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Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt – Auswirkungen des Mietendeckel-Gesetzes (MietenWoG)

Beitrag wurde aktualisiert am 12.01.2024
Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt

In Berlin ist die zweite Stufe vom Mietendeckel-Gesetz in Kraft getreten. Der Berliner Senat verabschiedete dieses Gesetz im Januar 2020. Der Berliner Mietendeckel greift in zwei Stufen. Die Inkraftsetzung vom Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt erfolgte zum 23. Februar 2020. Laut Beschluss gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten. Dies bedeutet, dass zum 23. November 2020 das Gesetz in vollem Umfang greift. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von der zweiten Stufe des Gesetzes. Das Gesetz schreibt eine allgemeine Begrenzung der Mieten für einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Dies gilt nur für öffentlich-rechtlichen, nicht aber für geförderten Wohnraum. Wenn Sie in einer nicht geförderten Mietwohnung in Berlin leben, können Sie von den Vorgaben profitieren.

Ziel des Mietendeckels in Berlin

Das Wohnen in der Hauptstadt soll wieder bezahlbar werden. Durch den starken Zuzug und die damit verbundene hohe Beliebtheit der Hauptstadt als Wohnort sind die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Dies führte dazu, dass öffentlich geförderter und preiswerter Wohnraum übermäßig stark nachgefragt war. Wenn es eine Ausschreibung für günstigen Wohnraum gab, bildeten sich lange Schlangen. Vor allem Menschen mit kleinerem Einkommen hatten Probleme, eine Wohnung zu finden, die sie sich leisten können. Dieser Entwicklung wollte der Berliner Senat mit dem Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt ein Ende bereiten.

Mieten werden eingefroren

Wie soll der Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt umgesetzt werden? Auch dies schreibt das Gesetz gezielt vor. Die Mieten werden auf dem Stand vom 18.06.2019 eingefroren. Haben Sie diesem Zeitpunkt bereits einen Mietvertrag abgeschlossen, sind Sie in den nächsten Jahren vor einer Mieterhöhung sicher geschützt. Dies gilt vor allem dann, wenn Ihr Mietvertrag bis zum heutigen Datum besteht. Sollte Ihr Vermieter zwischenzeitlich eine Mieterhöhung durchgesetzt haben, ist diese nicht gültig. Für Sie als betroffenen Mieter bedeutet dies, dass sie den Mietpreis zahlen, der vor dem Stichtag gültig war.

Antragstellung ist nicht notwendig

Wenn Sie nach dem 18.06.19 eine Mieterhöhung erhalten haben, ist diese obsolet. Dies bedeutet für Sie, dass Sie ab sofort wieder den alten Preis bezahlen. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass der Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt automatisch greift. Sie müssen keinen Antrag stellen und ihren Vermieter nicht auf die Reduzierung der Miete hinweisen.

Gut zu wissen: Vermieter müssen sich zwingend an das Gesetz halten. Sollte es zu Verstößen kommen, können Bußgelder von bis zu 500.000 EUR fällig werden. Darüber hinaus darf Sie der Vermieter nicht anmahnen, wenn Sie auf der Grundlage des Gesetzes eine Absenkung der Miete vornehmen.

Zahlreiche Mieter profitieren von dem Gesetz

Schätzungen zur Folge betreibt der Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt bis zu 90 Prozent aller Wohnungen. Somit überschreitet die Anzahl der Mieter, die von diesem Gesetz profitieren, die Millionengrenze. Vor allem in Altbauwohnungen kam es in den letzten Jahren zu deutlichen Mieterhöhungen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind die Vermieter verpflichtet, die Mieterhöhungen zurückzunehmen. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass Vermieter finanzielle Einbußen, die mit dem Mietendeckel in Zusammenhang stehen, hinnehmen müssen.

Mietendeckel greift auch bei Neuvermietungen

Sie profitieren auch dann vom Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt, wenn Sie Ihren Mietvertrag erst nach dem Stichtag von 18.06.19 abgeschlossen haben. In diesem Fall muss sich der Vermieter ebenfalls an den Mietendeckel halten. Der Vermieter darf im Höchstfall den Mietbetrag verlangen, den Ihr Vormieter gezahlt hat. Ist die zulässige Mietobergrenze niedriger als diese Miete, gilt sie als Höchstsatz. Somit ist es nicht mehr möglich, von einem neuen Mieter eine höhere Miete zu verlangen.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine vorübergehende Regelung. Ab dem Jahre 2022 ist es wieder möglich, die Mieten anzupassen. Vermieter dürfen die Miete jedoch höchstens um 1,3 Prozent im Jahr erhöhen.

Wer von dem Gesetz besonders profitiert

Grundsätzlich ist das neue Gesetz nur für die Mieter gültig, die nicht in öffentlich gefördertem Wohnraum leben. Wenn Sie in einer Sozialwohnung leben, die in der Regel auch ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erfordert, können Sie Ihre Miete nicht senken. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Sie eine einer Sozialwohnung die Miete zahlen, die dem Mietspiegel entspricht. Die Mieten sind günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt und können nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Vom neuen Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt profitieren vor allem Mieter von Altbauwohnungen. Aufgrund der hohen Nachfrage in den letzten Jahren greift hier das Mietendeckel-Gesetz in besonderen Maße. Wenn Sie in einem Altbau wohnen, ist unter Umständen eine hohe Absenkung der Miete möglich. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen, um herauszufinden, um welchen Betrag Sie die Miete reduzieren können.

Mieter in Altbauwohnungen können durch das Mietendeckel-Gesetz viel Geld sparen

Sie profitieren von dem Mietendeckel am Berliner Wohnungsmarkt, wenn Sie in der Vergangenheit eine zu hohe Miete gezahlt haben. Vermieter sind dem neuen Gesetz nach verpflichtet, die Miete an den Mietspiegel anzupassen. Sollten sie sich nicht daran halten, müssen Vermieter mit hohen Strafen rechnen. In einigen Berliner Bezirken, in denen die Miete in den letzten beiden Jahren besonders teuer war, kann dies mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Somit profitieren Sie von dem neuen Berliner Mietendeckel dann enorm, wenn Sie von überhöhten Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt betroffen waren.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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