Zweitwohnsitz – Was müssen Sie hier beachten?
Wohnen Sie nicht in der Stadt Ihrer Arbeitsstelle, kann es sinnvoll sein, eine Zweitwohnung anzumieten. Aber in manchen Situationen ist es nicht immer klar, wann eine Wohnung als Nebenwohnung zählt. Müssen Sie Ferienhäuser auch als Zweitwohnung angeben? Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles rund um den Zweitwohnsitz und ob Sie für beide Wohnung Rundfunkgebühren bezahlen müssen.
Wann handelt es sich um den Hauptwohnsitz, wann um den Zweitwohnsitz?
Auf den ersten Blick scheint die Unterscheidung zwischen Hauptwohnung vermutlich ganz einfach zu sein. Die Hauptwohnung ist der Ort, an welchem die meiste Zeit verbracht wird. Allerdings ist nicht nur die Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts dafür entscheidend, ob eine Wohnung als Haupt- oder Zweitwohnsitz gilt. Grundsätzlich kann zwar gesagt werden, dass die Hauptwohnung der Ort ist, an welchem Sie sich überwiegend aufhalten, allerdings ist dies nicht immer der Fall. Denn entscheidender ist vielmehr, wo sich der Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses befindet. Konkret bedeutet dies, dass Sie sich auch in Ihrer Nebenwohnung häufiger aufhalten können als in Ihrer Hauptwohnung. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Sie den Zweitwohnsitz unter der Woche bewohnen, um näher an Ihrer Arbeitsstelle zu sein. Dennoch ist die Wohnung, in der beispielsweise Ihre Familie lebt, oder die sich in dem Umfeld befindet, an dem Ihr sozialer Mittelpunkt ist, der Hauptwohnsitz. Zum Lebensinteresse zählen neben Familie und Freunde beispielsweise auch Hobbys. Der Hauptwohnsitz muss beim Einwohnermeldeamt angegeben werden, da es in Deutschland eine Meldepflicht gibt. Wichtig ist hierbei, dass die Hauptwohnung auch als dauerhafter Wohnsitz geeignet ist. Als Zweitwohnsitz wird der Ort bezeichnet, an dem Sie sich gelegentlich oder regelmäßig aus beruflichen Gründen oder zum Entspannen aufhalten, an dem sich jedoch nicht Ihr Lebensmittelpunkt befindet.
Der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz im Überblick:
Hauptwohnung:
- hier befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt
- Sie halten sich regelmäßig dort auf
- ist als dauerhafter Wohnsitz geeignet
Nebenwohnung:
- hier befindet sich nicht Ihr Lebensmittelpunkt
- Sie halten sich dort gelegentlich/regelmäßig auf
- Wohnung darf nicht dauerhaft zu Wohnzwecken dienen wie z.B. eine Ferienwohnung
Besteht für die zweite Wohnung ebenfalls eine Meldepflicht?
In Deutschland müssen Sie auch Ihre Zweitwohnung anmelden. Dies ist ganz unabhängig von der Nutzerform. Sie müssen demnach sowohl eine Wohnung anmelden, die Sie unter der Woche nutzen, um näher an Ihrer Arbeitsstelle zu sein, als auch eine Ferienwohnung. Hierbei ist darüber hinaus egal, ob Sie Eigentümer sind oder die Wohnung gemietet haben. Es können ein oder sogar mehrere Zweitwohnsitze geführt werden. Wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz irgendwann wieder aufgeben, müssen Sie diesen dementsprechend auch wieder abmelden.
Wird für den Zweitwohnsitz eine Steuer erhoben?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die einzelnen Kommunen hierfür verantwortlich sind. In Deutschland erheben rund 100 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Diese wird dann für alle Zweitwohnungen fällig, ganz egal, wofür Sie genutzt werden oder, ob Sie von Ihnen selbst genutzt oder vermietet wird. Auch die Entfernung zu Ihrem Hauptwohnsitz spielt bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer keine Rolle. Als Bemessungsgrundlage wird die Kaltmiete oder die Wohnfläche herangezogen. Der Steuersatz variiert je nach Kommune und liegt zwischen 5 und 30 Prozent.
Kann die Zweitwohnung von der Steuer abgesetzt werden?
Wird der zweite Wohnsitz aus beruflichen Gründen von einem Ehepartner genutzt, sind die aus dieser doppelten Haushaltsführung (geregelt in §9 Absatz 1 Nummer 5 EstG) Mehrfachaufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Pro Monat können Sie bis zu 1 000 Euro für den zweiten Wohnsitz absetzen. Absetzbar in voller Höhe sind darüber hinaus Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegenstände und Hausrat. Die Voraussetzung ist, dass der Ehepartner außerhalb des Zweitwohnsitzes einen Hauptwohnsitz mit eigenem Hausstand unterhält und sich an den Kosten hierfür beteiligt. Absetzbar ist der Nebenwohnsitz daher nur, wenn dieser aus beruflichen Gründen genutzt wird und sich näher an der Arbeitsstelle befindet als die Hauptwohnung.
Muss für den Nebenwohnsitz ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden?
Grundsätzlich darf der Rundfunkbeitrag (aktuell 18,36 Euro) auch für den Zweitwohnsitz erhoben werden. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden, dass die Beitragspflicht für einen Nebenwohnsitz dann entfällt, wenn der Antragssteller sowohl in seiner Haupt- als auch in der zweiten Wohnung angemeldet ist. Zudem sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von der Beitragspflicht befreit, wenn sie gemeinsam an einem Hauptwohnsitz leben und einer der beiden einen Nebenwohnsitz bezieht.
Eine Zweitwohnung hat Vorteile, verursacht aber zusätzliche Kosten
Häufig wird eine zweite Wohnung angemietet, da die Arbeitsstelle zu weit vom Hauptwohnsitz entfernt liegt. Das erspart das lange Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. Außerdem kann eine Nebenwohnung von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Wohnung aus beruflichen Gründen genutzt wird. Bedenken Sie hier auch, dass Sie die Zweitwohnung anmelden müssen, ansonsten droht Ihnen hier ein Bußgeld. Wenn Sie sowohl am Haupt- als auch in der Zweitwohnung gemeldet sind, können Sie sich von der Nebenwohnung außerdem von den Rundfunkgebühren befreien lassen und müssen nicht doppelt zahlen.