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Senkung der Umsatzsteuer ab 01. Juli 2020 – Was bedeutet das für Unternehmer?

Senkung der Umsatzsteuer

Am 3. Juni hat sich der Koalitionsausschuss auf ein Konjunkturpaket verständigt, welches zu den größten in der Geschichte Deutschlands gehört. Das Papier kostet den Staat 130 Milliarden Euro und soll nicht nur die Unternehmen vor dem Bankrott retten, sondern auch die deutsche Wirtschaft ankurbeln.1 Zu den größten Kosten lässt sich die Senkung der Mehrwertsteuer zählen, welche dafür sorgt dass dem Staat bis Ende des Jahres 20 Milliarden Euro weniger für Steuerzahlungen in die Kassen fließen. In diesem Beitrag wollen wir uns auf die Senkung der Umsatzsteuer fokussieren und darüber informieren, was die Änderungen für Unternehmer bedeuten. Alles, was es zur Umsatzsteuersenkung durch Corona zu wissen gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ab wann tritt die Senkung der Umsatzsteuer in Kraft?

Die angekündigte Senkung der Umsatzsteuer ist Bestandteil des Konjunktur- und Zukunftspaketes, welche vom Koalitionsausschuss beschlossen wurde und war tatsächlich eine Überraschung. Die Umsatzsteuer wurde vorerst auf einen festgelegten Zeitraum begrenzt: 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Sofern sich diese Idee als positiv erweist und die Kauflaune in Deutschland dadurch angeregt wird, kann es gut sein, dass die Senkung der Umsatzsteuer auch nach dem Jahreswechsel noch Bestand haben wird.

Um wie viel wird die Umsatzsteuer gesenkt?

Ab 1. Juli 2020 mindert sich der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Die Mehrwertsteuer wird von 19 auf 16 Prozent gesenkt.

Wer profitiert von der Senkung der Umsatzsteuer?

Sowohl Privatleute als auch Unternehmer sollen von der Umsatzsteuersenkung gleichermaßen profitieren. Und das soll so aussehen: Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nur von privaten Endverbrauchern gezahlt. Die Bundesregierung hofft nun, dass die geminderte Umsatzsteuer durch Senkung der Preise 1:1 an private Endkunden weitergegeben wird. Daraus soll eine höhere Nachfrage resultieren, welche sich an billigere Waren und Dienstleistungen richtet. Dies könnte wiederum dazu führen, dass höhere Umsätze erzielt werden und der Unternehmensgewinn steigt. Und das könnte bedeuten, dass Unternehmen gerettet werden können, welche im Zuge der Corona-Krise finanziell schwer belastet wurden. Bereits mit Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige wurde versucht, Unternehmer in dieser schweren Zeit zu helfen.

Der Staat nimmt erst einmal ungefähr 20 Milliarden in die Hand, um die Senkung der Umsatzsteuer zu realisieren, jedoch kommen künftig wieder höhere Steuern beim selbigen an, nachdem die Wirtschaft erst einmal erfolgreich angekurbelt wurde. Damit lassen sich dann staatliche Hilfen parallel wieder herunterfahren.

Welche Auswirkung hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gutscheinkauf?

Not macht bekanntlich erfinderisch: Deshalb sind insbesondere Handwerksbetriebe auf den Trendzug aufgesprungen, Gutscheine zu verkaufen. Auf diese Weise wird Geld in die aktuell leeren Kassen der Betriebsinhaber gespült. Hier heißt es dennoch aufpassen: Sofern es sich bei den veräußerten Gutscheinen um „Einzweckgutscheine“ handelt, fällt bereits beim Kauf Umsatzsteuer von aktuell noch 19 Prozent an. Sofern Ihr Kunde den Gutschein allerdings erst nach dem 30. Juni dieses Jahres einlöst, werden auf der Rechnung nur noch 16 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass betroffene Unternehmer eine Umsatzsteuerberichtigung durchführen müssen, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen, welche zu viel an das Finanzamt abgeführt wurde. Es ist deshalb ratsam sich bis Ende Juni auf den Verkauf von Mehrzweckgutscheinen zu beschränken, welche nach § 3 Abs. 15 UStG geregelt wurden. Aus diesem geht hervor, dass die Umsatzsteuer der verkauften Mehrzweckgutscheine erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der gekaufte Gutschein vom Kunden auch eingelöst wurde.

Kassensoftware muss an die Senkung der Umsatzsteuer angepasst werden

Sofern Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Registerkassen einsetzen, sollten Sie darauf achten diese anzupassen, indem Sie die entsprechenden Einstellungen vornehmen. Denn nur so können Sie gewährleisten, dass der gesenkte Umsatzsteuersatz auf den ausgegebenen Rechnungen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen, ausgegeben ist. Dazu bietet sich ein Gespräch mit dem Herstelle der Kassensysteme an. Zusätzlich sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren, um sicherzustellen dass die neuen Steuersätze nach Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli dieses Jahres zum Einsatz kommen.

Wie wirkt sich die Senkung der Umsatzsteuer auf die Gastronomie aus?

Schon vor ein paar Wochen hat die Bundesregierung beschlossen, dass Betriebe aus dem Bereich der Gastronomie im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember nur noch den ermäßigten Umsatzsteuersatz für vor Ort verzehrte Speisen zahlen müssen. Im Zuge der Umsatzsteuersenkung sind sowohl für vor Ort verzehrte, als auch für mitgenommene Speisen nur noch fünf Prozent an Umsatzsteuer fällig.

Hinweis: Diese steuerlichen Erleichterungen gelten ausschließlich für Speisen. Getränke sind davon nicht betroffen. Dafür wird der ab 1. Juli der gesenkte Steuersatz von 16 Prozent fällig.

Ist Kritik an der Umsatzsteuersenkung gerechtfertigt?

Die Idee der Bundesregierung lässt sich zweifelsohne als gut und lobenswert bezeichnen. Bis jetzt stellt sich allerdings noch die Frage, ob diese Rechnung auch wirklich aufgeht. Schließlich ist kein Unternehmer dazu verpflichtet, seine eingesparte Umsatzsteuer an den Verbraucher weiterzugeben. Es könnte gut möglich sein, dass viele durch Corona gezeichnete Betriebe die Senkung der Steuer zu nutzen, um Gewinnspannen zu erhöhen. Das bedeutet, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass viele Unternehmen ihre Preise einfach nicht ändern und dadurch weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Tipp in der Praxis: Privatkunden beziehungsweise Endverbraucher sind die wahren Zahler der Umsatzsteuer. Und diese werden sich beim Kauf neuer Waren und Dienstleistungen ganz genau anschauen, welche Unternehmen die Senkung der Mehrwertsteuer 1:1 an ihre Kunden weitergeben und welche nicht. Um die wertvollen Privatkunden nicht dabei beobachten zu müssen wie diese zur Konkurrenz überlaufen, ist es deshalb sinnvoll, den nötigen Weitblick abzuwiegen: Lohnen sich am Ende des Tages mehr Aufträge durch reduzierte Preise oder die höhere Gewinnspanne?

1 Bundesfinanzministerium zum Konjunkturpaket

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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