Sie befinden sich hier: Home / Blog / Immobilien / Immobilienförderung – Beteiligung des Staates an den Kosten für Ihr Eigenheim

Immobilienförderung – Beteiligung des Staates an den Kosten für Ihr Eigenheim

Beitrag wurde aktualisiert am 22.04.2020
Immobilienförderung

Niedrige Darlehenszinsen und steigende Mieten veranlassen immer mehr Menschen, über den Kauf oder den Bau einer Immobilie nachzudenken. Wer in den eigenen Wänden wohnt, braucht sich nicht über den Lärm der Nachbarn und strenge Hausordnungen zu ärgern. Zudem können Sie als Bauherr oder Käufer eines Wohnobjektes in vielen Fällen mit der Unterstützung der Regierung rechnen. Die staatliche Immobilienförderung ist auf mehreren Wegen möglich.

Immobilienförderung bei einem Solardach

Wenn Sie den Neubau eines Objektes planen, sollten Sie in die Überlegungen einbeziehen, das Dach mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Neben einer eigenen Stromversorgung profitieren Sie von den unterschiedlichen Förderprogrammen des Bundes. Sie erhalten eine Einspeisevergütung, wenn Sie den überschüssigen Strom Ihrer Anlage in das öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütung lag im Januar 2019 bei 11,47 Cent pro Kilowattstunde. Sie ändert sich aber kontinuierlich. Zu beachten ist, dass Sie den Antrag auf die Förderung schon vor dem Kauf der Photovoltaikanlage stellen. Auch die KFW-Bank unterstützt den Betrieb einer Photovoltaikanlage mit finanziellen Mitteln. Als Voraussetzung für die Immobilienförderung muss die Photovoltaikanlage die Anforderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen. Hierzu zählt, dass die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz durch Sie als Betreiber gewährleistet wird. Zudem darf das Gebäude, auf dem die Solaranlage installiert wird, nicht errichtet worden sein, um Strom zu erzeugen. Diese Voraussetzung ist bei Wohnhäusern erfüllt.

Mit dem Baukindergeld können Sie richtig sparen

Sie können die Immobilienförderung durch das Baukindergeld in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Immobilie gekauft oder gebaut haben. Laufen für das eigene Heim die Planungen, sollten Sie die Förderung ebenfalls beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zu Ihrer Haushaltsgemeinschaft müssen minderjährige Kinder gehören, für das Sie Kindergeld erhalten. Zudem darf Ihr Haushaltseinkommen den Betrag von 90.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind steigt dieser Betrag um 15.000 Euro. Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist, dass Sie nach dem 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Genehmigung der Baubehörde erhalten haben. Sie dürfen zu dem Stichtag nur diese Wohnimmobilie besitzen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, fördert der Staat Ihr Eigenheim für jedes Kind mit 1.200 Euro pro Jahr. Der Zeitraum der Förderung beträgt 10 Jahre.

Wie altersgerechtes Wohnen zu einer Immobilienförderung verhelfen kann

Da die Wohnungssituation von Senioren immer noch sehr angespannt ist, hat der Gesetzgeber sich dazu entschieden, Erstkäufern und Vermietern von altersgerechten Wohnungen mit einer Immobilienförderung unter die Arme zu greifen. Zinsgünstige Darlehen – mit einem Zinssatz ab 1% – und nicht zurückbare Zuschüsse werden aber nicht nur für Neubauten gewährt. Wer sich dazu entschließt, seine Wohnung oder einen Teil seines Eigentums seniorengerecht umbauen zu lassen, kann die Immobilienförderung in Anspruch nehmen. Seniorengerecht bedeutet in diesem Zusammenhang, dass insbesondere Barrieren durch den Einbau begehbarer Duschen vermieden werden und das Waschbecken im Badezimmer in einer bestimmten Höhe angebracht wird. Auch soll darauf geachtet werden, dass in der umgebauten Wohnung eine selbstständige Lebensführung im Alter ermöglicht wird und diese keine Gefahrenquellen in sich birgt.

Wann kann ein KFW-Darlehen in Anspruch genommen werden?

Neben der Beteiligung der KFW-Bank an den Kosten für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des eigenen Hauses umfasst diese Art der Immobilienförderung noch weitere Programme, die für Sie als Bauherr oder Käufer einer Immobilie interessant sind. Insbesondere ist hier zu erwähnen, dass die unterschiedlichen KFW-Programme auch miteinander kombiniert werden können. Anspruch auf Förderung durch die KFW-Bank haben die Personen, die die Immobilie zu eignen Wohnzwecken nutzen. Gefördert werden der Kauf oder das Bauvorhaben bis zu einer Summe von 50.000 Euro. Soll ein Haus neugebaut werden, beteiligt sich die KFW-Bank an den Kosten für das Baugrundstück. Die Voraussetzung ist, dass Sie das Grundstück höchstens sechs Monate vor der Stellung des Antrags erworben haben. Die Immobilienförderung bezieht sich auch auf Material- und Arbeitskosten des Baus. Darüber hinaus werden auch Gelder für die Grunderwerbsteuer, den Notar und weitere Nebenkosten zur Verfügung gestellt.

Wohnungsbauförderung – die Programme der Bundesländer

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen oder Ihr Eigenheim steht, können Sie auch von diversen Wohnungsbaufördermöglichkeiten der Bundesländer profitieren. Die Immobilienförderung des Landes Schleswig-Holstein sieht Förderungen für Familien und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen vor. Auch die NRW-Bank beteiligt sich, wenn Sie in dem Bundesland wohnen und den Bau oder der Kauf einer Immobilie anstreben. Die Fördermöglichkeiten sind hier sehr unterschiedlich. Bei Interesse sollten Sie sich in Ihrem Bundesland danach erkundigen, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht kommen. Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Landesbanken.

Erkundigen Sie sich, welche staatlichen Förderungen für den Hausbau Ihnen zur Verfügung stehen

Da immer mehr Menschen den Kauf oder den Bau eines Hauses in Erwägung ziehen, wird die auch die Immobilienförderung immer wichtiger. Wenn Sie sich an den Staat wenden, können Sie möglicherweise von mehreren Möglichkeiten der Immobilienförderung profitieren. Installieren Sie auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage, unterstützt der Staat das Vorhaben ebenso wie Familien mit minderjährigen Kindern. Auch die Einführung von altersgerechten Wohnungen lässt der Staat sich etwas kosten. Darüber hinaus bieten die KFW-Bank und die Wohnungsbauförderungsprogramme der Bundesländer weitere Möglichkeiten der Förderung.

Mein Name ist Jörg Fockenbrock. Ich schreibe Texte und Bücher. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten an der frischen Luft. Ich liebe weite Wanderungen und treffe mich gerne mit  Freunden und Bekannten. Als freiberuflicher Autor schreibe ich für creditSUN leidenschaftlich gerne Texte über alle möglichen Wirtschafts- und Finanzthemen.

Kategorien