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Indexmiete – Was Sie über den Indexmietvertrag wissen sollten!

Indexmiete

Die Indexmiete ist ein komplexes Thema, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Wenn Sie als potenzieller Mieter vor der Indexmietvertragsunterzeichnung stehen, sollten Sie wissen: Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex.  Im folgenden Artikel erfahren Sie, was es mit der Indexmiete auf sich hat und welche Vor- und Nachteile auftreten.

Was genau versteht man unter der Indexmiete?

Es handelt sich um eine variable Miete für ein Objekt, deren Berechnungsgrundlage sich auf den Verbraucherindex bezieht. Das heißt konkret, dass sich die Höhe der Indexmietzahlung am Durchschnitt der Lebenshaltungskosten aller Haushalte in Deutschland bemisst. Die Miete kann sich jährlich ändern, da das statistische Bundesamt alljährliche Neuberechnungen vornimmt und den Verbrauchsindex anpasst. Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, erhöht sich die Indexmiete. Als Mieter müssen Sie bei diesem Mietvertrag durch die Inflation mit kontinuierlichen Mieterhöhungen rechnen.

Wichtig: Pro Jahr darf die Miete nur einmal verändert werden.

Wie hat sich der Verbraucherindex in den letzten Jahren entwickelt?

Der Verbraucherindex kennt nur eine Richtung. Seit Jahrzehnten steigen die Lebenshaltungskosten kontinuierlich an, was in den Zahlen des statistischen Bundesamtes deutlich wird. Lag der Index im Jahr 2000 noch bei 79,9 Indikatorpunkten, befand er sich im Jahr 2021 bei 109,1 Indikatorpunkten. Kurz vor dem Jahresabschluss kletterte das Verbraucherpreisindex-Barometer auf 111,1 Indikatorpunkte und auch im Verlauf des aktuellen Jahres wird es keine Korrektur nach unten geben. Wenn Sie die Zahlen betrachten, fällt auf, dass die Lebenshaltungskosten seit Beginn der Corona-Krise höher als im Durchschnitt der letzten Jahre liegen. In Bezug auf den Indexmietvertrag heißt das, dass auch die Mieten deutlich gestiegen sind. Führende Wirtschaftsinstitute gehen davon aus, dass die Aufwärtsspirale anhält und dass die Kosten der Lebensführung und damit die Indexmiete weiter nach oben klettern werden.

JahrVerbraucherpreisindex1
2021109,1
2020105,8
2019105,3
2018103,8
2017102
2016100,5
2015100
201499,5
201398,5
201297,1
201195,2
201093,2

Wie wird die Indexmiete berechnet?

Vermieter verwenden hierfür eine einfache Formel. Die Miete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex, wodurch der aktuelle und der vorangegangene Indexstand Berücksichtigung finden.

Indexsteigerung in Prozent = (neuer Indexwert : alter Indexwert x 100) – 100

Am Beispiel erklärt:

Beim Vertragsabschluss betrug die Miete 720,00 Euro bei einem Preisindex von 107,2 Punkten.

Der aktuelle Index liegt bei 108,6 Punkten und weist damit eine Steigerung auf.

Die prozentuale Indexsteigerung = (108,6 : 107,2 x 100) – 100 = 1,31 Prozent

Wurde eine Indexmiete vereinbart, kann der Vermieter die bisher 720,00 Euro um 1,31 Prozent erhöhen und dem Mieter pro Monat 9,43 Euro mehr, also insgesamt 729,43 Euro in Rechnung stellen.

Auch wenn die Mietersteigerung nicht sehr hoch ist, sollten Sie dabei bedenken, dass der Vermieter jedes Jahr erhöhen kann. Wenn Sie langfristig in Ihrer Wohnung bleiben, kann die Miete bei einem steigenden Verbraucherindex von 720,00 Euro im Monat auf bis zu 1.000 Euro ansteigen.

Tipp: In der Indexmiete sind noch keine Nebenkosten, die ebenfalls von Jahr zu Jahr teurer werden, enthalten. Es handelt sich bei dieser Berechnung allein um die Erhöhung der Grundmiete.

Vor- und Nachteile eines Indexmietvertrages

Eine inflationsbasierte Miete bringt einige Nachteile mit sich. Aber die Indexmiete hat auch für Mieter einige Vorteile. Wenn Ihr Vermieter modernisiert, darf er die Kosten beim Indexmietvertrag nicht auf die Mieter auslagern – sofern es diesbezüglich keine gesetzliche Vorschrift gibt. Ziehen Sie also in einen nicht modernisierten Altbau und in Ihrer Mietzeit wird modernisiert, sind Sie vor anschließenden Wuchermieten geschützt. Ein nicht zu unterschätzender Nachteil ergibt sich aus der Beobachtung der Inflation. Wenn, wie zum Beispiel durch die Corona-Pandemie eine starke Inflation eintritt, haben Sie bei der Indexmiete das Nachsehen. Da die Miete dem Verbraucherindex angepasst wird, kann Ihr Vermieter die Mietforderung jährlich zum errechneten Prozentsatz anheben.

Vermieter hingegen haben hauptsächlich Vorteile bei Indexmietverträgen. Die Miete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex, der kontinuierlich steigt. Durch einen Indexmietvertrag können Vermieter die Mietpreisbremse umschiffen und Ihren Mietern jährlich eine mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten begründete Mieterhöhung schicken. Als Mieter sollten Sie daher genau abwägen, ob diese Vertragsform für Sie in Frage kommt und langfristig keinen finanziellen Engpass begünstigt.

Sollte man einen Vertrag mit Indexmiete unterschreiben?

Beide Vertragsarten sehen intervallweise, von Modernisierungen unabhängige Mieterhöhungen vor. Allerdings haben Vermieter bei Staffelmietverträgen die Möglichkeit, ohne weitere Erklärung eine Mieterhöhung vorzunehmen. Da sich der Vermieter in diesem Fall nicht rechtfertigen und erklären muss, unterzeichnen nur noch wenige Mieter einen Staffelmietvertrag. Richtet sich die Mieterhöhung nach dem Verbraucherindex, muss der Vermieter die Erhöhung der Miete ankündigen und begründen. Dabei ist er verpflichtet, dem Mieter eine plausible Berechnung zur Verfügung zu stellen. Dieser kann jederzeit nachprüfen, ob die Mieterhöhung der prozentualen Steigerung des Verbraucherpreisindex entspricht und ist somit auf der sicheren Seite. Wenn Sie Mietpreissicherheit wünschen, eignen sich beide Vertragsarten nicht wirklich. Sie sollten bei Verträgen mit kontinuierlicher Kostenerhöhung immer prüfen, ob Sie sich die Miete auch in fünf oder zehn Jahren leisten können. Da mit einem weiteren Anstieg des Verbrauchsindex zu rechnen ist, sind Indexmieten in der heutigen Zeit mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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