Anspruch darauf?

Die Grundrente ist ein Teil eines Gesetzespakets und umfasst mehrere Punkte.

Ziel ist es, dass Menschen, die viele Jahre gearbeitet haben, deren Renten aber dennoch kaum ausreichen, im Alter mehr haben als nur die Grundsicherung. Viele Rentner müssen im Alter mit sehr wenig Geld auskommen, wenn sie nicht privat vorgesorgt haben. Insbesondere viele Frauen, die wegen Kindererziehung und Pflegetätigkeiten mitunter viele Jahre nur geringe Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, werden durch das Gesetzespaket besser gestellt.

Die Grundrente soll für die Rentner das Auskommen verbessern, die mindestens 33 Jahre aus Beschäftigung, Pflege oder Kindererziehung Rentenbeiträge geleistet haben. Zudem gelten gewisse Einkommensgrenzen, damit nur diejenigen den Zuschlag erhalten, bei denen tatsächlich der Bedarf besteht. Laut aktuellen Rechnungen sind das etwa 2021 1,3 Millionen Rentner.1

Das sind zusätzliche Neuerungen

Wer auf weniger als 33 Versicherungsjahre kommt, somit keinen Anspruch auf den Zuschlag hat und Grundsicherung benötigt, soll auf diese einen Freibetrag von 216 Euro erhalten. Außerdem soll es ebenfalls 216 Euro Freibetrag auf das Wohngeld geben, um Rentner vor steigenden Mietkosten zu schützen.

Welche Einkommensgrenzen gibt es?

Um Anspruch auf den vollen Zuschlag zu haben, darf das Einkommen als Rentner bei Alleinstehenden 1250 Euro und bei Eheleuten oder Lebenspartnern insgesamt 1950 Euro nicht übersteigen. Das Einkommen, welches diese Grenzen übersteigt, wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Rechnerisch bedeutet das, dass bei 1400 Euro Einkommen ein Alleinstehender 90 Euro weniger Grundrente erhält. Ab 1600 Euro für Alleinstehende und 2300 Euro für Ehe- bzw. Lebenspartner wird das Einkommen zu 100 Prozent angerechnet. Ein Alleinstehender mit 1700 Euro Einkommen erhält also 100 Euro weniger Zuschlag.

Wie erfolgt die Berechnung genau?

Es werden nur Beitragsjahre zur Berechnung der Grundrente herangezogen, in denen 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens erzielt wurden. Im letzten Jahr betrug dies eine Spanne von 972 bis 2593 Euro Bruttoverdienst.

Mit einem durchschnittlichen Einkommen erhält ein Beitragszahler pro Jahr einen Entgeltpunkt. Pro Punkt gibt es monatlich im Westen 33,05 Euro und im Osten 31,89 Euro. In Zeiten von Kindererziehung oder Pflegetätigkeiten, in denen die Rentenanwartschaft niedriger ausfällt, werden die Entgeltpunkte erhöht. Für 35 Jahre wird der Durchschnittswert der bereits erworbenen Punkte verdoppelt, jedoch nur auf maximal 0,8 Entgeltpunkte. Von diesem errechneten Wert werden wiederum 12,5 Prozent abgezogen. Daraus folgt schließlich, dass durch mehr Beitragszahlungen eine höhere Rente erzielt wird. Das Berechnungssystem ist also sehr komplex.

Beispiele zur Berechnung der Grundrente

  • Fall 1: Eine zweifache Mutter kommt auf 38 Beitragsjahre, von denen jedoch nur 26 Jahre für die Rente berücksichtigt werden. In diesen 26 Jahren erzielt sie jedoch nur Beiträge, die unter 30 Prozent des Durchschnittslohns liegen. Ihre Rente beläuft sich auf 754 Euro monatlich. Zusätzlich erhält sie 75 Euro.
  • Fall 2: Eine Verkäuferin in Ostdeutschland erzielte in 39 Arbeitsjahren Beiträge in Höhe von 60 Prozent des Durchschnittslohns. Sie erhält 746 Euro Rente und erhält als Zuschlag 195 Euro.

Wie wird die Grundrente beantragt?

Die Beantragung ist nicht nötig. Relevante Daten wie die Einkommensverhältnisse werden automatisch abgeglichen.

Wie läuft das Prüfungsverfahren der Grundrente ab?

Dass auch Rentner die Zuschläge erhalten, obwohl sie noch andere Einkommensquellen haben, das möchte die Koalition verhindern.

Es ist vorgesehen, dass für die Anspruchsermittlung der Grundrente das Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstitute abgefragt sowie die Bezüge von privater oder betrieblicher Altersvorsorge geprüft werden. Auch Mieteinnahmen und weitere Einkommensquellen werden berücksichtigt, darunter ebenso Steuerfreibeträge. Werbungskosten und Kosten für Pflege- und Krankenversicherung werden abgezogen.

Ausländische Rentenbezüge müssen manuell abgeglichen werden. Diese Arbeit sollen 650 Mitarbeiter übernehmen, die Bestandsrentner auf ausländische Bezüge überprüfen. 640 weitere Mitarbeiter sollen zudem prüfen, welche Rentner Anspruch auf den Zuschlag haben. Es wird davon ausgegangen, dass allein die Prüfung aller Rentner etwa ein Jahr dauert.

Die Einkommensprüfung soll jedes Jahr erneut durchgeführt werden.

Möglicherweise erhalten Neurentner den Zuschlag im ersten Rentenjahr nicht.

Welche Kosten entstehen für das Gesetzespaket?

Die Grundrente kostet den Steuerzahler allein im Jahr 2021 rund 1,3 Milliarden Euro. 2025 wird das Gesetzespaket 1,9 Milliarden Euro kosten. Woher genau die Mittel dafür stammen sollen, ist noch unklar. Im Gespräch ist eine Finanztransaktionssteuer auf Geschäfte an der Börse. Ob diese aber bis Anfang 2021 umgesetzt werden kann und wird, ist bislang noch völlig offen.2

Finanzielle Unterstützung durch die Grundrente für Geringverdiener

Das Thema ist umstritten. Die sehr komplizierte Berechnung und der finanzielle Aufwand machen die Grundrente zu einem lange diskutierten Punkt. Auch der Aufwand in den ersten Jahren, bis alle aktuellen Rentenbezieher überprüft wurden, ist nicht zu vernachlässigen. Dennoch erhofft sich die Koalition, dass durch diesen Schritt viele Rentner finanziell unterstützt werden. Vor allem wird der Zuschlag Rentner entlasten, die viele niedrige Beitragsjahre wegen Kindererziehung und Pflegetätigkeiten aufweisen.

1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-grundrente-1722964

2 https://www.tagesschau.de/inland/hintergrund-grundrente-101.html

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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