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Rente und Pension – Wer bekommt was und worin unterscheiden sie sich?

Rente und Pension

Rente und Pension sind zwei Formen der Altersvorsorge in Deutschland. Oft werden Rente und Pension in einem Topf geworfen. Sie unterscheiden sich jedoch grundsätzlich voneinander. Wer sie erhält und welche Unterschiede es zwischen Rente und Pension gibt, ist Thema dieses Beitrags.

Wer bekommt eine Rente?

Eine gesetzliche Rentenzahlung erhalten in Deutschland alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Voraussetzung ist hierbei, dass Sie mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Freiberufler, selbstständige Handwerker und Hebammen pflichtversichert sein und einen Anspruch auf gesetzliche Rentenzahlungen erwerben. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach dem Einkommen und den Beitragsjahren. Bei der Berechnung der Rentenhöhe werden Erziehungszeiten, Wehrdienst und andere beitragsfreie Zeiten berücksichtigt.

Wer bekommt eine Pension?

Eine auch als Ruhegehalt bezeichnete Pension erhalten in Deutschland:

  • Beamte
  • Richter
  • Berufssoldaten
  • Pfarrer
  • Kirchenbeamte

Ebenso erhalten andere in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Personen vom Staat ein Ruhegehalt, sobald sie das Pensionsalter erreichen. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auch bei den Beamtenpensionen das Eintrittsalter in den Ruhestand. Für vor 1947 geborene Pensionäre gilt, dass sie noch mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Bei Geburtsjahrgängen von 1947 bis 1963 steigt die sogenannte Regelaltersgrenze stufenweise an. Für alle ab 1964 geborene Beamte gilt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Frühestens nach dem vollendeten 63. Lebensjahr können Beamte auf Antrag in den Ruhestand gehen. Sie müssen dann jedoch Abschläge hinnehmen. Die Verpflichtung des Staates, seinen Beamten im Alter ein Ruhegehalt zu zahlen, ergibt sich aus den in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankerten Grundsätzen für das Berufsbeamtentum.

Was sind die Unterschiede zwischen Rente und Pension?

Zwischen Rente und Pension gibt es mehrere wesentliche Unterschiede. Beamte erhalten vom Staat ihre Pensionen bezahlt, ohne dass sie selbst Beiträge in eine Versicherung eingezahlt haben. Pensionen werden aus Steuereinnahmen finanziert. Im Unterschied hierzu müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktuell 18,6 % ihres Bruttoeinkommens an die Rentenversicherung abführen. Der Beitrag wird je zur Hälfte von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber bezahlt.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Rente und Pension ist die Höhe der Altersbezüge. Bundesbeamte, die in den letzten Jahren im einfachen und mittleren Dienst tätig gewesen sind, erhalten ein Ruhegehalt von durchschnittlich etwa 2.170 Euro im Monat. Bundesbeamte im gehobenen Dienst können mit 2.780 Euro im Monat rechnen. Für ehemalige Beamte im höheren Dienst beträgt das durchschnittliche Ruhegehalt sogar 4.870 Euro monatlich. Zudem haben Beamte Anspruch auf eine Mindestpension. Diese lag im Jahr 2019 für Bundesbeamte bei rund 1.760 Euro brutto im Monat.1

Renten in dieser Höhe kann für gewöhnlich kein gewerblicher Arbeitnehmer oder Angestellter erreichen. Das gilt auch für Spitzenverdiener, die während ihres gesamten Arbeitslebens über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 45 Jahren immer den Höchstbetrag in die Rentenkasse eingezahlt haben, erhalten sie eine gesetzliche Altersrente von etwas mehr als 2.900 Euro brutto im Monat. Rentner erhielten im Jahr 2019 nach 35 Beitragsjahren eine Altersrente von durchschnittlich 1.413 Euro pro Monat.2

Unterschiede bei der Berechnung

Maßgeblich für die Pensionshöhe sind die Bezüge des letzten Amtes. Dieses Amt muss nach § 5 Abs. 3 BeamtVG oder entsprechend den einschlägigen Vorschriften des Landesrechts für mindestens 2 Jahre ausgeübt werden. Das heißt, für die Pensionshöhe spielt es keine Rolle, wie viel in den Jahren vor den beiden letzten Beschäftigungsjahren verdient wurde.

Für die Rentenhöhe spielt das durchschnittliche Bruttoeinkommen über alle Beitragsjahre der gesetzlich Versicherten eine Rolle. Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist ein Umlageverfahren. Umlageverfahren bedeutet, dass die derzeitigen Beitragszahler die derzeitigen Rentner finanzieren. Die von den Beitragszahlern eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge werden sofort auf die Rentnerinnen und Rentner umgelegt und ausbezahlt. Das bedeutet, wer heute berufstätig ist, bekommt seine Rente später von den nachfolgenden Generationen bezahlt. In diesem Zusammenhang wird auch von einem Generationenvertrag gesprochen.

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Durch die gesetzliche Rentenversicherung wird nur die sogenannte Regelsicherung, die erste Säule der Altersvorsorge abgedeckt. Ein weiterer Unterschied zwischen Rente und Pension ist, dass die Beamtenversorgung die zweite Säule, die sogenannte Zusatzsicherung bereit enthält. Die zweite Säule für gesetzlich Versicherte ist die betriebliche Altersversorgung. Ob sich die bAV für Sie lohnt, ist abhängig vom Einkommen. Insbesondere für Menschen mit einem geringen Einkommen kann eine betriebliche Altersversorgung durchaus sinnvoll sein.
Menschen mit einem geringen Arbeitseinkommen reicht die gesetzliche Rentenzahlung in aller Regel nicht aus. Wer sich im Alter nicht zu sehr einschränken will, sollte möglichst frühzeitig aktiv werden und unabhängig von der Rente vorsorgen. Eine betriebliche Vorsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers kann eine Möglichkeit sein. Ebenfalls interessant können Aktien und ETF sein. Lassen Sie sich beraten und informieren sich darüber, welche Möglichkeiten Sie haben für die Zeit nach dem Berufsleben vorzusorgen.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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