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Firmeninsolvenz – Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Beitrag wurde aktualisiert am 11.01.2024
Firmeninsolvenz

Eine Firmeninsolvenz ist für jeden Unternehmer keine leichte Situation, aber es kann jederzeit passieren. Häufig sind es auch äußere Einflüsse, wofür der Unternehmer nichts kann.  Deshalb ist es umso wichtiger, rechtzeitig zu erkennen, wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.

Bei einer Firmeninsolvenz handelt es sich um ein ähnliches Verfahren, wie es auch bei einer Privatinsolvenz der Fall ist. Allerdings ist für Unternehmen das ganze Prozedere weit weniger einfach und wird im Offiziellen als Regelinsolvenz bezeichnet. Ist der Insolvenzantrag gestellt, dann kann die Firma im Rahmen des Insolvenzverfahrens entweder saniert, liquidiert oder aufgelöst werden.

Wann Sie mit Ihrer Firma einen Insolvenzantrag stellen müssen

Wann ein Unternehmen sich als insolvent melden muss, wurde von der InsO (Insolvenzordnung) exakt festgelegt. Nachfolgende drei Punkte sind Gründe für die Eröffnung einer Firmeninsolvenz:

  • Überschuldung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit

Überschuldung

Die Überschuldung ist bei juristischen Personen, so wie beispielsweise Firmen es sind, ein Eröffnungsgrund für die Firmeninsolvenz. Unter dem § 19 Abs. 2 InsO wurde festgehalten, dass eine Überschuldung vorliegt, wenn die vorherrschenden Verbindlichkeiten vom Vermögen des Schuldners nicht mehr gedeckt werden können. Als Ausnahme gilt hier die Wahrscheinlichkeit der Fortführung der Firma, trotz der Umstände.

Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit hingegen gilt als der erste allgemeine Eröffnungsgrund für einen Insolvenzantrag. Laut des § 17 Abs. 2 InsO liegt eine Zahlungsunfähigkeit dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Position ist, den anfälligen Zahlungsverpflichtungen wie z.B. Kreditrückzahlungen nachzukommen. Von einer Zahlungsunfähigkeit kann daher ausgegangen werden, wenn der Schuldner die Zahlungen komplett eingestellt hat.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Der dritte Eröffnungsgrund für eine Firmeninsolvenz liegt in der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Laut § 18 Abs. 2 InsO besteht eine drohende Zahlungsunfähigkeit, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Schuldner seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr pünktlich und vollständig nachkommen kann. Dazu zählen hier häufig auch Firmenkredite, die für die Selbständigkeit aufgenommen worden sind.

Handelt es sich um eine Personengesellschaft ohne Personenhaftung oder um eine Kapitalgesellschaft, dann besteht die Pflicht, dass spätestens drei Wochen ab dem Zeitpunkt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gemäß des § 15 a Abs. 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt wird. Bei Nichterfüllung oder Versäumnis kann es sein, dass Sie sich einer sogenannten Insolvenzverschleppung schuldig machen. Mögliche Folgen könnten hierbei eine Geld- oder sogar Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren sein.

Der vorgesehene Ablauf einer Firmeninsolvenz

Unternehmensinsolvenz Wenn Sie sich jetzt fragen, wie genau der Ablauf einer Firmeninsolvenz ist und diese geregelt ist, können Ihnen die folgenden Phasen einen Einblick verschaffen:

  • Der Insolvenzantrag und das Eröffnungsverfahren
  • Das Insolvenzverfahren
  • Der Abschluss des Insolvenzverfahrens

Für Unternehmen beginnt die Firmeninsolvenz mit der Anmeldung vom Insolvenzantrag. Die zuständige Stelle hierfür ist das zuständige örtliche Amtsgericht, welches in dieser Hinsicht auch als Insolvenzgericht auftritt. Je nach Sitz der Firma ergibt sich die Zuständigkeit. Ist der Insolvenzantrag für die Firmeninsolvenz gestellt, wird von dem zuständigen Gericht vor der Eröffnung der Insolvenz geprüft, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Von den bereits erwähnten Eröffnungsgründen muss mindestens einer vorliegend sein. Zudem muss zur Kostendeckung des Insolvenzverfahrens ein ausreichend verwertbares Vermögen vorhanden sein. Zu den Kosten zählen unter anderem die Vergütung des Insolvenzverwalters und die anfallenden Gerichtskosten. Sollte kein ausreichendes Vermögen vorhanden sein, dann wird der Insolvenzantrag aufgrund mangelnder Masse abgewiesen.

Das eigentliche Verfahren der Firmeninsolvenz

Während des eigentlichen Verfahrens der Firmeninsolvenz wird von einem eigens hierzu eingesetzten Insolvenzverwalter die Unternehmensführung übernommen. Das in der Firma befindliche und auch pfändbare Vermögen wird beschlagnahmt, sodass der Schuldner auch keinerlei Verfügung mehr über dieses hat. Die Befugnis zur Verfügung geht dabei einzig auf den zuständigen Insolvenzverwalter über. Sie könne als Alternative auch eine Firmeninsolvenz beantragen, welche in Eigenverwaltung abläuft. Der festgelegte Ablauf einer Firmeninsolvenz sieht vor, die Firma entweder zu sanieren oder zu liquidieren. Die genau Funktionsweise erfahren Sie nachfolgend.

Die Dauer einer Unternehmensinsolvenz

Auf die Frage nach der Dauer einer Unternehmensinsolvenz kann pauschal kaum eine Antwort gegeben werden, denn es haben zu viele unterschiedliche Faktoren Einfluss auf den Zeitrahmen. So spielen sowohl

  • die Anzahl an Gläubiger als auch
  • die Unternehmensgröße

eine wichtige Rolle. Ein differenzierter Ablauf hingegen ist bei natürlichen Personen vorgesehen, wie beispielsweise bei Selbstständigen. Nach dem eigentlichen Verfahren der Insolvenz durchlaufen diese die so bezeichnete Wohlverhaltensphase. Diese endet mit der Restschuldbefreiung. In der Regel dauert diese Phase über einen Zeitraum von sechs Jahren an, allerdings besteht die Möglichkeit zur Verkürzung auf fünf oder sogar drei Jahren.

Sanieren oder Liquidieren – die Frage, ob eine Firma noch zu retten ist

Für den Ablauf des Insolvenzverfahrens sind mehrere unterschiedliche Faktoren verantwortlich und eine große Bedeutung erhält dabei die Entscheidung, ob das Unternehmen gerettet werden soll bzw. kann oder ob es zur Auflösung kommt. Das Insolvenzverfahren kann dabei das Ziel verfolgen, das in der Firma befindliche Vermögen zu veräußern, um den Gläubigern dann den Erlös zukommen zu lassen. Sämtlich notwendige Schritte hierzu werden vom Insolvenzverwalter vorgenommen. Von diesem werden alle derzeitig gültigen Verträge gekündigt und am Ende der Unternehmensinsolvenz erfolgt dann die Löschung der Firma aus dem Handelsregister. Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter auch die Möglichkeit, auf unterschiedlichen Wegen den Versuch einer Unternehmenssanierung vorzunehmen. Eine Möglichkeit wäre es in diesem Fall z.B. das insolvente Unternehmen zu veräußern. Zudem gibt es die Option zur Aufstellung eines Insolvenzplans. Dieser Plan sollte dabei Maßnahmen beinhalten, welche die Firma retten könnten.

Eine Firmeninsolvenz in Eigenverwaltung oder mit Insolvenzverwalter

Wer keinen Insolvenzverwalter mit dem Insolvenzverfahren beauftragt haben möchte, kann die Unternehmensinsolvenz auch in Eigenverwaltung vornehmen, wie beispielsweise bei einem Schutzschirmverfahren. Besonders bei etwas größeren Firmen sollte auf jeden Fall ein Insolvenzverwalter bestellt werden, um sich auch rechtlich abzusichern.

So verhindern Sie eine Insolvenzverschleppung

Liegt bei Ihnen eine Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit vor, müssen Sie einen Insolvenzantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Wenn Sie es nicht machen, droht Ihnen eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe.  Holen Sie sich auch Hilfe von Ihrem Finanzbuchhalter oder Steuerberater dazu. Auch wenn es nicht einfach ist, sollten Sie rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Danach haben Sie noch die Möglichkeit nach Investoren oder Käufer zu suchen, damit das Unternehmen weiter bestehen bleibt.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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