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Umweltprämie für Elektroautos beantragen – So sichern Sie sich Ihren Umweltbonus!

Beitrag wurde aktualisiert am 26.01.2024
Umweltprämie für Elektroautos beantragen

AKTUALISIERUNG: Der Umweltbonus wurde zum 18. Dezember 2023 beendet. Es können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Allerdings gibt es noch Autohersteller, die den Bonus – aus eigener Tasche – finanzieren. Mehr dazu, erfahren Sie hier. 

Falls Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen möchten, müssen Sie verschiedene Bedingungen für die Auszahlung vom sogenannten Umweltbonus mit der Innovationsprämie beachten. Bei reinen Elektroautos und einem Plug-In-Hybrid steht die BAFA-Prämie mit unterschiedlichen Förderhöhen bereit. Hier gibt es allerdings auch bestimmte Voraussetzungen, die ein E-Auto erfüllen muss, damit Sie den Umweltbonus erhalten. Unter Umständen können Sie sogar bei Gebrauchtwagen von der Umweltprämie profitieren. Um die E-Auto-Prämie zu erhalten, müssen Berechtigte über die BAFA-Website einen Antrag stellen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Bedingungen für den Umweltbonus

Damit Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen können, müssen Sie zunächst verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine Grundvoraussetzung besteht bei Neuwagen und Gebrauchtwagen darin, dass sich das Fahrzeug auf der aktuellen Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle befindet. Außerdem besteht die Chancen auf eine Umweltprämie für neue oder alte Autos ausschließlich, wenn der Wagen mindestens für einen Zeitraum von einem halben Jahr auf den Antragssteller zugelassen ist.

Für Leasingfahrzeuge erhöht sich diese Mindesthaltedauer, während Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen wollen. Bei Vertragslaufzeiten zwischen zwölf und 23 Monaten muss die Zulassung auf den Namen des Antragstellers mindestens für ein Jahr bestehen bleiben. Mit einem Leasingzeitraum über 23 Monaten steigt die Mindesthaltedauer wiederum auf zwei Jahre.

Bei Neuwagen darf die Erstzulassung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegen und muss in den vorgegebenen sechs Monaten auf den Antragssteller erfolgt sein, bevor Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen. Bei Gebrauchtwagen gelten wiederum insbesondere die folgenden zusätzlichen Bedingungen:

  1. Die Erstzulassung des Gebrauchtwagens muss nach dem 4. November 2019 in Deutschland oder anderen Staaten der Europäischen Union erfolgt sein.
  2. Eine Antragstellung ist spätestens ein Jahr nach der Zweitzulassung notwendig.
  3. Es darf nicht schon zuvor eine Förderung des Gebrauchtwagens mit der BAFA-Umweltprämie erfolgt sein.
  4. Das Fahrzeug war maximal für zwölf Monate erstzugelassen
  5. Der Kaufpreis darf den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Dieser Wert entspricht 80 Prozent des Brutto-Listenpreises für Neuwagen des identischen Modells und wird um den Bruttoherstelleranteil reduziert.
  6. Die Laufleistung überschreitet den Grenzwert von 15.000 Kilometern nicht.

Höhe vom Umweltbonus mit der Innovationsprämie

Wenn Sie eine Umweltprämie für Elektroautos beantragen, profitieren Sie seit der Einführung der Innovationsprämie am 3. Juni 2020 vom verdoppelten Bundesanteil. Somit steuert der Bund mit der BAFA-Prämie zwei Drittel der Gesamtprämie bei. Der restliche Betrag wird als Herstelleranteil vom Netto-Preis abgezogen. Obwohl die befristete Verdopplung des Bundesanteils ursprünglich lediglich bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen war, ist mittlerweile eine Verlängerung der Innovationsprämie bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen.1

Der Fahrzeugtyp und der deutsche Netto-Listenpreis entscheiden maßgeblich über die Prämien-Höhe, während Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen. Für Gebrauchtwagen gelten üblicherweise dieselben Förderhöhen wie für Neuwagen mit Netto-Listenpreisen über 45.000 und bis zu 65.000 Euro. Laut dem Stand im Sommer 2021 gelten voraussichtlich bis Ende 2025 die folgenden Umweltbonus-Beträge, wenn Sie einen entsprechenden Wagen kaufen und alle Bonus-Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Neue und reine E-Autos mit Netto-Listenpreis bis zu 40.000 Euro: 6.000 Euro Bundesanteil und zusätzliche 3.000 Euro netto vom Hersteller
  2. Elektroautos mit Netto-Listenpreisen über 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 5.000 Euro Bundesanteil und 2.500 Euro netto Herstelleranteil
  3. Neuer Plug-In-Hybrid mit Netto-Listenwert bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro vom Bund und weitere 2.250 Euro durch den Hersteller
  4. Plug-In-Hybrid mit Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro: 3.750 Euro Bundesanteil und 1.875 Euro netto Herstelleranteil

Falls Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen und sich für ein Leasingfahrzeug entschieden haben, beeinflusst die Leasing-Laufzeit die Förderhöhe. Dieselbe Prämienhöhe wie beim Kauf bekommen Sie nur, solange die Laufzeit Ihres Leasingvertrags einen Zeitraum von 23 Monaten überschreitet und Sie die erhöhte Mindesthaltedauer dementsprechend einhalten. Bei einer kürzeren Dauer werden die Beträge abhängig vom Leasingzeitraum gestaffelt, sobald Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen. Wenn die Leasing-Laufzeit zwischen zwölf und 23 Monaten liegt, halbieren sich die Bundes- und Herstelleranteile jeweils im Vergleich zum Bonus nach einem Kauf. Bei einer Leasingdauer zwischen sechs und elf Monaten entspricht die Umweltprämie wiederum lediglich einem Viertel der Summen für gekaufte Fahrzeuge.

Beantragung der E-Auto-Prämie über das BAFA

Sie können die Umweltprämie für Elektroautos beantragen, indem Sie hierfür das Online-Formular auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nutzen und erforderliche Nachweise hochladen. Kopien der Rechnung zum Kauf oder des Leasingvertrags sind ebenso wie die Zulassungsbescheinigung erforderlich. Für Gebrauchtwagen brauchen Sie zudem unter anderem eventuell einen Nachweis zum Listenpreis und eine Erklärung zur Laufleistung. Bei Leasingfahrzeugen wird wiederum eine Raten-Kalkulation angefordert, während Sie die Umweltprämie für Elektroautos beantragen. Nachdem Sie eine Bestätigung Ihrer wahrheitsgemäßen Angaben unterschrieben und hochgeladen haben, müssen Sie bis zur Auszahlung zumeist ungefähr mit einer Wartezeit zwischen sechs und acht Wochen rechnen.

Lohnenswerte Beachtung der Umweltprämien-Bedingungen

Weil Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen die Umweltprämie für Elektroautos beantragen können, ist die genaue Beachtung der Förderkriterien schon beim Autokauf oder Leasing-Abschluss äußerst lohnenswert. Mit reinen E-Autos winkt Ihnen im Vergleich zum Plug-In-Hybrid eine höhere Prämie. Die komfortable Antragstellung erfolgt über die BAFA-Website.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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