Berliner Mietendeckel gekippt: Bundesverfassungsgericht entscheidet Mietendeckel für verfassungswidrig!
Die Inkraftsetzung des Gesetzes zum Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt erfolgte im Februar 2020. Mit diesem Gesetz wollte man das Wohnen in der Hauptstadt wieder bezahlbar machen und den Anstieg der Mieten bremsen. Allerdings entschied heute das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig und damit nichtig. Was bedeutet das für Mieter? Nachdem der Berliner Mietendeckel gekippt wurde, müssen Mieter wieder die ursprünglich höhere Miete (unter Einhaltung der Mietpreisbremse) bezahlen. Aber müssen Mieter dann auch mit Nachzahlungen rechnen? In diesem Artikel erfahren Sie es.
Bundesverfassungsgericht entscheidet Mietendeckel für nichtig
Laut aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz der Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt, da dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.1 Bereits in der Vergangenheit gab es starke Kritik am Berliner Mietendeckel. Dieses Gesetz hatte für Unsicherheit am Wohnungsmarkt gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschafften, so Bundesbauminister Horst Seehofer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Was bedeutet das Urteil für die Mieter?
Durch das Urteil zum Berliner Mietendeckel wird die eigentliche Höhe der Miete wieder angepasst. Wenn Sie also vor dem Mietendeckel mehr Miete bezahlt haben, müssen Sie wieder mit der ursprünglichen Miete (unter Einhaltung der Mietpreisbremse) rechnen. Allerdings kommt es für Mieter noch schlimmer, die von dem Gesetz des Berliner Mietendeckels profitiert haben: Berliner Mieter müssen mit Nachzahlungen rechnen! Das trifft besonders Mieter, die eine hohe monatliche Mietersparnis durch den Berliner Mietendeckel erhalten haben. Vermieter können also die Differenz auch rückwirkend von Ihnen einfordern. Dazu muss allerdings der Vermieter selber aktiv werden und Sie müssen erst handeln, wenn Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung bekommen.
Immobilienkonzern verzichtet auf Nachzahlungen
Vonovia will auf derartige Forderungen verzichten.
„An erster Stelle steht für uns das Wohl der Menschen, die bei uns wohnen. Ihnen sollen keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen, so der Vonovia-Chef Rolf Buch.
Außerdem wird es wahrscheinlich eine Vielzahl an Mieter geben, die das Ersparte entgegen dem Rat der Politik nicht zur Seite gelegt haben und die Nachzahlung nur schwierig aufbringen können. Nach eigenen Angaben der Vonovia verzichtet sie auf bis zu zehn Millionen Euro, was durch das Urteil zum Berliner Mietendeckel nachgefordert werden könnte.
Deutsche Wohnen kündigt Nachforderungen an
Im Gegensatz zu Vonovia wird der Konkurrent Deutsche Wohnen nicht auf die Nachzahlungen verzichten. Allerdings verspricht das Unternehmen hier, dass durch den Beschluss zum Berliner Mietendeckel keiner seine Wohnung verlieren wird. Es wird für die Nachzahlungen individuelle Lösungen gesucht wie z.B. eine Ratenzahlung oder eine Stundung.
Entscheidung in Karlsruhe sorgt für Verunsicherungen bei Berliner Mietern
Das Ziel vom Berliner Mietendeckel war es, Mieten in der Hauptstadt wieder bezahlbar zu machen. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat dies allerdings für verfassungswidrig erklärt und damit für nichtig. Mieter, die durch den Berliner Mietendeckel weniger bezahlen mussten, werden wieder die ursprüngliche Miete zahlen (unter Einhaltung der Mietpreisbremse) müssen. Auch Nachforderungen können die Vermieter gesetzlich einfordern. Wahrscheinlich werden viele Mieter das Ersparte nicht zurückgelegt haben, da durch die Corona-Krise auch eine finanzielle Belastung darstellt. Vonovia hat bereits angekündigt, auf die Nachzahlungen zu verzichten, wohingegen die Deutsche Wohnen auf die Nachforderungen bestehen. Wie andere Wohnungsgesellschaften und Vermieter auf dieses Urteil reagieren, bleibt abzuwarten. Der Vermieter muss Sie aktiv anschreiben, um Nachzahlungen einzufordern.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.