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Was hat die Teilung der Maklerprovision wirklich gebracht?

Teilung der Maklerprovision

Bis Ende 2020 war es üblich, dass der Käufer einer Immobilie die Kosten für die Beauftragung des Maklers übernimmt. Die Bundesregierung hat aber seit dem 23. Dezember 2020 eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht. Diese schreibt die Teilung der Maklerprovision vor und soll damit Immobilienkäufer entlasten. Dies gilt allerdings nicht für den Kauf von Grundstücken. In der Praxis lässt sich feststellen, dass sich dadurch der Anteil der privaten Immobilienverkäufe erhöht hat. Da der Verkäufer den Immobilienpreis selber festlegen kann, könnte er diese Mehrkosten in den Kaufpreis bereits berücksichtigt haben. So würde der Käufer durch die Teilung der Maklerprovision nicht wirklich sparen.

Käufer zahlte in der Vergangenheit die Maklerprovision

Der Käufer einer Immobilie zahlte in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Maklerprovision. Dafür gab es keine gesetzliche Grundlage, doch es galt als üblich. Wenn der Verkauf einer Immobilie von einem Makler begleitet wird, wird dieser in der Regel von dem Verkäufer beauftragt. Es gibt auch Käufer, die einen Makler um Unterstützung bei der Suche nach einem Objekt bitten. In beiden Fällen zahlte der Käufer die volle Provision. Dies galt auch dann, wenn er den Makler gar nicht beauftragt hat. Die Höhe der Maklerprovision ist höchst unterschiedlich, sie richtet sich nach verschiedenen Kriterien. In der Regel wurden fünf bis neun Prozent des Kaufpreises fällig. Pro 100.000 EUR Kaufpreis musste der Käufer somit 5.000 bis 9.000 EUR für den Makler zahlen. Hinzu kamen weitere Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer und die Kosten für den Notar, die der Käufer ebenfalls allein trägt. Somit konnte eine hohe Summe zusammenkommen, die Sie als Käufer einer Immobilie mitfinanzieren mussten.

Ziel der Neuregelung bei der Maklerprovision

Seit dem 23. Dezember 2020 beschreibt das neue Gesetz eine Teilung der Maklerprovision. Die Hälfte übernimmt der Käufer, die andere der Verkäufer. Auch hier ist es unerheblich, wer den Makler beauftragt hat. Kommt der Verkauf zustande, müssen die Kosten geteilt werden. An der Höhe der Maklerprovision hat sich durch die Neuregelung nichts geändert.

Das Ziel der Neuregelung lag darin, den Käufer von Immobilien zu entlasten.

Nicht nur die Kosten für den Kauf der Immobilie, sondern auch die Nebenkosten sind im Verlauf der Jahre deutlich gestiegen. Es galt in einigen Augen als ungerecht, dem Käufer Kosten für eine Dienstleistung zu übertragen, die er gar nicht beauftragt hat. Die Neuregelung sollte mehr Gerechtigkeit schaffen und für den Käufer wenigstens eine teilweise Ersparnis bei den Nebenkosten bringen.

Eine Lücke beim Gesetz zur Maklerprovision?

Mittlerweile ist die neue gesetzliche Grundlage etwas mehr als ein Jahr in Kraft. Somit sind erste Erkenntnisse möglich, ob die Teilung der Maklerprovision in der Praxis wirklich etwas gebracht hat, und wenn ja, für wen sie von Nutzen war. Zunächst brachte die Teilung der Maklerprovision eine Entlastung des Käufers einer Immobilie. Zumindest war das Gesetz so angelegt. In der Praxis sieht dies aber anders aus. Zunächst gilt die Teilung der Maklerprovision nur für den Kauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Beim Kauf von Grundstücken oder gewerblichen Immobilien greift das Gesetz nicht, hier gilt weiterhin die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.

Darüber hinaus sind Verkäufer einer Immobilie gar nicht unbedingt bereit, die Hälfte der Maklerprovision zu zahlen. Es ist zu beobachten, dass Inserate von Immobilien zugenommen haben, bei denen der Verkäufer die Aufgaben des Maklers selbst übernimmt. Es herrscht in Deutschland kein Maklerzwang. Wenn der Verkäufer keinen Makler beauftragt, fallen weder für ihn noch für den Käufer Kosten an. Er verkauft die Immobilie selbst, der Makler geht komplett leer aus.

Immobilienfinanzierung mit geringerem Eigenkapital möglich

Eine sichere Immobilienfinanzierung fußt auf verschiedenen Säulen. Eine Säule bildet der Immobilienkredit. Aber auch Förderkredite oder Bauspardarlehen zählen zu den Säulen. Außerdem gibt es eine Empfehlung, die besagt, dass mindestens 30 Prozent der Gesamtsumme als Eigenkapital vorhanden sein sollten. Dies stellt die Finanzierung auf ein sicheres Fundament. Während die Summe für den Bau oder den Kauf der Immobilie in der Regel aus Krediten finanziert wird, zahlen Sie als Käufer aus dem Eigenkapital die Nebenkosten. Dazu gehört unter anderem auch die Maklerprovision. Durch das neue Gesetz hat sich die Maklerprovision für Sie als Käufer halbiert. Dies bedeutet, dass Sie ein geringeres Eigenkapital benötigen. So lässt sich eine Immobilie bereits mit 20 bis 25 Prozent an Eigenkapital sicher finanzieren.

Vor allem bei hohen Kaufpreissummen macht die Teilung der Maklerprovision wirklich etwas aus. Angenommen, ein Makler berechnet eine Provision von 7,14 Prozent. Dies wären pro 100.000 EUR Kaufsumme 7.140 EUR, die Sie nach der alten Regelung an den Makler zahlen müssen. Die neue Regelung fordert von Ihnen nur noch 3.570 EUR Maklerprovision. In der Folge können Sie Ihr Eigenkapital um diesen Betrag reduzieren. Je höher der Kaufpreis für die Immobilie ist, desto positiver wirkt sich die Teilung der Maklerprovision für Sie als Käufer aus.

Hat die Teilung der Maklerprovision den erwünschten Erfolg gebracht?

Die Teilung der Maklerprovision hat für den Käufer eine Reduzierung der Nebenkosten zur Folge. Diese besteht in einigen Fällen jedoch nur auf dem Papier, dass es Verkäufer gibt, die sich nicht an den Kosten beteiligen möchten und die Immobilie ohne die Beauftragung eines Maklers verkaufen. Für den Käufer ist dies ebenfalls von Vorteil, denn er muss in diesem Fall ebenso keine Maklergebühren zahlen. Allerdings lässt sich die Teilung der Maklerprovision auch ganz leicht umgehen, wenn man den Immobilienpreis einfach etwas anhebt. So verteilt man die Maklerkosten einfach um. Solange die Nachfrage nach Immobilien so hoch bleibt, wird dieses Gesetz zur Teilung der Maklerprovision langfristig nicht viel bringen. Der Käufer wird durch diese Regelung also nicht wirklich entlastet.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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