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Harter Lockdown: Ab Mittwoch müssen viele Geschäfte schließen

Beitrag wurde aktualisiert am 05.07.2021

Spätestens letzten Freitag war jedem klar, dass die Bundesregierung und die Bundesländer strenge Corona-Maßnahmen beschließen müssen. Das Robert-Koch-Institut meldete an diesem Tag fast 30.000 Neuinfektionen und 598 Todesfälle, beides sind Höchststände.1 Schon am 6.11.2020 waren die Zahlen beunruhigend als das RKI erstmals über 20.000 Neuinfektionen am Tag meldete. Der bisherige „Lockdown light“ hat sein Ziel verfehlt, ein harter Lockdown folgt. Das vereinbarten die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten am Sonntag, den 13.12.2020.2 Die neuen Lockdown-Regeln gelten vorerst vom kommenden Mittwoch bis zum 10. Januar.

Corona-Pandemie droht außer Kontrolle zu geraten: Politik musste reagieren

Seit Anfang November gelten die Regelungen des „Lockdown light“, dazu zählen Kontaktbeschränkungen und die Schließung gastronomischer Betriebe. Diese Bestimmungen sollten die Ausbreitung des Virus eindämmen und die Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter sicherstellen. Sechs Wochen später steht fest, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen. Statt der erhofften Reduzierung der Corona-Fälle haben sich die Zahlen zuerst auf einem hohen Niveau stabilisiert und sind in den letzten Wochen in die Höhe geschossen. Viele Kliniken klagen über eine zu hohe Belastung, sie müssen zunehmend mehr Intensivpatienten behandeln. Die ersten Krankenhäuser nehmen keine weiteren Patienten auf. Ein harter Lockdown war nur eine Frage der Zeit, der Handlungsdruck auf die Bundesregierung und die Landesregierung war enorm. Hierfür wurde die Politik auch stark kritisiert, dass sie nicht schon früher reagiert haben.

Weitgehendes Zurückfahren des öffentlichen Lebens

Ziel der ab Mittwoch geltenden Lockdown-Regeln ist es, die Anzahl der Kontakte massiv zu senken. Entsprechend betreffen die Corona-Maßnahmen nun weite Teile der Gesellschaft, sie erinnern an den ersten Shutdown im Frühjahr. Besonders einschneidend sind die weitgehenden Geschäftsschließungen und die Schließung von Kitas und Schulen. Gastronomische Betriebe bleiben geschlossen, zusätzlich ist auch das Verkaufen alkoholischer Getränke zum Mitnehmen untersagt. Das zielt insbesondere auf die beliebten Glühweinstände in der Vorweihnachtszeit. Neben klaren Verboten, bei denen Bußgelder drohen, sprechen der Bund und die Länder dringende Empfehlungen aus. So fordern sie Arbeitgeber auf, ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten zu lassen.

Viele Geschäfte müssen schließen, Grundversorgung aber gesichert

Vorübergehende Schließungen im Einzelhandel sollen bei der Kontaktreduzierung einen wesentlichen Beitrag leisten. Es muss aber niemand in Panik verfallen und wie im Frühjahr zum Beispiel Toilettenpapier auf Vorrat kaufen: Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Wochenmärkte und Drogerien bleiben geöffnet. Dasselbe gilt für Apotheken, Tankstellen, Zeitungskioske, Banken, Poststellen und weitere Betriebe, die für die Grundversorgung unverzichtbar sind. Schließen müssen dagegen Einzelhändler wie Modegeschäfte, Möbelhäuser und Baumärkte. Auch für Friseure, Kosmetikstudios und weitere Dienstleister gilt vom 16. Dezember bis zum 10. Januar ein harter Lockdown. Nur für medizinisch notwendige Behandlungen wie die medizinische Fußpflege sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vor.

Kitas und Schulen ebenfalls von den Einschränkungen betroffen

Seit Monaten streiten sich Experten, welche Rolle Bildungseinrichtungen bei der Corona-Pandemie spielen. Viele Bildungsminister wollten eine erneute Schließung von Kitas und Schulen verhindern. Die dramatische Corona-Lage lässt den Verantwortlichen aber keine Wahl, ein harter Lockdown scheint unumgänglich. Konkret bedeutet das verlängerte Weihnachtsferien von Mittwoch bis zum 10. Januar. Die Umsetzung sämtlicher Lockdown-Regeln liegt in der Hoheit der Bundesländer, aus diesem Grund kann es in allen Bereichen zu Abweichungen kommen. In Sachsen hat ein harter Lockdown bereits am Montag begonnen, die Kitas und Schulen sind seitdem dicht. Einige Bundesländer setzen bei den Schulen die Präsenzpflicht aus und überlassen es den Eltern, ob sie ihre Kinder hinschicken. Andere schließen die Schulen komplett und bieten höchstens eine Notbetreuung. Betroffene Eltern sollten sich über die Regelungen in ihrem jeweiligen Bundesland informieren.

Private Kontakte sind weiterhin eingeschränkt

Die Kontaktbeschränkungen des „Lockdown light“ bleiben bestehen. Private Treffen dürfen maximal die Mitglieder von zwei Haushalten und höchstens fünf Personen umfassen. Kinder bis 14 Jahre zählen bei dieser Obergrenze nicht mit. In manchen Bundesländern sowie in Stadt- und Landkreisen mit hohen Infektionszahlen können strenge Corona-Maßnahmen über diese bundesweite Regelung hinausgehen. In Bundesländern wie Sachsen und Bayern gelten Ausgangsbeschränkungen, das Verlassen der Wohnung ist ausschließlich mit einem triftigen Grund erlaubt. Zudem gibt es unter anderem in Bayern eine nächtliche Ausgangssperre: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist auf wenige Ausnahmefälle wie medizinische Versorgungsfahrten und Fahrten zum Arbeitsplatz beschränkt. Wie bei allen Corona-Bestimmungen empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Regelungen der Bundesländer und der Kommunen.

Diese Regeln gelten an Weihnachten und Silvester

Lange Zeit gab es die Hoffnung, dass an Weihnachten und Silvester Ausnahmen ein gemeinsames Feiern erlauben. An diesen Tagen gelten nun ebenfalls strenge Corona-Maßnahmen. An Silvester verzichten der Bund und die Länder auf jedwede Ausnahmeregelung. Es gilt ein harter Lockdown, jeder muss die Kontaktbeschränkungen der gesamten Lockdown-Zeit befolgen. Zusätzlich verbietet der Gesetzgeber den Verkauf von Feuerwerk, damit will er Menschenansammlungen beim Jahreswechsel verhindern.

An Weihnachten vom 24. bis zum 26. Dezember zeigen sich die Verantwortlichen etwas großzügiger. Eine komplizierte Regelung ermöglicht Feiern im kleinen Kreis. Ein Hausstand darf sich mit vier weiteren Personen treffen, wenn diese aus dem engsten Familienkreis stammen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen, sie dürfen in unbegrenzter Zahl teilnehmen.

Blick nach vorne: Endet harter Lockdown am 10. Januar?

Ab dem 5. Januar beraten die Bundesregierung und die Landesregierung die Corona-Situation. Das weitere Vorgehen hängt entscheidend von den täglichen Neuinfektionen und der 7-Tage-Inzidenz ab. Ob die Menschen über die Feiertage und Silvester sich an die Corona-Regeln halten, bleibt abzuwarten. Auch die Lage in den Krankenhäusern werden die Verantwortlichen prüfen. Niemand kann vorhersagen, ob ein harter Lockdown bis zum 10. Januar ausreicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Verlängerung kommt oder sogar noch härtere Corona-Maßnahmen notwendig sind, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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