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Erhöhung des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Krise ab dem vierten Monat

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen viele Unternehmen Kurzarbeit anordnen. Die Corona-Krise zwang die Unternehmen infolgedessen, für über 10 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit anzumelden. Das stellt einen Rekordwert für Deutschland dar. Das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise staffelt sich in zwei Stufen. Auch die Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten ihre Leistungen drei Monate länger. Welche Zahlen sind nun maßgebend?

Kurzarbeitergeld und seine Staffelung

Durch die Corona-Pandemie, die viele Teile Deutschlands lahmgelegt hat, sahen sich die Bundesregierung und andere Gremien gezwungen, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes aufzustocken. Es sind etwa 700.000 Unternehmen, die bisher Kurzarbeit angemeldet haben. Mit dem Kurzarbeitergeld werden drastische Lohneinbußen gemildert.

Bislang erhielten Arbeitnehmer ohne Kinder Kurzarbeitergeld von 60 % bzw. bei Kindern 67 %. Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. So sieht die neue Verordnung aus: In den ersten drei Monaten der Kurzarbeit gelten die alten Sätze noch. Ab dem vierten Monat jedoch, erhöht sich das Kurzarbeitergeld bei kinderlosen Arbeitnehmern von 60 % auf 70 %, ab dem siebten Monat steigt es von 80 % auf 87 %. Diese Regelung hat bis zum 31. Dezember 2020 Gültigkeit.1

Staffelung des Kurzarbeitergeldes:

  • 1. bis 3. Monat: Für kinderlose Arbeitnehmern bisher 60 %, neu auf 67 %.
  • ab dem 4. Monat: Bisher für Kinderlose 70 %, neu mit Kindern auf 77 %.
  • ab dem 7. Monat: Kinderlose erhalten 80 %, mit Kindern sind es 87 %

Können Arbeitnehmer in dieser Zeit zusätzliches Geld verdienen?

Wer sich in Kurzarbeit befindet, für den wurden die Zuverdienstgrenzen angehoben. So können Arbeitnehmer bis zu 100 % des vorherigen Gehalts dazu verdienen und zwar ohne dass das Kurzarbeitergeld gekürzt wird.
Wer schon vor der Einführung von Kurzarbeit einen Nebenjob ausübte, für den ergeben sich keine Auswirkungen. Die Nebentätigkeit wird also das Kurzarbeitergeld nicht kürzen. Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmer den Verdienstausfall in der Kurzarbeit mit einem Nebenjob auffangen wollen Da dadurch mehr verdient wird, wird dieses Entgelt aus dem Nebenjob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Allerdings gibt es in Zeiten von Corona entscheidende neue Ausnahmen. Wer sich also in einem systemrelevanten Bereich engagiert, bei dem wird das Nebeneinkommen nicht mit angerechnet und zwar für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020.
Voraussetzung ist bei einer Nebentätigkeit, dass der Arbeitnehmer unter dem Strich nicht mehr Geld in der Tasche hat als vorher.

Beispiele systemrelevante Branchen sind:

  • medizinische Versorgung, ambulant oder stationär
  • Apotheken
  • Labordiagnostik
  • Versorgung von Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit Verbrauchsmaterial oder mit Lebensmitteln

Wie lange gilt Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise?

Unternehmen können rückwirkend ab März 2020 Kurzarbeit anmelden. Dabei müssen Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Das Kurzarbeitergeld ist vorerst bis zum 31.12.2020 festgesetzt.

Kurzarbeitergeld bis zu 80% bzw. 87% möglich

Kurzarbeit wird die Personalkosten bei Auftragseinbrüchen, wegen der Corona-Krise, entlasten. Obwohl Kurzarbeit immer noch ein schlechtes Arbeitsbild zeigt, kann Kurzarbeitergeld unkompliziert beantragt werden. Oftmals ist es die einzige Möglichkeit Kündigungen zu umgehen. Sollte die Kurzarbeit länger als 4 Monate andauern, hat die Regierung eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes festgesetzt.

Bundesfinanzministerium zu „Kurzarbeitergeld in der Coronakrise“ (Stand: 23.04.2020)

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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