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Teilung der Maklerkosten – Immobilienkäufer tragen zukünftig Maklerkosten nur noch zur Hälfte

Beitrag wurde aktualisiert am 12.01.2024
Maklerkosten

Mit Bundestagsbeschluss vom 05. Juni 2020 steht nun fest, dass 50 Prozent der Maklerkosten vom Immobilienverkäufer zu leisten sind. Diese Regelung betrifft allerdings nur Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Das neue Gesetz gilt jedoch nicht für jeden und es bedarf bestimmter Voraussetzungen. Ab wann das neue Gesetz in Kraft tritt und wie Sie als Hauskäufer davon profitieren, erfahren Sie hier.

Neuregelung zur Teilung der Maklerkosten

Bisher musste die Maklercourtage in den meisten Fällen vom Käufer erfolgen und nur selten übernahm der Immobilienkäufer einen Teil davon. Mit dem neuen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“1 haben nun beide Seiten den gleichen Anteil zu leisten.

Sofern sowohl Käufer als auch Verkäufer den Makler beauftragt haben, muss die Teilung der Maklerkosten umgesetzt werden. Hat der Makler einer Partei zugesagt unentgeltlich für diese zu arbeiten, so hat diese Regelung künftig auch für die andere Partei erfolgen. Das Weiterreichen der Maklerkosten kann erst dann erfolgen, wenn der Auftraggeber seinen Teil der Provision bereits beglichen hat und dies auch nachweisen kann.

Voraussichtlich tritt das neue Gesetz gegen Ende des Jahres  mit Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft. Die Teilung der Maklerkosten hat somit spätestens ab dem 01. Januar 2021 zu erfolgen. In der Zwischenzeit müssen Makler die bisher gängigen Geschäftspraktiken ändern und neue Musterverträge aufstellen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Der Käufer muss eine natürliche Person sein, den Kauf also privat tätigen. Außerdem gilt die Neuregelung nur für den Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, alle anderen Kaufverträge sind von der Teilung der Maklerkosten ausgeschlossen.

Eine mündliche Vereinbarung ist ab sofort nichtig. Es bedarf mit dem neuen Gesetz ab sofort der schriftlichen Form bei der Absicht, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus zu kaufen. Auch ein Handschlag zur Einwilligung in den Kaufvertrag gilt nicht mehr.

Ausgenommen von der Teilung kann beispielsweise der Verkauf von Neubau-Immobilien sein. Hier wird es eine einseitige Öffnungsklausel geben und nur der Verkäufer darf für die Courtage aufkommen. Diese Ausnahmeregelung soll einen provisionsfreien Verkauf ermöglichen.

Was ist das Ziel vom neuen Gesetz

Laut der Bundesregierung sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb eine hohe Belastung. Die Maklerprovision muss durch Eigenkapital abgedeckt werden und wird nicht durch die Bank finanziert. Um mehr Gerechtigkeit zu schaffen und die Belastungen einer Partei zu senken, erfolgt künftig eine 50 / 50 Teilung der Maklerkosten.

So besteht nun die Möglichkeit, dass auch Käufer ohne großes Eigenkapital Immobilieneigentümer werden können.

Lohnt sich die Beauftragung eines Maklers noch?

In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung bieten auch diverse Online-Anbieter Ihre Dienste teilweise sogar kostenfrei an. Die Beauftragung eines persönlichen Immobilienmaklers stellt jedoch neben der Betreuung der Immobilie noch eine Reihe von anderen Gründen dar. Anbieter, die Ihre Dienste umsonst anbieten, werden vermutlich auf Dauer am Markt nicht bestehen können.

Da bisher die Maklercourtage in manchen Bundesländern lediglich von der Käuferseite getragen wurde, stellt sich nun die Frage ob Verkäufer die Provision in Zukunft auf den Immobilienpreis umlegen werden. Ein zu hoher Kaufpreis wirkt jedoch auch in Zukunft auf die potenziellen Käufer eher abschreckend und würde sich negativ auf die Verkaufschancen auswirken. Ein seriöser Makler zielt auf einen realistischen Kaufpreis ab und vermittelt dies auch so dem Verkäufer.

Vorteile des neuen Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Die neue Regelung über die Teilung der Maklerkosten vermittelt vor allem der Seite der Immobilienkäufer das Gefühl von Fairness und Entlastung. Interessenten mit geringem oder keinem Eigenkapital haben nun die Möglichkeit Ihr Spektrum zu erweitern. Nebenkosten wie die Maklerprovision müssen nämlich häufig mit dem Eigenkapital finanziert werden.

Interessenten, welche die Maklerprovision vor der Neureglung nicht voll übernehmen wollten, schieden aus dem Kreis der Bewerber aus.

Je nach Bundesland liegt die Höhe der Maklerprovision zwischen 5,95 Prozent und 7,14 Prozent. Durch die Teilung der Maklerkosten ist der Wunsch nach Eigentum nun für den Ein oder Anderen realistischer geworden. Mehr Professionalität und Fairness werden künftig am Immobilienmarkt herrschen und das Gefühl ausgenutzt zu werden, minimiert.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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