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Insolvenzgeld – Wie hoch fällt das Konkursausfallgeld bei einer Firmeninsolvenz aus?

Beitrag wurde aktualisiert am 13.03.2020
Insolvenzgeld

Es kann immer wieder vorkommen, dass Firmen Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Dann müssen Firmen eine Insolvenz anmelden. In diesem Fall haben Sie als Mitarbeiter Anspruch auf Insolvenzgeld (früher Konkursgeld bzw. Konkursausfallgeld genannt). Wie hoch dieses ausfällt, wie lange Sie es erhalten und was alles darunter fällt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ein Insolvenzereignis muss vorliegen

Ein Insolvenzverfahren kann auf Antrag durch den Unternehmer bzw. Geschäftsführer oder einen Gläubiger beantragt werden. Anschließend wird geprüft, ob die hierfür notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, so erfolgt eine vorläufige Insolvenzverwaltung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.1

Zeitraum des Insolvenzgeldes und Antrag

Das Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt. Im Fall einer vorläufigen Insolvenz kann der vorläufige Verwalter mit Zustimmung der Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld vorfinanzieren.2 Sollte dies nicht gemacht werden, so müssen Sie selbst binnen zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis das Insolvenzgeld beantragen. Der Antrag hierfür ist bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt, zu stellen.

Entscheidend ist der Beginn des Verfahrens bzw. die Ablehnung eines solchen mangels Masse oder, wenn Sie als Arbeitnehmer in Unkenntnis waren, der Tag an dem Sie hierüber Kenntnis erlangten.

Länger zurückliegende Forderungen gegenüber dem Unternehmen können Sie nur zur Insolvenztabelle beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter

Die Anmeldung ist schriftlich mit Betrag sowie Grund und gegebenenfalls Nachweisen (Urkunden bzw. Kopien) einzureichen. Hierbei handelt es sich um Masseverbindlichkeiten, welche i.d.R. am Ende nicht in voller Höhe gezahlt werden, da es sich um unbesicherte Forderungen handelt.

Sollte sich der Betrag aus mehreren Positionen zusammensetzen, so ist zusätzlich der Gesamtbetrag anzugeben. Neben den weiter unten genannten Positionen können so z.B. Verzugszinsen mit Nennung des Zinssatzes und sonstige Verzugsschäden geltend gemacht werden. Auch zählen hierunter die Kosten für die Teilnahme am Verfahren.

  • Sofern Sie die Kosten nicht kennen, können Sie diese schätzen.
  • Höhe des Insolvenzgeldes – Überstunden, Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Die Höhe umfasst den regulären Nettolohn bzw. das reguläre Nettogehalt.
  • Überstundenvergütung

Zusätzlich werden die Ansprüche aus Überstunden, welche in den drei-Monats-Zeitraum fallen, abgegolten. Bereits vorher geleistete Überstunden können hingegen nur als Insolvenzforderung angemeldet werden.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und es gelten auch weiterhin der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. die gesetzlichen Regelungen zum Urlaub. Somit erhalten Sie Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt auch weitergezahlt, wenn Sie während des drei-Monats-Zeitraums Urlaub nehmen. Hiervon zu unterscheiden ist die Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub. Diese wird nicht vom Insolvenzgeld abgedeckt. Sollte die Urlaubsabgeltung vorher entstanden sein, handelt es sich um Insolvenzforderungen, welche zur Tabelle anzumelden sind. In den anderen Fällen wird der Insolvenzverwalter Schuldner der unerfüllten Urlaubsansprüche.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommt es stark auf die arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen an. Wird im Arbeitsvertrag der Termin für die Auszahlung des Weihnachtsgeldes Fix genannt, gibt es keine Sonderregelungen und fällt dieser Termin in den Zeitraum des Insolvenzgeldes, so erhalten Sie den Betrag komplett. Gibt es Sonderregelungen, so erhalten Sie nur entsprechend dieser Sonderregelungen oder gehen komplett leer aus. Dies sollten Sie in jedem Fall prüfen.

Das Arbeitsverhältnis

Ihr Arbeitsverhältnis läuft während der vorläufigen Insolvenz weiter wie gehabt. Einzige Ausnahme ist die Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf maximal drei Monate. Sollten Sie eine längere gesetzliche Kündigungsfrist haben, können Sie den durch die Reduzierung entstandenen Schaden als Insolvenzforderung geltend machen.

So setzt sich das Insolvenzgeld zusammen

Insolvenzgeld erhalten Sie nur bei rechtzeitiger Anmeldung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bzw. Unkenntnis nach Kenntnis dessen.

Sie erhalten Insolvenzgeld (früher Konkursgeld bzw. Konkursausfallgeld) in folgenden Fällen:

  • Nettolohn bzw. Nettogehalt in voller Höhe innerhalb des drei-Monats-Zeitraums
  • Überstundenvergütung während des drei-Monats-Zeitraums
  • Nettolohn und Nettogehalt für die Zeit von Urlaub (keine Urlaubsabgeltung) in voller Höhe innerhalb des drei-Monats-Zeitraums
  • Je nach Arbeits- bzw. Tarifvertrag anteilig oder voll das Nettourlaubs- und/oder Weihnachtsgeld

Für die Tabelle anzumelden und somit nicht vom Insolvenzgeld abgedeckt sind:

  • Lohn bzw. Gehalt außerhalb des drei-Monats-Zeitraums
  • Überstundenvergütung außerhalb des drei-Monats-Zeitraums
  • Urlaubsabgeltung, sofern vorher vereinbart
  • Gegebenenfalls den nicht gewährten Teil des Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeldes
  • Verzugszinsen
  • Sonstige Verzugsschäden
  • Kosten der Teilnahme am Insolvenzverfahren
  • Schäden durch die Reduzierung der gesetzlichen Kündigungsfrist

Bitte beachten Sie, dass der Insolvenzverwalter von der Möglichkeit Gebrauch machen kann Ihre Forderungen ganz oder teilweise zu bestreiten, auch wenn diese gerechtfertigt sind.

1https://dejure.org/gesetze/SGB_III/165.html

2https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/insolvenzgeld-arbeitgeber

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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