Kredite ablösen – Welche Möglichkeiten haben Sie, um Kredite abzulösen?
Sie haben aktuell einen oder mehrere Kredite laufen, wo Sie sich die monatliche Rate geradeso leisten können? Viele Kreditnehmer wissen es nicht einmal, dass man die Kredite ablösen und dadurch die monatliche Rate enorm senken kann. Auch eine vorzeitige Kündigung des Kreditvertrags kann in manchen Situationen sinnvoll sein. Wenn der Kreditvertrag nicht mehr widerrufen werden kann, dann müssen Sie allerdings mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Fällt die hoch aus, kann sich sogar eine Kreditablösung nicht mehr rechnen. Die Höhe dieser „Strafzahlung“ richtet sich nach der Art der Kreditrückzahlung.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Kreditablösung?
Wer einen Kredit beantragt, der sollte wissen, dass Kredite immer ein gleiches Prinzip haben. Der Kreditnehmer leiht sich von einer Bank Geld und geht die Verpflichtung ein, den Betrag mit festgeschriebenen Raten plus Zinsen zurück zu bezahlen. Möchte der Kreditnehmer aber vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, also ein Darlehen ablösen, so kann sich die Bank durch den entgangenen Zinsgewinn eine Entschädigung berechnen. Wer einen Vertrag abgeschlossen hat, der muss diesen auch einhalten. Daraus ergibt sich eine Tatsache, dass der Bank keine Nachteile dadurch entstehen, falls Kreditnehmer Kredite ablösen möchten.
Kredite ablösen – So geht es ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Es gibt durchaus Situationen, bei denen die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung erhält. Das kann sein, wenn ordentlich gekündigt werden kann. Das geschieht, wenn die Bank beispielsweise einen Fehler beim Abschluss des Vertrages gemacht hat. Kommt der Kreditnehmer in Zahlungsverzug, kann die Bank kündigen. Auch dann wird keine Entschädigung fällig.
Wenn der Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zeigt, so kann der Kreditnehmer ebenfalls ein Darlehen ablösen und zwar noch Jahre nach dem Abschluss.1 Dann kann man Kredite ablösen ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Gerade bei Baufinanzierungen können so viele Tausend Euro eingespart werden.
Hat der Kredit eine Zinsbindung über 10 Jahre hinweg, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dann kann der Kreditnehmer nach dieser Zeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag aussteigen.
Bei Wucherzinsen den Kreditvertrag widerrufen?
Banken nutzen unterschiedliche Kriterien, wenn ein Kredit vergeben wird. Manche Banken stellen einen Zinssatz bereit, der für alle Kreditnehmer relevant ist. Der eigentliche Zinssatz ist aber abhängig von der Bonität des Kunden. Es gibt aber auch Banken die mit einer Zinsspanne rechnen. Das bedeutet, dass Kreditnehmer bonitätsabhängige Zinsen bekommen. Meist wird die Bonität durch eine Schufa-Auskunft ermittelt.
Bei der Festlegung des Zinssatzes dürfen Banken die Zwangslage eines Kunden nicht ausnutzen, damit sie hohe Zinsen verlangen können. Geschieht dies dennoch, hat der Kreditvertrag keine Gültigkeit.
Wann bei einem Zinssatz Wucher besteht, ist im Gesetz nicht verankert. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass ein Zinssatz nicht höher sein darf als der Marktzins ausweist. Außerdem darf der Zinssatz nicht mehr als 12 % betragen und zwar zwischen Markt und Kreditzins. Der Zinssatz der marktüblich ist, kann aus den Statistiken der Bundesbank ersehen werden.
Was bringt es, wenn Kredite bei einer anderen Bank umgeschuldet werden?
Kredite ablösen kann sich durchaus rentieren. Gerade dann, wenn der alte Kredit noch einen höheren Zinssatz hat. Kreditnehmer können das Darlehen ablösen und auf einen günstigeren Kredit umschulden. Bevor Kreditnehmer sich aber für einen anderen Kreditgeber entscheiden, sollte ein Kreditvergleich vorgenommen werden. Allerdings ist der im Kreditvergleich angegebene Zinssatz nicht für alle Kunden relevant. Denn der Zins richtet sich nach der Bonität des Kreditnehmers. Erst bei einem persönlichen Angebot der Zinssatz offensichtlich.
Kredite ablösen kann sich also durchaus rechnen. Kreditnehmer haben monatlich weniger finanzielle Belastungen, da oftmals die Kreditrate niedriger wird. Dennoch sollten Kreditnehmer beim Kredite ablösen zuvor feststellen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Wichtig ist bei Kredite ablösen auch die Kündigungsfrist. Verträge die vor dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, haben eine dreimonatige Kündigungsfrist. Verträge die danach abgeschlossen worden sind, sind jederzeit kündbar.
Wichtig bei einer Umschuldung ist es, den Kredit nicht zu kündigen, bevor ein neuer Kreditgeber feststeht. Oftmals übernehmen die zukünftigen Kreditgeber die Umschuldungsmodalitäten. Dazu muss dann die komplette Ablösesumme ermittelt werden.
Besonders bei Dispokrediten sollte schnell umgeschuldet werden!
Es kann so schnell gehen. Unerwartete Ausgaben bringen den Dispo ganz schnell in die roten Zahlen. Die Zinsen die für die Überziehung des Kontos berechnet werden, liegen sehr oft im zweistelligen Bereich. So sind bis zu 15 % Zinsen keine Seltenheit. Bleibt auf dem Konto im Monat nichts stehen, erhöht sich der Dispo fast von allein. Das kann Ausmaße annehmen, dass Kunden kein Geld mehr ausbezahlt bekommen.
Bei einem länger überzogenen Konto sollte ein Umschuldungskredit ins Auge gefasst werden. Mit einem Ratenkredit und einem Zinssatz von 4 bis 5 % kann das Konto ausgeglichen werden. Die Kreditablösung ist ganz einfach, da es dafür keine Kündigungsfrist gibt. Um eine spätere Überziehung auszuschließen, könnte ein sogenannter „Notfalldispo“ eingerichtet werden.
Wer noch einen teuren Kredit zu bezahlen hat, der sollte entsprechende Kredite ablösen. Damit kann die monatliche finanzielle Belastung reduziert werden. Gerade bei einem Dispokredit der zudem noch überzogen ist, sollte man ein Darlehen ablösen. Wichtig dabei ist ein Kreditvergleich, mit dem günstige Anbieter gefunden werden. Außerdem kann mit einer Zusammenlegung von Krediten die eigene Bonität verbessert werden.
1 https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienkredit-pruefung-der-widerrufsbelehrung-manchmal-noch-sinnvoll-12092